Frage zu Steuererklärung / Absetzungsmöglichkeiten Homeoffice

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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
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LEJ
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Hallo,

im Büro macht gerade folgender Link die Runde: https://www.finanztip.de/arbeitsmittel/
Insbesondere der Punkt "Ein privater Gegenstand wird später beruflich genutzt" interessiert mich davon.

Seit März 2020 bin ich im Homeoffice und nutze meine Büromöbel (Schreibtisch, Stuhl) sowie und Peripherie (Maus, Tastatur, Monitor) min. 40 Stunden pro Woche beruflich. So wie ich die AfA (Link) verstehe, kann ich Büromöbel über 13 Jahre und Peripherie über 3 Jahre absetzen.

Monitor, gekauft 04/2017, 612€
Schreibtisch, gekauft 05/2015, 217€
Schreibtischstuhl, gekauft 03/2015, 475€

Bis März 2020 gab es keine berufliche Nutzung. Habe ich jetzt noch die Möglichkeit, diese vor Jahren gekauften Objekte in meine Steuererklärung 2020 reinzubekommen?

Monitor, durch drei Jahre, ~200€ pro Jahr
Schreibtisch, durch 13 Jahre, ~16€ pro Jahr
Stuhl, durch 13 Jahre, ~37€ pro Jahr

Ist zwar nicht viel, aber Geld ist Geld. :cool:

Danke für die Hilfestellung!
 

Barracash

Erfahrenes Mitglied
27.07.2011
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360
Neuenhain / FRA
Ja, das sollte gehen. Entweder über den Nutzungszeitraum abschreiben oder, sofern unter 9xx€ im Restwert, sofort auf einen Schlag für 2020. Kann Sinn machen, weil du ja nie weißt, wie lange du noch im HO bist. Schreibtisch und Bürostuhl gehen übrigens für Angestellte immer durch, auch ohne anerkanntes häusliches Arbeitszimmer.
 
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Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
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Der Monitor dürfte - bis auf 4 Monate in 2020 - Restwert Null erreicht haben.
Und bei den Möbeln den Restwert ermitteln und sofort alles abschreiben, nicht per AfA!
 
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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.473
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LEJ
Danke für die Antworten! Den Restwert ermittele ich über die AfA Tabelle? Also Wert durch Jahre, die Jahre seit Beschaffung abziehen und diesen Restwert kann ich dann 2020 absetzen?
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
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www.red-travels.com
Zitat aus Finanztip Newsletter:

Code:
+++ Wer Arbeitsmittel für seine Selbständigkeit oder seine Mitarbeiter im Homeoffice kauft, kann sie bisher nur über mehrere Jahre abschreiben. Es sei denn, der einzelne Gegenstand kostet nicht mehr als 800 Euro netto (952 Euro inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer). Das soll sich nun für Computer, Drucker, Bildschirme oder andere Hard- und Software ändern: Sie sollen rückwirkend ab 1. Januar komplett schon in der Steuererklärung fürs Kaufjahr abgeschrieben werden können. Egal, wie teuer das Objekt ist. Das beschlossen Bund und Länder in ihrer Konferenz am Dienstag. Auch der Restwert von Anschaffungen aus dem Vorjahr soll komplett im Jahr 2021 abgesetzt werden können. Das Bundesfinanzministerium will den Beschluss mit einer Anweisung an die Finanzämter bis Ende Februar umsetzen. +++

Bzw.

Code:
Bei einem Arbeitsmittel, das Du nahezu ausschließlich beruflich nutzt, kannst Du Deine Anschaffungskosten bis zu einem Preis von 800 Euro ohne Mehrwertsteuer – also bis zu einem Gesamtpreis von 952 Euro (bei 19 Prozent Umsatzsteuer) – direkt von Deinem zu versteuernden Einkommen abziehen.

Aus https://www.finanztip.de/geringwertige-wirtschaftsgueter/

Wenn du Software wie WISO nutzt, wird dir auch bereits jetzt angeboten, die vollen Kosten (bei in 2020 angeschafften Dingen) im letzten Jahr abzusetzen.