Kündigung: Korrekte Abgabe bei auswärtiger Tätigkeit

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makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
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In Deutschland gibt es bei der Abgabe einer rechtswirksamen Kündigungserklärung ja einige Dinge zu beachten. So muss sie zwingend schriftlich mit Unterschrift eingereicht werden.
Da ich allerdings oft monatelang in keiner Niederlassung bin und meinen disziplinarischen Vorgesetzten nicht sehe, gestaltet sich das etwas schwierig. Mail oder Fax scheiden schon mal aus, selbst der Postweg per Einschreiben soll nicht ganz unkritisch sein. Zustellung per Gerichtsvollzieher soll möglich sein, ist allerdings ziemlich umständlich, zumal der ja auch das Originalschriftstück erhalten müsste und voraussichtlich etwas Vorlauf bräuchte.
Hat jemand eine Ahnung, wie man das in der Situation gut hinbekommen könnte? Im Zweifelsfall fahre ich in der Hauptniederlassung vorbei, wären aber paar Hundert km Umweg. Ist alternativ auch die Abgabe in einer (ausländischen) Niederlassung einer anderen Ländergesellschaft innerhalb der gleichen Unternehmensgruppe möglich?
Für zweckdienliche Ratschläge bin ich sehr dankbar.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
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Unter TABUM und in BNJ
Ich erspare mir Kommentare, was das für eine Firma sein muss.

Fakt ist aber, dass die Kündigung an die zuständige Firma gehen muss. Bist Du (Beispiel) bei der deutschen GmbH angestellt, dann bringt eine Abgabe bei der französischen s.a.r.l. nichts, da das nicht Dein Arbeitgeber ist.

In Deutschland funktioniert das Einschreiben mit Rückschein weiterhin problemlos, da ist Deine „Beweislage“ besser, als wenn Du das selbst einwirfst.
 
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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
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wenn es wirklich aus dem Ausland weg und per Brief zum AG muss, zweimal (falls einer verloren geht) an Vertrauensperson in D schicken und diese sendet per Einschreiben mit Rückschein an AG, ggf. per Fax ankündigen.
 

AdvoDia

Aktives Mitglied
09.01.2017
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wenn es wirklich aus dem Ausland weg und per Brief zum AG muss, zweimal (falls einer verloren geht) an Vertrauensperson in D schicken und diese sendet per Einschreiben mit Rückschein an AG, ggf. per Fax ankündigen.

Noch besser: Die Vertrauensperson übergibt das Schreiben persönlich und lässt sich den Empfang quittieren. Dann hat man gleich noch einen Zeugen.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.127
3.031
Z´Sdugärd
Sorry...verstehe de ganzen Aufriss nicht.

Eine Kündigung KANN auch mündlich überbracht werden, ist nur in der "Beweiskraft" eben ein Problem. Aer ein Zettelchen zu übergeben wo drin steht "Hiermit kündige ich fristgerecht" sollte doch kein Problem sein. Wen dich diese Aufgabe schon vor ein unlösbares Problem stellt will ich auch lieber nicht wissen was du so als Arbeitsleistug rüber bringst, bzw was das für ein ahnungsloser Schuppen sein muss.
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.545
388
Vielen Dank für eure Antworten. Eigentlich mache ich mir bei meinem AG da nicht so große Sorgen, aber mich hat das Thema auch allgemein interessiert. Ist allerdings schon auch so, dass das ein "better save than sorry-"Thema für mich ist. Wenn ich im Zweifelsfall für die Verluste von einem Monat Arbeitsausfall haften müsste, wäre das recht unangenehm.
Nachdem, was ich mittlerweile gelesen habe, reicht es wohl doch, wenn das Schreiben rechtzeitig zugestellt wurde, und muss nicht "auf dem Tisch liegen". Der springende Punkt ist hier wohl eher, im Zweifelsfall beweisen zu müssen, dass wirklich das korrekte Dokument zugestellt wurde, aber denk, das könnte man mit Zeugen auch wasserfest hinbekommen.

Finde es aber in der Tat etwas merkwürdig, wie das geregelt ist. Was ist denn, wenn man vom AG "in den Busch" geschickt wird, wo Post mehrere Wochen wenn nicht sogar Monate bis zur Zustellung braucht, und ein recht hohes Verlustrisiko hat? Normalerweise ist das heutzutage ja durch Online-Kommunikation kein Problem mehr, aber in dem Fall würde man da ja nicht darum herum kommen.
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.545
388
Sorry...verstehe de ganzen Aufriss nicht.

Eine Kündigung KANN auch mündlich überbracht werden, ist nur in der "Beweiskraft" eben ein Problem. Aer ein Zettelchen zu übergeben wo drin steht "Hiermit kündige ich fristgerecht" sollte doch kein Problem sein. Wen dich diese Aufgabe schon vor ein unlösbares Problem stellt will ich auch lieber nicht wissen was du so als Arbeitsleistug rüber bringst, bzw was das für ein ahnungsloser Schuppen sein muss.
Nicht nur die Beweiskraft, auch die Rechtmäßigkeit ist dann nicht gegeben. Die Problematik der Zustellung hatte ich ja bereits erläutert. Die Schwierigkeit einer Übergabe, wenn ich in Nordschweden, mein AG hingegen im sonnigen Baden sitzt, sollte ja recht offensichtlich sein.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
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Was ist denn, wenn man vom AG "in den Busch" geschickt wird, wo Post mehrere Wochen wenn nicht sogar Monate bis zur Zustellung braucht, und ein recht hohes Verlustrisiko hat?

Wenn du durch deinen AG im "Busch" tätig bist, bist du xxxxxxxx über eine Kündigung nachzudenken!
Das kann man immer noch wenn man wieder Daheim ist.
Der lässt dich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist vor Ort, Heimweg ist dann dein Problem...
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.545
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Wenn du durch deinen AG im "Busch" tätig bist, bist du xxxxxxxx über eine Kündigung nachzudenken!
Das kann man immer noch wenn man wieder Daheim ist.
Der lässt dich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist vor Ort, Heimweg ist dann dein Problem...
Abgesehen davon, dass ich nicht verstehe, was daran vorwurfsvoll sein soll, gibt es doch 1000 verschiedene Konstellationen, in denen so etwas denkbar ist. Wenn nun ein Verwandter an Krebs erkrankt, und man lieber eine Stelle in der Nähe sucht, statt noch weitere Jahre für einen Appel und ein Ei an Gehalt durch die Welt reist, ist man dann ein "xxxxxxxx"? Für den Schutz des AG gibt es hierfür schließlich die Kündigungsfrist, warum sich diese ausgerechnet für ANs, die zu Auslandstätigkeit bereit sind, erheblich verlängern sollte, erschließt sich mir nicht ganz. Kann mir jedenfalls kaum vorstellen, dass das die Motivation des Gesetzgebers war.


edit: Glaub, ich hab falsch verstanden, was du mit "xxxxxxxx" meintest. Bei nochmaligem Lesen denk ich, das ging eher Richtung "Trottel" statt "Penner" ;)
Für die Rückreise wird aber sicher der AG aufkommen müssen, da diese ja elementarer Bestandteil einer Dienstreise ist. Aber je nach Tätigkeit gibt es ja schon Situationen, wo man ohnehin nicht damit rechnen muss, früher zurückzukommen.
 
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Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
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Sorry...verstehe de ganzen Aufriss nicht.

Eine Kündigung KANN auch mündlich überbracht werden, ist nur in der "Beweiskraft" eben ein Problem. Aer ein Zettelchen zu übergeben wo drin steht "Hiermit kündige ich fristgerecht" sollte doch kein Problem sein. Wen dich diese Aufgabe schon vor ein unlösbares Problem stellt will ich auch lieber nicht wissen was du so als Arbeitsleistug rüber bringst, bzw was das für ein ahnungsloser Schuppen sein muss.

du beweist mal wieder eindrücklich, dass du keine Ahnung hast. Die Kündigung eines Arbeitsvertrages muss in Schriftform erfolgen.
 
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makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
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Ja darauf bin ich auch gestoßen, interessant fand ich diesen Teil:
"Der Einwurf in den Briefkasten sollte möglichst am frühen Morgen erfolgen, bevor er üblicherweise geleert wird. Sonst zählt womöglich erst der nächste Tag als Zugang."

Also ist nicht allein der Zustellungszeitpunkt ausschlaggebend, sondern der Zeitpunkt, von dem man unter normalen Umständen ausgehen kann, dass der Briefkasten auch noch geleert wird. Je nach Monat dürfte das bedeuten, dass die Kündigung schon knapp 3 Tage vor Monatsende im Briefkasten liegen müsste, mit Feiertagen evtl noch früher.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
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Unter TABUM und in BNJ
Ja darauf bin ich auch gestoßen, interessant fand ich diesen Teil:
"Der Einwurf in den Briefkasten sollte möglichst am frühen Morgen erfolgen, bevor er üblicherweise geleert wird. Sonst zählt womöglich erst der nächste Tag als Zugang."

Also ist nicht allein der Zustellungszeitpunkt ausschlaggebend, sondern der Zeitpunkt, von dem man unter normalen Umständen ausgehen kann, dass der Briefkasten auch noch geleert wird. Je nach Monat dürfte das bedeuten, dass die Kündigung schon knapp 3 Tage vor Monatsende im Briefkasten liegen müsste, mit Feiertagen evtl noch früher.

Naja, das ist zwar praktisch richtig - die juristische Auslegung ist aber "rechtzeitig in den Geltungsbereich des Empfängers gelangt". Wenn ich meinen Briefkasten wochenlang nicht leere, dann kann ich auch nicht argumentieren "Rechnung ist nicht angekommen". Aber es gibt halt Stress - und den will man ja möglichst vermeiden.
 

makrom

Erfahrenes Mitglied
05.09.2016
1.545
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Naja, das ist zwar praktisch richtig - die juristische Auslegung ist aber "rechtzeitig in den Geltungsbereich des Empfängers gelangt". Wenn ich meinen Briefkasten wochenlang nicht leere, dann kann ich auch nicht argumentieren "Rechnung ist nicht angekommen". Aber es gibt halt Stress - und den will man ja möglichst vermeiden.

so wie ich "bevor er üblicherweise geleert wird" verstehe, würde es bei einem normalen Bürobetrieb reichen, wenn man von einer Leerung am Vormittag Mo-Fr ausgeht. Wenn nun der Leerende verhindert sein sollte und kein Ersatz für ihn gefunden wird, dürfte das nicht unter "üblicherweise" laufen, sondern zu Lasten des Empfangenden ausgelegt werden.