26.07.2018 - URTEIL IN KARLSRUHE Lufthansa muss Kosten für „Sky Marshals“ übernehmen

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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
"Hierzu gehören etwa Beförderungssteuern,
Einreisegebühren und Benutzungsentgelte (z.B. Zollgebühren, Start- und
Landeentgelte). Diese beziffert sie für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum
17. September 2015 auf insgesamt gut 2,3 Mio. €, wovon rund 1,3 Mio. € im
Inland und knapp 1 Mio. € im Ausland angefallen sind.
"

Mal auf die Schnelle überschlagsmäßig gerechnet:
Bei 400.000€ pro Jahr und 200€ Kosten pro Flug reden wir über vielleicht 2000 dieser "Passagiere" pro Jahr; 6 pro Tag. Da sie hin- und zurückfliegen, sind das also 3 Flüge ex Deutschland pro Tag, wenn 1 Sky Marshal mitfliegt. Bei mehr als 1 Marshal pro Flug entsprechend weniger.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Ist allerdings schon etwas seltsam, dass das Finanzamt unterm Strich dann auch noch die Luftverkehrsabgabe (41,97€ bei der Langstrecke) bei der Lufthansa für die Beförderung der Bundespolizisten abkassiert...
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.123
Mich wundert die Doppelzüngigkeit des Gesetzgebers. Bei der LH verlangt man mit einem Lex Lufthansa die Kosten, waehrend die massiven Kosten fuer die Sicherheit beim Milliardengeschäft Fußball von der Allgemeinheit getragen werden. Die Entscheidung könnte m.E. nicht anders aussehen, denn es steht so im Gesetz. Die unterschiedliche Wertung des Gesetzgebers verstehe jedoch wer will.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.123
Steuern auf Steuern auf Abgaben ist beim Finanzminister gang und gäbe.

Klar. Auf den Flugpreis kommen die Steuern und Abgaben. Und darauf kommen im Inland noch mal 19 Prozent Umsatzsteuer. Oder beim Benzin: Auf den Nettopreis kommt die Mineralölsteuer und darauf noch mal 19 Prozent Umsatzsteuer. Und dass alles bezahle ich mit meinem bereits mit 42 Prozent versteuerten Geld, nachdem ich auf diese Steuern wiederum Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag bezahlt habe. Alles ganz normal.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.912
7.343
waehrend die massiven Kosten fuer die Sicherheit beim Milliardengeschäft Fußball von der Allgemeinheit getragen werden.
Jein.
Die Ordner und Polizisten im Stadion brauchen keine Eintrittskarte zu kaufen, also entstehen dafür auch keine Kosten, es wird keine Steuer auf diese Eintrittkarten fällig. Das wäre ja das mit den Steuern und Gebühren auf die Skymarshal-Flugtickets vergleichbar.

Das Urteil zeigt vor allem wie eigenwillig die Gebührenordnung in der Luftfahrt ist...
 
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DirtyDancer

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26.01.2014
454
25
STR
OT: Fliegen bei EW die Sky Marshals eigentlich in BASIC und müssen ihr Getränk selbst bezahlen oder im SMART und bekommen ihr Getränk gratis :eek:
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.912
7.343
Die fliegen natürlich BEST, denn sie müssen ja so nahe am Cockpit wie möglich sein. In der letzten Reihe wären sie nur Zuschauer...
Als gute deutsche Beamte bzw. Angestellte des öffentlichen Dienstes müssen sie den LH-Schokoriegel auf der Kurzstrecke übrigens als Mahlzeit deklarieren, und von ihrem Tagessatz abziehen. Wenn sie 4 Flüge am Tag machen, hatten sie ihre 3 Mahlzeiten, die ihnen zustehen. Dann gibt gar kein Geld. (kein Smiley !)

Die Frage ist natürlich weniger albern als sie aussieht, auf der Langstrecke mit First müssten sie im Prinzip da vorne sitzen, um effektiv eingreifen zu können. Dann kosten sie natürlich richtig...

Am sinnvollsten säßen sie auf dem Jumpseat. Dann wären sie auch sicher kostenlos.
So reisen übrigens FAA Mitarbeiter: Kostenlos im Cockpit amerikanischer Airlines.
 
M

Mcflyham

Guest
...
Die Frage ist natürlich weniger albern als sie aussieht, auf der Langstrecke mit First müssten sie im Prinzip da vorne sitzen, um effektiv eingreifen zu können. Dann kosten sie natürlich richtig
...

Aber nicht in der 747, da müssten sie B/C im Upperdeck fliegen :D
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.912
7.343
Die 747-400 hat noch eine Föööörst für die Oberförster im Oberdeck ;)
 
C

cweiss

Guest
Klar. Auf den Flugpreis kommen die Steuern und Abgaben. Und darauf kommen im Inland noch mal 19 Prozent Umsatzsteuer. Oder beim Benzin: Auf den Nettopreis kommt die Mineralölsteuer und darauf noch mal 19 Prozent Umsatzsteuer. Und dass alles bezahle ich mit meinem bereits mit 42 Prozent versteuerten Geld, nachdem ich auf diese Steuern wiederum Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag bezahlt habe. Alles ganz normal.

Wer Kirchensteuer zahlt ist doch selber schuld! Gehe zu deinem Standesamt lege zwischen 15 und 40Euro auf dem Tisch und die Steuer ist Geschichte.

Für den Rest bleibt eben nur sich eben ein neues Gebiet zu suchen welches weniger oder keine Steuern erhebt.
Aber dann könnte es eben sein dass dort kein Flughafen vorhanden ist weil dieser nicht finanziert werden kann.
 
M

Mcflyham

Guest
Die 747-400 hat noch eine Föööörst für die Oberförster im Oberdeck
wink.gif
Nein, falsch. Bei der 747-400 gibt es keine First mehr und bei der 747-8 ist sie unten in der Nase vorn!
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
auf der Langstrecke mit First müssten sie im Prinzip da vorne sitzen, um effektiv eingreifen zu können..
… da kann man sich trefflich drüber streiten, wo man am effektivsten sitzt. Ich würde mich an deren Stelle lieber in die letzte Reihe des ersten Abteils setzen; dann habe ich den Rücken frei und kann etwaige nach vorne stürmende Angreifer meinerseits von hinten überwältigen.
 

Volume

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01.06.2018
9.912
7.343
Nein, falsch. Bei der 747-400 gibt es keine First mehr
Da hat noch vor 2-3 Wochen einer hier im Forum von berichtet ?!?

Ob in einem A380 immer zwei SkyMarshalls mitfliegen? Wäre ja saudumm, wenn der gerade im falschen Deck sitzt....
 
M

Mcflyham

Guest
Da hat noch vor 2-3 Wochen einer hier im Forum von berichtet ?!?
...

Man kann halt nicht immer alles Glauben, was im Forum steht. Es gibt aktuell definitiv keine 747-400 mit First mehr. Nenn mir die Registration und das Datum und ich schau nach, in welcher Config die geflogen ist.
 

kingair9

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18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Als gute deutsche Beamte bzw. Angestellte des öffentlichen Dienstes müssen sie den LH-Schokoriegel auf der Kurzstrecke übrigens als Mahlzeit deklarieren, und von ihrem Tagessatz abziehen. Wenn sie 4 Flüge am Tag machen, hatten sie ihre 3 Mahlzeiten, die ihnen zustehen. Dann gibt gar kein Geld. (kein Smiley !)

Hättest Du doch besser eine Smiley gesetzt...denn was Du da schreibst ist absolut falsch. Das Bundesfinanzministerium hat die von Dir beschriebene Praxis nach reichlich Protesten recht schnell als „ungenau beschrieben“ erkannt und nachgebessert. Für ALLE Reisenden (öffentlicher Dienst oder geschäftlich zur Berechnung des Verpflegungsmehraufwandes) gilt: „Snack“ = kein Abzug von der Tagespauschale und „Mahlzeit“ = Abzug der 20 bzw. 40%. Mir liegt hierzu auch eine schriftliche Auskunft einer Oberfinanzdirektion vor.
 
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joergwosi

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16.06.2015
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Hunsrück
Hättest Du doch besser eine Smiley gesetzt...denn was Du da schreibst ist absolut falsch. Das Bundesfinanzministerium hat die von Dir beschriebene Praxis nach reichlich Protesten recht schnell als „ungenau beschrieben“ erkannt und nachgebessert. Für ALLE Reisenden (öffentlicher Dienst oder geschäftlich zur Berechnung des Verpflegungsmehraufwandes) gilt: „Snack“ = kein Abzug von der Tagespauschale und „Mahlzeit“ = Abzug der 20 bzw. 40%. Mir liegt hierzu auch eine schriftliche Auskunft einer Oberfinanzdirektion vor.
Gehe ich davon aus das dies auch bei Honorartätigkeit bzw Selbstständiger Tätigkeit ebenfalls zutreffend ist? Danke und grüße joergwosi
 

kingair9

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18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Gehe ich davon aus das dies auch bei Honorartätigkeit bzw Selbstständiger Tätigkeit ebenfalls zutreffend ist? Danke und grüße joergwosi

Das kann ich Dir leider nicht beantworten. Bei der mir vorliegenden Antwort der Oberfinanzdirektion geht es explizit um die Pauschbeträge zum Verpflegungsmehraufwand bei unseren angestellten Mitarbeitern.

Es ist allerdings so geschrieben, dass es alle Personen betrifft, die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand erhalten. Diesen bekommt man als Selbstständiger oder Honorarreisender aber ja nicht, oder? Steuerlich ansetzen müsste man ihn aber demnach trotzdem können...
 
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joergwosi

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16.06.2015
412
2
Hunsrück
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300x250
Richtig, in meinem Fall bekomme ich ein Tageshonorar mit dem alles abgegolten ist. Flüge in C sowie Hotels ( Frühstück im Preis includiert, nicht extra aufgeschlüsselt ) werden bezahlt, aber kein Verpflegungsmehraufwand. Somit wende ich je nach Land die
" Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2017 " an.

Grüsse joergwosi
 
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