Rechtsfrage (A) - Eingriff in das Persönlichkeitsrecht

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Reverend_O

Erfahrenes Mitglied
15.07.2010
415
19
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Hallo zusammen,
liebe Rechtsexperten,

ich bin im privaten Umfeld mit einer Situation konfrontiert, die sich wie folgt darstellt. Vielleicht habt ihr einen Rat. Anzuwenden ist österreichisches Recht.

Ein (unverheiratetes) Paar hat sich getrennt. Im Rahmen des Versuchs der Klärung verschiedener Streitigkeiten (gemeinsames Eigentum, gemeinsame Kinder) kam es u.a. zu Gesprächen mit Dritten (Mediation, Elternberatung, etc.). Dabei, aber auch in anderen Situationen - z.B. Telefongespräche - fertigte einer der beiden ohne das Wissen (und entsprechend ohne die Zustimmung) des anderen Tonaufnahmen der Gespräche mit dem Handy an. Dies wurde vom Aufnehmenden mehrfach in Emails angegeben (und - das ist aber aus der Erinnerung - auch vor Gericht zu Protokoll gegeben).

Mir ist klar, dass die Aufnahmen nicht als Beweis o.ä. zugelassen sind bzw. ggf. sogar strafrechtlich relevant sind. Aber: wäre nicht allein die Kenntnis über die Aufnahme ein Grund, eine (strafbewehrte) Unterlassungserklärung o.ä. zu fordern? Gibt es andere Möglichkeiten, dies zu unterbinden?

Wäre euch über sachdienliche Hinweise sehr dankbar.
 

Reverend_O

Erfahrenes Mitglied
15.07.2010
415
19
Bin ich hier wirklich in einem Forum zum Thema Fliegen und Reisen?

Du befindest dich hier in einem Forum, das sich hauptsächlich dem Fliegen & Reisen widmet, in dem aber auch anderen Bereichen des Lebens Raum eingeräumt wird - das mag für einen Neuling ggf. befremdlich sein, aber wenn ich mir die Beiträge so ansehe, wird die zweifelsohne anwesende Kompetenz der Community doch gerne genutzt. Dafür ist sie schließlich (auch) da.
 

duslhflyer

Neues Mitglied
14.08.2016
21
0
NRW
Du befindest dich hier in einem Forum, das sich hauptsächlich dem Fliegen & Reisen widmet, in dem aber auch anderen Bereichen des Lebens Raum eingeräumt wird - das mag für einen Neuling ggf. befremdlich sein, aber wenn ich mir die Beiträge so ansehe, wird die zweifelsohne anwesende Kompetenz der Community doch gerne genutzt. Dafür ist sie schließlich (auch) da.


Die Community ist da, damit Du ihre Kompetenz nutzen kannst?
OK. So kann man es auch sehen.
Scheinbar muss ich noch viel lernen.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Rechtsexperte.
Meine Laienmeinung kann ich anbieten.
Damals in einem Zeitungsartikel erklärt ging es um die Mitarbeiterüberwachung mittels Computer.
Ob das Überwachen an sich in die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers eingriff wurde beim aktuellen Prozess nicht berücksichtigt solange der Computer als Beweis zugelassen wurde.
 
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