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Steuern auf Steuern auf Abgaben ist beim Finanzminister gang und gäbe.
(...) waehrend die massiven Kosten fuer die Sicherheit beim Milliardengeschäft Fußball von der Allgemeinheit getragen werden.
Jein.waehrend die massiven Kosten fuer die Sicherheit beim Milliardengeschäft Fußball von der Allgemeinheit getragen werden.
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Die Frage ist natürlich weniger albern als sie aussieht, auf der Langstrecke mit First müssten sie im Prinzip da vorne sitzen, um effektiv eingreifen zu können. Dann kosten sie natürlich richtig
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Klar. Auf den Flugpreis kommen die Steuern und Abgaben. Und darauf kommen im Inland noch mal 19 Prozent Umsatzsteuer. Oder beim Benzin: Auf den Nettopreis kommt die Mineralölsteuer und darauf noch mal 19 Prozent Umsatzsteuer. Und dass alles bezahle ich mit meinem bereits mit 42 Prozent versteuerten Geld, nachdem ich auf diese Steuern wiederum Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag bezahlt habe. Alles ganz normal.
Nein, falsch. Bei der 747-400 gibt es keine First mehr und bei der 747-8 ist sie unten in der Nase vorn!Die 747-400 hat noch eine Föööörst für die Oberförster im Oberdeck
… da kann man sich trefflich drüber streiten, wo man am effektivsten sitzt. Ich würde mich an deren Stelle lieber in die letzte Reihe des ersten Abteils setzen; dann habe ich den Rücken frei und kann etwaige nach vorne stürmende Angreifer meinerseits von hinten überwältigen.auf der Langstrecke mit First müssten sie im Prinzip da vorne sitzen, um effektiv eingreifen zu können..
Da hat noch vor 2-3 Wochen einer hier im Forum von berichtet ?!?Nein, falsch. Bei der 747-400 gibt es keine First mehr
Da hat noch vor 2-3 Wochen einer hier im Forum von berichtet ?!?
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Als gute deutsche Beamte bzw. Angestellte des öffentlichen Dienstes müssen sie den LH-Schokoriegel auf der Kurzstrecke übrigens als Mahlzeit deklarieren, und von ihrem Tagessatz abziehen. Wenn sie 4 Flüge am Tag machen, hatten sie ihre 3 Mahlzeiten, die ihnen zustehen. Dann gibt gar kein Geld. (kein Smiley !)
Gehe ich davon aus das dies auch bei Honorartätigkeit bzw Selbstständiger Tätigkeit ebenfalls zutreffend ist? Danke und grüße joergwosiHättest Du doch besser eine Smiley gesetzt...denn was Du da schreibst ist absolut falsch. Das Bundesfinanzministerium hat die von Dir beschriebene Praxis nach reichlich Protesten recht schnell als „ungenau beschrieben“ erkannt und nachgebessert. Für ALLE Reisenden (öffentlicher Dienst oder geschäftlich zur Berechnung des Verpflegungsmehraufwandes) gilt: „Snack“ = kein Abzug von der Tagespauschale und „Mahlzeit“ = Abzug der 20 bzw. 40%. Mir liegt hierzu auch eine schriftliche Auskunft einer Oberfinanzdirektion vor.
Gehe ich davon aus das dies auch bei Honorartätigkeit bzw Selbstständiger Tätigkeit ebenfalls zutreffend ist? Danke und grüße joergwosi