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In Deutschland gibt es bei der Abgabe einer rechtswirksamen Kündigungserklärung ja einige Dinge zu beachten. So muss sie zwingend schriftlich mit Unterschrift eingereicht werden.
Da ich allerdings oft monatelang in keiner Niederlassung bin und meinen disziplinarischen Vorgesetzten nicht sehe, gestaltet sich das etwas schwierig. Mail oder Fax scheiden schon mal aus, selbst der Postweg per Einschreiben soll nicht ganz unkritisch sein. Zustellung per Gerichtsvollzieher soll möglich sein, ist allerdings ziemlich umständlich, zumal der ja auch das Originalschriftstück erhalten müsste und voraussichtlich etwas Vorlauf bräuchte.
Hat jemand eine Ahnung, wie man das in der Situation gut hinbekommen könnte? Im Zweifelsfall fahre ich in der Hauptniederlassung vorbei, wären aber paar Hundert km Umweg. Ist alternativ auch die Abgabe in einer (ausländischen) Niederlassung einer anderen Ländergesellschaft innerhalb der gleichen Unternehmensgruppe möglich?
Für zweckdienliche Ratschläge bin ich sehr dankbar.
Da ich allerdings oft monatelang in keiner Niederlassung bin und meinen disziplinarischen Vorgesetzten nicht sehe, gestaltet sich das etwas schwierig. Mail oder Fax scheiden schon mal aus, selbst der Postweg per Einschreiben soll nicht ganz unkritisch sein. Zustellung per Gerichtsvollzieher soll möglich sein, ist allerdings ziemlich umständlich, zumal der ja auch das Originalschriftstück erhalten müsste und voraussichtlich etwas Vorlauf bräuchte.
Hat jemand eine Ahnung, wie man das in der Situation gut hinbekommen könnte? Im Zweifelsfall fahre ich in der Hauptniederlassung vorbei, wären aber paar Hundert km Umweg. Ist alternativ auch die Abgabe in einer (ausländischen) Niederlassung einer anderen Ländergesellschaft innerhalb der gleichen Unternehmensgruppe möglich?
Für zweckdienliche Ratschläge bin ich sehr dankbar.