SEPA Überweisung: Rückgabegrund MS02

ANZEIGE

Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
844
1.831
FRA
ANZEIGE
Ich schaue gerade in meine Kontoauszüge und sehe, dass eine vor paar Tagen getätigte Überweisung zurückgebucht wurde. Als Rückgabegrund wird MS02 genannt. Ich habe mal kurz gegooglet aber wirklich viel lässt sich dazu nicht recherchieren. Als Begründung wird mal mangelnde Deckung (wohlbemerkt bei einer Überweisung, nicht Lastschrift!) des Schuldners bis Rückbuchung bzw. Annahmeverweigerung des Empfängers genannt. Ist letzteres überhaupt möglich? Kann man irgendwie erklären von Person XY kein Geld empfangen zu wollen?

Vielleicht gibt es ja hier ein paar "Bankenmenschen" die Licht ins Dunkel bringen und sagen können wofür der Code steht? Anzumerken wäre noch, dass ich mit dem Empfänger eine Meinungsverschiedenheit habe und es mich dünkt, dass er nun meint sich vor der Erbringung der Gegenleistung drücken zu können, indem er die Annahme der Zahlung verweigert. Wenn aber die Zahlung ohne sein Verschulden zurückgegangen ist, dann verhält sich der Sachverhalt natürlich ganz anders.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.142
3.059
Z´Sdugärd
Man kann tatsächlich eine Überweisung zurückbuchen? Das wusst ich noch garnicht. Interesant.
 

Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
844
1.831
FRA

Ja, den Link habe ich auch gefunden. Und deutet eben daraufhin, dass der Empfänger, da ohne Angaben von Gründen die Annahme verweigert. Allerdings auch noch andere Links, wo der Code angeblich eine völlig andere Bedeutung hat. Bspw: "Konto für Lastschrift durch Zahlungspflichtigengesperrt". Habe vorhin auch mit meiner Hausbank telefoniert und auch die können mir das nicht genau erklären und haben auf die Empfängerbank verwiesen.

Man kann tatsächlich eine Überweisung zurückbuchen? Das wusst ich noch garnicht. Interesant.

Ja, wusste ich auch nicht. Finde es auch sehr interessant. Zumal sich der Empfänger dann nicht nur im Lieferverzug befindet, sondern auch im Annahmeverzug, sollte er tatsächlich die Rückgabe veranlasst haben.
 

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
2
ZRH
Habe das gerade mit meinen Kollegen diskutiert:
Ja, pain.001 („Überweisungen“) können vom Empfänger genau mit diesem Reason-Code zurück gegeben werden.
Beispiel: Ich überweise Dir einen Betrag, um meine Schulden bei Dir zu bezahlen und vermerke im Verwendungszweck „Kredit von mir an Dich”.
Dann solltest Du schleunigst (AFAIK innerhalb von 24h nach Kenntnisnahme) einen “MS02” zurück schicken.
Anderes Beispiel: Du erhältst x Mio. von Kim Jong Un mit dem VZ „Uranlieferung“ :eek:

Slightly OT:
ED05 „Settlement failed“ kommt z.B. gar nicht so selten bei exotischen Empfängerbanken vor, zu denen weder eine direkte Verbindung noch eine Verbindung über einen Intermediär (SWIFT, Korrespondenzbank, etc.) besteht...

PS: Wenn Du diesen Code erhalten hast, wollte der Empfänger höchstselbst Deine Kohle nicht. Ob Du jetzt juristisch von einer weiteren Zahlungsverpflichtung befreit bist, kann ich nicht beurteilen...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Piw und Wuff

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
2
ZRH
;) Fast noch besserer VZ als "Sexuelle Gefälligkeiten" ;)

Gibt, zumindest bei uns, keinen Hit im Sanction Filter.
Der Absender Kim Jong Un hingegen schon.
Wenn eine solche Zahlung durchgehen würde, gäbe es nicht nur beim Empfänger leichte Panik und Flitzekacke... ;)
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Naja warum sollte es auch, Prostitution ist ja nicht verboten.

Spaß bei Seite, bei den Verwendungszwecken wird ja wohl genügend mehr oder weniger Witziges scherzhaft eingetragen, wenn solche Banalitäten jedesmal eine Flag werfen würden kämen manche Banken ja zu gar nichts mehr anderem.