Dienstreise vs. Außendienst

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frontloop

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
345
0
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Hi,

bei uns um Unternehmen gibt es eine Betriebsvereinbarung zu Dienstreisen (Arbeitszeit, Verkehrsmittelwahl, etc.), die jedoch nicht für "Außendiensttätigkeiten" gilt.
Was "Außendienst" ist, wird aber in dieser oder einer anderen Betriebsvereinbarung nicht definiert.

Es gibt wohl ein Agreement, dass Reisen, die nicht mehr als 3 Std dauern, nicht weiter weg als 50 KM vom Dienstsitz entfernt sind und bei denen keine Kosten anfallen (externe Kosten wie z.B. Lehrgangskosten) nicht als Dienstreise gelten.

Weiß jemand, ob es für diese Regelung (3 Stunden / 50 km) eine gesetzliche Grundlage gibt? Oder hat sich das bei uns einfach so jemand ausgedacht?

Die einzige gesetzliche Regel die ich kenne, sind halt die mehr als 8 Stunden Abwesenheit für den Verpflegungsmehraufwand. Aber sonst?!

Wie ist das bei Euch geregelt?
Ich persönlich kann es völlig nachvollziehen, dass die Firma einen Reiseantrag bzw. eine Reiseabrechnung braucht, wenn ich den ganzen Tag auf einer externen Schulung bin. Oder wenn ich den ganzen Tag zu einem Kunden reise (auch ggf. fliege).

Aber wenn ich in der Früh um 7 im Büro bin, arbeite, mir um 10 Uhr ein Pool-Fahrzeug (Firmen-KFZ-Pool) schnappe, 1,5 Stunden zu einem Kunden fahre (100 km), 1 Stunde mit dem was bespreche und wieder 1,5 Stunden zurückfahre und dann von 14 - 16 Uhr nochmal im Büro arbeite, halte ich es für völlig affig, dafür vorab einen Reiseantrag und danach eine Reisekostenabrechnung zu machen?!
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Hi,

bei uns um Unternehmen gibt es eine Betriebsvereinbarung zu Dienstreisen (Arbeitszeit, Verkehrsmittelwahl, etc.), die jedoch nicht für "Außendiensttätigkeiten" gilt.
Was "Außendienst" ist, wird aber in dieser oder einer anderen Betriebsvereinbarung nicht definiert.

Es gibt wohl ein Agreement, dass Reisen, die nicht mehr als 3 Std dauern, nicht weiter weg als 50 KM vom Dienstsitz entfernt sind und bei denen keine Kosten anfallen (externe Kosten wie z.B. Lehrgangskosten) nicht als Dienstreise gelten.

Weiß jemand, ob es für diese Regelung (3 Stunden / 50 km) eine gesetzliche Grundlage gibt? Oder hat sich das bei uns einfach so jemand ausgedacht?

Die einzige gesetzliche Regel die ich kenne, sind halt die mehr als 8 Stunden Abwesenheit für den Verpflegungsmehraufwand. Aber sonst?!

Wie ist das bei Euch geregelt?
Ich persönlich kann es völlig nachvollziehen, dass die Firma einen Reiseantrag bzw. eine Reiseabrechnung braucht, wenn ich den ganzen Tag auf einer externen Schulung bin. Oder wenn ich den ganzen Tag zu einem Kunden reise (auch ggf. fliege).

Aber wenn ich in der Früh um 7 im Büro bin, arbeite, mir um 10 Uhr ein Pool-Fahrzeug (Firmen-KFZ-Pool) schnappe, 1,5 Stunden zu einem Kunden fahre (100 km), 1 Stunde mit dem was bespreche und wieder 1,5 Stunden zurückfahre und dann von 14 - 16 Uhr nochmal im Büro arbeite, halte ich es für völlig affig, dafür vorab einen Reiseantrag und danach eine Reisekostenabrechnung zu machen?!

Hatten wir das eigentlich schon mal, dass die Werbung über dem ersten Beitrag nervt und ihn unleserlich macht?
Hier für alle wie mich deswegen noch einmal zitiert.
 
F

Floridafreund

Guest
Hatten wir das eigentlich schon mal, dass die Werbung über dem ersten Beitrag nervt und ihn unleserlich macht?
Hier für alle wie mich deswegen noch einmal zitiert.

Was glaubst Du denn wie und wovon sich so ein Forum finanziert?

Zuschüsse der Betreiber aus der privaten Kasse, damit Viele hier ihren Lebensinhalt finden
und ihren Arbeitstag schnell und produktiv durch teilweise immer wiederholende Beiträge rumkriegen?

Aber Dir kann geholfen werden:


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    Net-D-Sign GmbH
    Parkring 29
    85748 Garching
    E-Mail: widerruf@vielfliegertreff.de
    Telefax: +49 89 322999-11


    Hinweis zur Onlineschlichtung ab 15.02.2016
    Unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bietet die EU eine Plattform zur Online-Streitschlichtung an.

    Alternativ zur Paypal-Zahlung kann mit dem nachfolgenden Formular per Kreditkarte (Visa oder Mastercard) gezahlt werden:
    Kreditkartenformular

    Das Formular muss ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und dann entweder per Fax oder auf dem Postweg zum Forenbetreiber geschickt werden.



 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.988
2.423
Es geht nicht darum, dass es Werbung gibt, sondern wie sie dargestellt wird ... dazu gibt es einen ganzen Thread. (Es kann ja nicht im Sinne des Betreibers sein, dass alle sich gezwungen sehen, ihren Adblocker einzuschalten, damit sie hier mitlesen können.)
 

gee86

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
1.487
-19
HAJ
Floridafreund ist wohl mit dem Forumseigentümer befreundet und macht Werbung für die Werbung :)
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.025
Hi,

bei uns um Unternehmen gibt es eine Betriebsvereinbarung zu Dienstreisen (Arbeitszeit, Verkehrsmittelwahl, etc.), die jedoch nicht für "Außendiensttätigkeiten" gilt.
Was "Außendienst" ist, wird aber in dieser oder einer anderen Betriebsvereinbarung nicht definiert.

Es gibt wohl ein Agreement, dass Reisen, die nicht mehr als 3 Std dauern, nicht weiter weg als 50 KM vom Dienstsitz entfernt sind und bei denen keine Kosten anfallen (externe Kosten wie z.B. Lehrgangskosten) nicht als Dienstreise gelten.

Weiß jemand, ob es für diese Regelung (3 Stunden / 50 km) eine gesetzliche Grundlage gibt? Oder hat sich das bei uns einfach so jemand ausgedacht?

Die einzige gesetzliche Regel die ich kenne, sind halt die mehr als 8 Stunden Abwesenheit für den Verpflegungsmehraufwand. Aber sonst?!

Wie ist das bei Euch geregelt?
Ich persönlich kann es völlig nachvollziehen, dass die Firma einen Reiseantrag bzw. eine Reiseabrechnung braucht, wenn ich den ganzen Tag auf einer externen Schulung bin. Oder wenn ich den ganzen Tag zu einem Kunden reise (auch ggf. fliege).

Aber wenn ich in der Früh um 7 im Büro bin, arbeite, mir um 10 Uhr ein Pool-Fahrzeug (Firmen-KFZ-Pool) schnappe, 1,5 Stunden zu einem Kunden fahre (100 km), 1 Stunde mit dem was bespreche und wieder 1,5 Stunden zurückfahre und dann von 14 - 16 Uhr nochmal im Büro arbeite, halte ich es für völlig affig, dafür vorab einen Reiseantrag und danach eine Reisekostenabrechnung zu machen?!
Laut unserer Pers geht es da um die Versicherung.