Entschädigung auch wenn Ziel geändert wurde?

ANZEIGE

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.841
3.464
STR
ANZEIGE
Hallo zusammen,

so, jetzt habe ich auch mal einen Fall zwecks Entschädigung. Allerdings ist er nicht so einfach gelagert. Gebucht via LH.com ZRH-FRA-YVR. Sollte alles gestern laufen, aber wir hatten einen Misconnect weil LH 1187 verspätet war und LH 492 nicht gewartet hat. Gebucht in C. Automatisch umgebucht auf LH 492 am nächsten Tag. In der C Lounge noch mit der LD eine Variante für eine taggleiche Weiterreise gesucht. Die Alternativen wo es noch Plätze gegeben hätte, gingen nicht zu buchen, da Unterschreitung der MCT. Allerdings haben wir dann das Ziel umgebucht auf SEA. Nun haben wir aber 500€+ für ein Hotel in YVR gezahlt. Ich konnte das auch nicht mehr stornieren. Habe ich direkt von der Lounge aus versucht. Das Hotel wäre für 2 ÜN geweden. Danach wäre es auf ebenfalls nicht stornierbaren DL Flügen nach SEA gegangen. Nun ist mein Laienverständnis so, dasd ich wenigstens die erste Nacht von LH erstattet bekommen sollten, oder? Ferner Klamotten für einen Tag (hab die Belege aufgehoben) + 2* 600€ für die Verspätung.
Die 2. ÜN in Vancouver und die Flüge YVR-SEA bekommen wir natürlich nicht zurück, da wir die ja einen Tag später hätten nutzen können. Nun meine Frage: Haben wir uns um die 2* 600€ gebracht, weil es nach SEA ging statt nach YVR oder ist das davon unberührt?
An wen wende ich mich am besten? LD meinte ich soll die Customer Relations Mailadresse googlen. Sie hatte schon gar keine Visitenkarten mehr von denen.

Bitte jetzt keine Diskussionen, ob das gerechtfertigt ist("sei doch froh, dass sie dich auf SEA gelassen haben"). Ja, das Irrop Handling war in Summe okay (mehr aber auch nicht) - aber das hat meiner Meinung nach nichts mit der berechtigten Forderung zu tun.

Viele Grüße
mf_2
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.173
8.616
IAH & HAM
Bitte jetzt keine Diskussionen, ob das gerechtfertigt ist("sei doch froh, dass sie dich auf SEA gelassen haben").

Schoen dass Du uns im Vornherein mitteilst was wir schreiben dürfen und was nicht.

aber das hat meiner Meinung nach nichts mit der berechtigten Forderung zu tun.

Wenn Du schon weisst das Deine Forderungen Berechtigt sind, warum fragst Du dann? Ich habe keine Ahnung auf welcher basis sie Dir die erste Nacht schulden, wo Du doch am gleichen Tag geflogen bist und wie Du das mit der Kleidung begründen willst, sofern Dein Koffer nicht verloren gegangen ist......
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.841
3.464
STR
Moment, da ist etwas grundsätzlich falsch rübergekommen.
Wir hätten gestern ZRH-FRA-YVR fliegen sollen. Wir sind gestern aber nur bis FRA gekommen (weil eben der LH 1187 nach FRA Verspätung hatte) und wurden für den Weiterflug auf heute umgebucht. Wir sind also gerade nicht "am gleichen Tag angekommen". Die Koffer waren schon eingecheckt (von ZRH bis zum Endziel), die haben wir also in FRA nicht zu Gesicht bekommen. Deswegen haben wir uns auch für den einen Tag neue Klamotten kaufen müssen (also eben Unterwäsche und Shirt). Laut Loungedame solle man diese Belege dann einfach einreichen. Wo wusste sie nicht und auch wegen Entschädigung wusste sie nicht, ob und wenn ja, was es da gibt. Das kann ich auch verstehen, da sie ja vmtl. nicht den Grund für die Verspätung kannte.
 

aib

Erfahrenes Mitglied
18.01.2015
1.294
1.151
MZ
Ich kann den Fall selber nicht bewerten, aber ich frage mich auf welche Verbindung Du nach SEA umgebucht wurdest? Weil die Non-Stop Verbindung konnte es ja nicht sein, da die noch früher geht als deine verpasste LH492. Oder habe ich da einen Denkfehler?
Und warum bist Du nicht (notfalls auf eigene Faust) von SEA nach YVR geflogen? Gibt doch massig Verbindungen dahin (diverse Airlines) auch spät abends noch :confused: . Das wäre bestimmt unabhängig von Euren Rechten an LH günstiger gekommen als das Hotel komplett verfallen zu lassen.


Edit: Habe die Antwort vom OP zu spät gesehen. Meine Fragen sind daher obsolet....
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.841
3.464
STR
Ich versuche es insgesamt nochmal, da ich vorhin (habe das nur kurz vom Handy getippt) ggf. nicht so ausführlich war.
Der Plan: Gestern auf einem Ticket ZRH-FRA-YVR fliegen. Dieser Plan zerbrach in FRA. ich wurde beim Anflug auf FRA automatisch umgebucht auf FRA-YVR am nächsten Tag.
Nach Diskussion mit der LD, was unsere Optionen für denselben Tag noch wären (es gab keine!) wurden wir dann anstatt auf FRA-YVR auf FRA-SEA nächsten Tag (also heute) gesteckt - weil uns das besser passte. Wir hatten 2 ÜN in Vancouver geplant. Eine der Übernachtungen ging nun nicht wegen LH und die zweite wollten wir dann nicht, weil wir dann noch mehr Stress hatten. Original wären wir morgen (Montag) auf einem völlig anderen Ticket eh nach SEA weiter. Nun sind wir eben einen Tag früher in SEA, haben aber den YVR-Part ganz weggelassen. Nur das Hotel dort ließ sich eben nicht mehr stornieren.
Daher hätte ich die Kosten zumindest der ersten Nacht bei LH eingereicht. Denn LH hat uns ja um diese Nacht gebracht. Dass wir dann auch die zweite Nacht haben verfallen lassen und somit dann die gänzlich unabhängigen Flüge von YVR nach SEA hat ja mit LH nichts zu tun und ist auch nicht deren Problem.

Worum es mir primär geht:
Haben wir Anspruch auf die 2* 600€ oder nicht, weil LH uns ja "netterweise" nach SEA geflogen hat - aber eben trotzdem einen Tag zu spät? Und sich somit ja das Reiseziel geändert hat?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
Rein rechtlich gesehen würde ich sagen, ja (vorausgesetzt, es lagen keine außergewöhnlichen Umstände für die Verspätung vor). Du hast wegen Verspätung den Anschluss verpasst, und es war nicht möglich, einigermaßen zeitnah noch an Dein Ziel zu kommen.

Ob ich von einer Airline, die mich auf eigenen Wunsch und aus reiner Kulanz zu einem anderen Ziel umbucht, dann noch Entschädigung verlange, ist eine andere Frage…. Dass Du lieber ganz auf Vancouver verzichtet hast, anstatt dort halt nur 1 Nacht statt 2 zu bleiben, war Deine Entscheidung. LH hätte hier keinerlei Verpflichtung gehabt, Dich zu einem anderen Ort umzubuchen.
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
ja du hast ein Anrecht auf die 2 x EUR 600,00 (LH muss den Nachweis bringen, falls es höhere Gewalt war). Meiner Meinung nach sind damit dann aber auch alle "Schäden" pauschal abgedeckt.
Mail Adresse ist customer.relations@lufthansa.com
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
Daher hätte ich die Kosten zumindest der ersten Nacht bei LH eingereicht. Denn LH hat uns ja um diese Nacht gebracht. Dass wir dann auch die zweite Nacht haben verfallen lassen und somit dann die gänzlich unabhängigen Flüge von YVR nach SEA hat ja mit LH nichts zu tun und ist auch nicht deren Problem.
Da LH euch ja ein Hotelzimmer in FRA inkl. Verpflegung bezahlt hat, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung eures Hotelzimmers in YVR (1. Nacht), [1 zu 1 Entschädigung]. Für die 2. Nacht ebenso wenig inkl. DL Flüge, da man euch auf euren Wunsch nach SEA umgebucht hat. Hättet ihr das nicht gewollt, hättet ihr die 2. Nacht im Hotel abschlafen und die DL Flüge antreten können!

Je nach Grund der Verspätung des Flugs ZRH-FRA habt ihr anrecht auch eine Entschädigung gem EU 261/04. Darin sind auch obgenannte Hotelnächte mit inbegriffen. Wieso reist man denn ohne Ersatzwäsche im Handgepäck? Oder ist der Sinn daran, dass man jetzt versucht, das Maximum von LH auszupressen?
 

athome

Erfahrenes Mitglied
12.06.2012
368
180
USA/F/D
1. Warum habt Ihr nicht verlangt, die Koffer zu bekommen. Die mussten doch eh umetikettiert werden. Bei 23 Stunden Aufenthalt, werden die - soweit ich weiß - eh ausgeschleust. Aus diesem Grund sehe ich da wenig Möglichkeiten von LH was zu verlangen.
2. Für die erste Nacht in YVR ist LH nicht verantwortlich, da - so nehme ich an - LH Euch das Hotel in FRA gezahlt hat. Oder bist Du der Meinung, daß LH beide Hotels (FRA und YVR) zahlen sollte?
 
Zuletzt bearbeitet:

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.262
425
1. Warum habt Ihr nicht verlangt, die Koffer zu bekommen. Die mussten doch eh umetikettiert werden. Bei 23 Stunden Aufenthalt, werden die - soweit ich weiß - eh ausgeschleust.
Macht LH ungerne. Den Fall hatte ich auch schon. Dann muss der Koffer aussortiert und in das Hotel geliefert werden, und später nochmal neu eingecheckt werden, macht alles Arbeit.

Aber es ist in dem Falle kein Problem, von LH ein Amnity-Kit mit einem T-Shirt und etwas Waschzeug zu bekommen. Damit kommt man über die Nacht - das Hotel sollte auch etwas haben. Neue Kleidung deswegen einkaufen erscheint mir etwas zu hoch gegriffen.
 
  • Like
Reaktionen: jetblue

giulia

Erfahrenes Mitglied
14.09.2010
747
1
Wieso reist man denn ohne Ersatzwäsche im Handgepäck? Oder ist der Sinn daran, dass man jetzt versucht, das Maximum von LH auszupressen?

Naivität vielleicht? ich reise immer mit Grundausstattung im Handgepäck. Mein Gepäck ist noch nicht oft verloren gegangen, aber wenn, hat man wenigstens paar Toilettenartikel und Wechselwäsche. dafür gibts doch das Handgepäck :confused:
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
wenn ich mit Aufgabegepäck fliege, ist mein Handgepäck so leicht wie möglich. Daher schleppe ich dann keine Wechselklamotten mit mir rum. Maximal Zahnbürste, Rasierer und Deo.
Den Rest würde ich bei Bedarf kaufen und dazu gehört dann auch Unterwäsche, da es für mich nicht ok ist, zwei Tage lange die gleiche Unterwäsche zu tragen.
 
  • Like
Reaktionen: groundhog und on_tour

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
wenn ich mit Aufgabegepäck fliege, ist mein Handgepäck so leicht wie möglich. Daher schleppe ich dann keine Wechselklamotten mit mir rum. Maximal Zahnbürste, Rasierer und Deo.
Den Rest würde ich bei Bedarf kaufen und dazu gehört dann auch Unterwäsche, da es für mich nicht ok ist, zwei Tage lange die gleiche Unterwäsche zu tragen.

Unterhosen + T-Shirt oder Höschen, BH und Décoltée fallen dann halt schon ins Gewicht... Aber glücklicherweise hat LH dafür ja "Überlebensbeutel" gratis griffbereit...
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.841
3.464
STR
[...]

Ob ich von einer Airline, die mich auf eigenen Wunsch und aus reiner Kulanz zu einem anderen Ziel umbucht, dann noch Entschädigung verlange, ist eine andere Frage…. Dass Du lieber ganz auf Vancouver verzichtet hast, anstatt dort halt nur 1 Nacht statt 2 zu bleiben, war Deine Entscheidung. LH hätte hier keinerlei Verpflichtung gehabt, Dich zu einem anderen Ort umzubuchen.

Es ist halt ein nicht unerheblicher Schaden entstanden und wir haben einen Tag weniger Urlaub. Daher sehe ich den ersten Teil anders.
Mit dem zweiten Teil gehe ich komplett d'accord. Ich hatte ja geschrieben, dass die zweite Nacht und die DL Flüge mein Problem sind.

ja du hast ein Anrecht auf die 2 x EUR 600,00 (LH muss den Nachweis bringen, falls es höhere Gewalt war). Meiner Meinung nach sind damit dann aber auch alle "Schäden" pauschal abgedeckt.
Mail Adresse ist customer.relations@lufthansa.com

Okay, das macht es dann insofern einfacher, dass ich nicht noch die ganzen Quittungen einscannen muss. Ich dachte halt, dass es die Auslagen+die 600 € gibt. Da das aber bisher graue Forumstheorie war ändere ich hier auch durchaus meine Meinung.

Da LH euch ja ein Hotelzimmer in FRA inkl. Verpflegung bezahlt hat, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung eures Hotelzimmers in YVR (1. Nacht), [1 zu 1 Entschädigung].

Okay. Wieder was gelernt. Das wusste ich nicht.

Je nach Grund der Verspätung des Flugs ZRH-FRA habt ihr anrecht auch eine Entschädigung gem EU 261/04. Darin sind auch obgenannte Hotelnächte mit inbegriffen. Wieso reist man denn ohne Ersatzwäsche im Handgepäck? Oder ist der Sinn daran, dass man jetzt versucht, das Maximum von LH auszupressen?

Naivität. Wir haben uns für die Zukunft auch vorgenommen, immer einen Satz Unterwäsche ins Handgepäck zu packen. Mit auspressen hat das nichts zu tun. Wir haben günstige Unterwäsche gekauft bzw. teilweise sogar nur so eine Tube Reisewaschmittel, weil wir irgendwann keinen Bock mehr hatten, einen Laden mit passender Unterwäsche zu suchen. Maximieren ginge wohl anders.

1. Warum habt Ihr nicht verlangt, die Koffer zu bekommen. Die mussten doch eh umetikettiert werden. Bei 23 Stunden Aufenthalt, werden die - soweit ich weiß - eh ausgeschleust. Aus diesem Grund sehe ich da wenig Möglichkeiten von LH was zu verlangen.
2. Für die erste Nacht in YVR ist LH nicht verantwortlich, da - so nehme ich an - LH Euch das Hotel in FRA gezahlt hat. Oder bist Du der Meinung, daß LH beide Hotels (FRA und YVR) zahlen sollte?

Die LD meinte wir sollen Klamotten kaufen und einreichen. Hätte LH uns den Koffer gegeben, hätten wir den natürlich genommen.

Macht LH ungerne. Den Fall hatte ich auch schon. Dann muss der Koffer aussortiert und in das Hotel geliefert werden, und später nochmal neu eingecheckt werden, macht alles Arbeit.

Aber es ist in dem Falle kein Problem, von LH ein Amnity-Kit mit einem T-Shirt und etwas Waschzeug zu bekommen. Damit kommt man über die Nacht - das Hotel sollte auch etwas haben. Neue Kleidung deswegen einkaufen erscheint mir etwas zu hoch gegriffen.

Auch hier: Von diesem Amenity Kit wusste die LD nichts. Ich aber auch nicht, daher habe ich nicht danach gefragt.

Naivität vielleicht? ich reise immer mit Grundausstattung im Handgepäck. Mein Gepäck ist noch nicht oft verloren gegangen, aber wenn, hat man wenigstens paar Toilettenartikel und Wechselwäsche. dafür gibts doch das Handgepäck :confused:

Ja, Naivität. Bzw. eben einfach nicht dran gedacht.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
Naivität vielleicht? ich reise immer mit Grundausstattung im Handgepäck. Mein Gepäck ist noch nicht oft verloren gegangen, aber wenn, hat man wenigstens paar Toilettenartikel und Wechselwäsche. dafür gibts doch das Handgepäck :confused:

muss ich jetzt auch noch Notverpflegung und Bettwäsche mitnehmen, falls sie den Anschluss vergeigen?
Es gibt Dinge, die mir wichtiger sind, da ich sie für die Arbeit brauche und nicht einfach nachkaufen kann. Irgendwas bleibt dann halt immer auf der Strecke.

Durfte vor zwei Wochen einen Vortrag in alten Jeans halten, da der Anzug im Koffer irgendwelche Ehrenrunden drehte und die Airline eine Zustellung nicht hinbekam.
Da wird man dann zum Influenzer und baut das Service(lose)-Erlebnis in den Vortrag ein ;)
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.808
732
Nur zur Klarstellung, weil hier einige Kommentare diesbezüglich mMn etwas missverständlich waren:

Alle Versorgungsleistungen in Frankfurt, einschl. Hotel in Frankfurt, sind Pflicht der Airline und werden hier nicht mit der Entschädigung verrechnet. Lediglich der "Schaden" der fehlenden Nacht in YVR ist damit meiner Meinung nach abgegolten. Wenn die Nacht in YVR eine Edel-Suite für 3000 Dollar die Nacht gewesen wäre, wäre das halt Pech.

Ich bin kein Anwalt, aber ich vermute, weitergehende Schadensersatzansprüche werden die Airlines vermutlich ausschließen. Kommentare von Anwälten aber gern gesehen diesbezüglich......



Zur Unterwäsche im Handgepäck: Man kann das ja von mir aus als praktischere Lösung propagieren. Aber ich hab meist auch nichts der gleichen im Handgepäck, und ich lasse mir auch verdammt noch mal keine moralische Schuld dafür einreden, wie das hier manche Kollegen schon wieder machen (Stichwort Maximierer etc.). Genauso, wie sich niemand eine moralische Schuld dafür einreden lassen sollte, dass Rechtsansprüche gegen Airlines auch genutzt werden.
 
  • Like
Reaktionen: peter42

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.841
3.464
STR
Ich habe nun Customer Relations eine Mail gesendet bzgl. der 2*600€. Bisher kam nur die Eingangsbestätigung mit der Zuweisung der Fall-ID.
Jetzt bin ich mal gespannt, ob sie versuchen, sich irgendwie rauszuwinden, oder ob sie die 2*600€ zahlen. Da liest man ja hier im Forum auch alles von "nach 3 Tagen bearbeitet, dann wurde direkt gezahlt" bis "Wartezeit von mehreren Monaten" und "erst nach Einschaltung eines Anwalts gezahlt". Mal sehen.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
ANZEIGE
300x250
Ich habe nun Customer Relations eine Mail gesendet bzgl. der 2*600€. Bisher kam nur die Eingangsbestätigung mit der Zuweisung der Fall-ID.
Jetzt bin ich mal gespannt, ob sie versuchen, sich irgendwie rauszuwinden, oder ob sie die 2*600€ zahlen. Da liest man ja hier im Forum auch alles von "nach 3 Tagen bearbeitet, dann wurde direkt gezahlt" bis "Wartezeit von mehreren Monaten" und "erst nach Einschaltung eines Anwalts gezahlt". Mal sehen.

stell dich einfach drauf ein, dass Du zweimal schreiben musst. Ist Teil der LH Service-Kultur ;)