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Huhu,
um es kurz zu machen:
Flug nach Dubai kam 3:04 h zu spät. Laut allen Online-Portalen stehen mir 600€ Entschädigung zu. Auf Anspruchseinforderung wurde mir folgendermaßen geantwortet.
Wenn ich mir jetzt die besagte Verordnung angucke finde ich.
hat die Lufthansa also recht oder will man mich hier ein wenig foppen?
Ursache war technischer Natur. Wie würdet ihr weiter vorgehen?
Viele Grüße
um es kurz zu machen:
Flug nach Dubai kam 3:04 h zu spät. Laut allen Online-Portalen stehen mir 600€ Entschädigung zu. Auf Anspruchseinforderung wurde mir folgendermaßen geantwortet.
Wir haben Ihr Anliegen geprüft und können Ihnen mitteilen, dass Ihnen eine Ausgleichszahlung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 in Höhe von 300 EUR pro Person zusteht.
Da Ihre Ankunftsverspätung unterhalb von 4 Stunden betrug, haben wir als Luftfahrtunternehmen laut EU-Verordnung das Recht die Ausgleichszahlungen um 50 % kürzen.
Wir haben Ihr Schreiben registriert und möchten Ihnen unbürokratisch eine Summe von 600 Euro anbieten und damit zu einem positiven Reiseabschluss beitragen.
Wenn ich mir jetzt die besagte Verordnung angucke finde ich.
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oderweniger um zwei Stunden oder mehr oderb) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernungvon mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügenüber eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 kmum drei Stunden oder mehr oderc) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügenum vier Stunden oder mehr
hat die Lufthansa also recht oder will man mich hier ein wenig foppen?
Ursache war technischer Natur. Wie würdet ihr weiter vorgehen?
Viele Grüße
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