ANZEIGE
Haftet ein Mitarbeitervertreter bzw. ein Betriebsratangehöriger für Aussagen gegenüber Mitarbeitern? Bei einem Familienangehörigen wurde etwas am Arbeitsvertrag geändert. Er wollte diese Änderung nicht akzeptieren, der Mitarbeitervertreter hat ihm dann gesagt er soll einen Zettel dazulegen, dass er nur unter Vorbehalt unterschrieben hat. Wurde auch so gemacht, jetzt heißt es aber unterschrieben ist unterschrieben, das mit dem Vorbehalt soll nichtig sein.
Das Gesprächsprotokoll zwischen Mitarbeitervertreter und Mitarbeiter liegt vor und der Inhalt ist unstrittig. Ist der da nun theoretisch in der Haftung wenn das mit dem Vorbehalt wirklich rein garnichts bringt? Der Fall liegt schon bei einem Anwalt, aber manchmal schadet es ja nicht dem ein wenig zuzuarbeiten.
Das Gesprächsprotokoll zwischen Mitarbeitervertreter und Mitarbeiter liegt vor und der Inhalt ist unstrittig. Ist der da nun theoretisch in der Haftung wenn das mit dem Vorbehalt wirklich rein garnichts bringt? Der Fall liegt schon bei einem Anwalt, aber manchmal schadet es ja nicht dem ein wenig zuzuarbeiten.