Legalisierung von deutschen Dokumenten für China

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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
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Eine Freundin von mir hat mich um Hilfe gebeten. Sie arbeitet für eine chinesische Agentur die Reiseleistungen in Europa vermittelt. Ein chinesischer Kunde bezahlt dort seine Rechnungen nicht. Um dieses Geld in China eintreiben zu können, müssen die Rechnungen von der chinesischen Botschaft legalisiert werden. Das tun diese nur, wenn sie zuvor vom Bundesverwaltungsamt beglaubigt wurden. Das Bundesverwaltungsamt beglaubigt diese aber nur, wenn sie zuvor von der IHK vorbeglaubigt wurden. Und die machen das nur, wenn die Rechnungen vom Aussteller, in diesem Fall sind es mehrere Hotels innerhalb Deutschlands, unterschrieben wurden. Soweit konnte ich das schon rausfinden. Die Unterschrift von den Hotels zu kriegen wird wohl kein großes Problem sein, aber welche IHK ist bei Firmensitz im Ausland zuständig? Es geht um rund 30-40 Rechnungen, alle so zwischen 500€ und 1000€. Das eine Menge Gebühren für die Legalisierung anfallen ist klar, aber sie wollen es dennoch versuchen. Wer kann mir sagen welche IHK zuständig sein könnte? Die am Sitzt der deutschen Hotels?
 

DavidHB

Erfahrenes Mitglied
14.04.2017
755
4
Bremen
Ich würde mich als erstes an die IHK wenden, die für die Agentur zuständig ist. Sie wird ja vermutlich eine Vertretung in Deutschland haben.

Ansonsten würde ich an den Deutschen Industrie- und Handelskammertag wenden. Die können dir da vielleicht helfen:

https://www.dihk.de/wir-ueber-uns/kontakt
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Ich würde mich als erstes an die IHK wenden, die für die Agentur zuständig ist. Sie wird ja vermutlich eine Vertretung in Deutschland haben.

Sie haben eine Vertretung in Deutschland, die Rechnungen lauten aber auf die chinesische Adresse, haben damit ja mit der deutschen Vertretung nichts zu tun. Aber das wäre ein Ansatzpunkt, danke.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Sie haben eine Vertretung in Deutschland, die Rechnungen lauten aber auf die chinesische Adresse, haben damit ja mit der deutschen Vertretung nichts zu tun. Aber das wäre ein Ansatzpunkt, danke.

Trotzdem kann doch die zuständige IHK tätig werden. Einfach dort mal nachfragen.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Die IHK scheint nur für Import und Export Dokumente zuständig zu sein, nicht aber für Hotelrechnungen. Die müssen wohl zuerst zum Notar und dann zum Landgericht bevor die zum BVA und zur Botschaft gehen. Was ein Aufwand...
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Stop - Du hast da einen Denkfehler.

Die zuständige IHK in Deutschland ist die jeweils für den Sitz des Hotels zuständige.

Das heißt, wenn es Rechnungen von Hotels in Hamburg, Berlin und Düsseldorf sind - dann eben drei verschiedene IHKs für jeweils eine Rechnung. Die LOKALE IHK beglaubigt nämlich eigentlich nur, daß das Rechnung stellende Unternehmen vor Ort bekannt und registriert ist. Eine Beglaubigung sagt NICHT aus, daß die Forderung berechtigt ist - das können die ja auch gar nicht prüfen. Hier geht es erst einmal nur darum fest zu halten "ja, das ist eine echte Rechnung von einem Unternehmen aus unserem IHK Bezirk".
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Stop - Du hast da einen Denkfehler.

Den Denkfehler hatte ich nicht, denn genau Vermutung hatte ich ja im Eingangsbeitrag gestellt.
Nach Rücksprache mit einer Notarin scheint die IHK aber eben nur für Handelsrechnungen im Im- und Export zuständig zu sein. Für Übernachtungsleistungen die in Deutschland erbracht wurden, scheinen die nicht die richtigen Ansprechpartner zu sein. Zumindest sagt die Notarin das da der Weg ist die unterschriebenen Rechnungen bei ihr beglaubigen zu lassen und dann damit zum Landgericht zu gehen, bevor sie beim BVA und bei der Botschaft landen.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Den Denkfehler hatte ich nicht, denn genau Vermutung hatte ich ja im Eingangsbeitrag gestellt.
Nach Rücksprache mit einer Notarin scheint die IHK aber eben nur für Handelsrechnungen im Im- und Export zuständig zu sein. Für Übernachtungsleistungen die in Deutschland erbracht wurden, scheinen die nicht die richtigen Ansprechpartner zu sein. Zumindest sagt die Notarin das da der Weg ist die unterschriebenen Rechnungen bei ihr beglaubigen zu lassen und dann damit zum Landgericht zu gehen, bevor sie beim BVA und bei der Botschaft landen.

Nun ist es so, dass Beglaubigungen von Korrespondenzen, Zertifikaten und Rechnungen für internationale Zwecke seit 1990 zu meinem erlernten und seitdem in ähnlicher Form ausgeübten abgerufen gehören und ich seit nahezu 30 Jahren mit Handelskammern zu tun habe...
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Das BVA hat mir schriftlich mitgeteilt, das die IHK nicht zuständig ist, man einen Notar braucht und dann über ein Landgericht gehen muss bevor sie es beglaubigen.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Hat das BVA auch eine Rechtsgrundlage erwähnt?
Nein.

"es handelt sich bei den von Ihnen angefügten Dokumenten um Hotelrechnungen. Die IHK ist hier nicht involviert-*
diese würde vorbeglaubigen, wenn es sich um Handelsrechnungen handeln würde.*
In Ihrem Fall ist also eine Vorbeglaubigung durch Notar und Landgericht vorzunehmen"

Interessant ist, dass das Konsulat in Hamburg anscheinend Dokumente ohne vorherige Bearbeitung durch das BVA legalisiert, solange sie von einem Hamburger Gericht vorab legalisiert wurde. Das spart einen Zwischenschritt ein. Bei den anderen Konsulaten und der Botschaft in Berlin geht das nicht, da muss das BVA vorab beglaubigen.