ANZEIGE
Hi,
bei uns um Unternehmen gibt es eine Betriebsvereinbarung zu Dienstreisen (Arbeitszeit, Verkehrsmittelwahl, etc.), die jedoch nicht für "Außendiensttätigkeiten" gilt.
Was "Außendienst" ist, wird aber in dieser oder einer anderen Betriebsvereinbarung nicht definiert.
Es gibt wohl ein Agreement, dass Reisen, die nicht mehr als 3 Std dauern, nicht weiter weg als 50 KM vom Dienstsitz entfernt sind und bei denen keine Kosten anfallen (externe Kosten wie z.B. Lehrgangskosten) nicht als Dienstreise gelten.
Weiß jemand, ob es für diese Regelung (3 Stunden / 50 km) eine gesetzliche Grundlage gibt? Oder hat sich das bei uns einfach so jemand ausgedacht?
Die einzige gesetzliche Regel die ich kenne, sind halt die mehr als 8 Stunden Abwesenheit für den Verpflegungsmehraufwand. Aber sonst?!
Wie ist das bei Euch geregelt?
Ich persönlich kann es völlig nachvollziehen, dass die Firma einen Reiseantrag bzw. eine Reiseabrechnung braucht, wenn ich den ganzen Tag auf einer externen Schulung bin. Oder wenn ich den ganzen Tag zu einem Kunden reise (auch ggf. fliege).
Aber wenn ich in der Früh um 7 im Büro bin, arbeite, mir um 10 Uhr ein Pool-Fahrzeug (Firmen-KFZ-Pool) schnappe, 1,5 Stunden zu einem Kunden fahre (100 km), 1 Stunde mit dem was bespreche und wieder 1,5 Stunden zurückfahre und dann von 14 - 16 Uhr nochmal im Büro arbeite, halte ich es für völlig affig, dafür vorab einen Reiseantrag und danach eine Reisekostenabrechnung zu machen?!
bei uns um Unternehmen gibt es eine Betriebsvereinbarung zu Dienstreisen (Arbeitszeit, Verkehrsmittelwahl, etc.), die jedoch nicht für "Außendiensttätigkeiten" gilt.
Was "Außendienst" ist, wird aber in dieser oder einer anderen Betriebsvereinbarung nicht definiert.
Es gibt wohl ein Agreement, dass Reisen, die nicht mehr als 3 Std dauern, nicht weiter weg als 50 KM vom Dienstsitz entfernt sind und bei denen keine Kosten anfallen (externe Kosten wie z.B. Lehrgangskosten) nicht als Dienstreise gelten.
Weiß jemand, ob es für diese Regelung (3 Stunden / 50 km) eine gesetzliche Grundlage gibt? Oder hat sich das bei uns einfach so jemand ausgedacht?
Die einzige gesetzliche Regel die ich kenne, sind halt die mehr als 8 Stunden Abwesenheit für den Verpflegungsmehraufwand. Aber sonst?!
Wie ist das bei Euch geregelt?
Ich persönlich kann es völlig nachvollziehen, dass die Firma einen Reiseantrag bzw. eine Reiseabrechnung braucht, wenn ich den ganzen Tag auf einer externen Schulung bin. Oder wenn ich den ganzen Tag zu einem Kunden reise (auch ggf. fliege).
Aber wenn ich in der Früh um 7 im Büro bin, arbeite, mir um 10 Uhr ein Pool-Fahrzeug (Firmen-KFZ-Pool) schnappe, 1,5 Stunden zu einem Kunden fahre (100 km), 1 Stunde mit dem was bespreche und wieder 1,5 Stunden zurückfahre und dann von 14 - 16 Uhr nochmal im Büro arbeite, halte ich es für völlig affig, dafür vorab einen Reiseantrag und danach eine Reisekostenabrechnung zu machen?!