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Hallo zusammen,
liebe Rechtsexperten,
ich bin im privaten Umfeld mit einer Situation konfrontiert, die sich wie folgt darstellt. Vielleicht habt ihr einen Rat. Anzuwenden ist österreichisches Recht.
Ein (unverheiratetes) Paar hat sich getrennt. Im Rahmen des Versuchs der Klärung verschiedener Streitigkeiten (gemeinsames Eigentum, gemeinsame Kinder) kam es u.a. zu Gesprächen mit Dritten (Mediation, Elternberatung, etc.). Dabei, aber auch in anderen Situationen - z.B. Telefongespräche - fertigte einer der beiden ohne das Wissen (und entsprechend ohne die Zustimmung) des anderen Tonaufnahmen der Gespräche mit dem Handy an. Dies wurde vom Aufnehmenden mehrfach in Emails angegeben (und - das ist aber aus der Erinnerung - auch vor Gericht zu Protokoll gegeben).
Mir ist klar, dass die Aufnahmen nicht als Beweis o.ä. zugelassen sind bzw. ggf. sogar strafrechtlich relevant sind. Aber: wäre nicht allein die Kenntnis über die Aufnahme ein Grund, eine (strafbewehrte) Unterlassungserklärung o.ä. zu fordern? Gibt es andere Möglichkeiten, dies zu unterbinden?
Wäre euch über sachdienliche Hinweise sehr dankbar.
liebe Rechtsexperten,
ich bin im privaten Umfeld mit einer Situation konfrontiert, die sich wie folgt darstellt. Vielleicht habt ihr einen Rat. Anzuwenden ist österreichisches Recht.
Ein (unverheiratetes) Paar hat sich getrennt. Im Rahmen des Versuchs der Klärung verschiedener Streitigkeiten (gemeinsames Eigentum, gemeinsame Kinder) kam es u.a. zu Gesprächen mit Dritten (Mediation, Elternberatung, etc.). Dabei, aber auch in anderen Situationen - z.B. Telefongespräche - fertigte einer der beiden ohne das Wissen (und entsprechend ohne die Zustimmung) des anderen Tonaufnahmen der Gespräche mit dem Handy an. Dies wurde vom Aufnehmenden mehrfach in Emails angegeben (und - das ist aber aus der Erinnerung - auch vor Gericht zu Protokoll gegeben).
Mir ist klar, dass die Aufnahmen nicht als Beweis o.ä. zugelassen sind bzw. ggf. sogar strafrechtlich relevant sind. Aber: wäre nicht allein die Kenntnis über die Aufnahme ein Grund, eine (strafbewehrte) Unterlassungserklärung o.ä. zu fordern? Gibt es andere Möglichkeiten, dies zu unterbinden?
Wäre euch über sachdienliche Hinweise sehr dankbar.