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Basierend auf der aktuellen US-Gesetzgebung gelten Einschränkungen hinsichtlich der Erstattbarkeit von US Taxes im Fall von nicht erstattbaren (Non Refundable) Tickets. Bereits seit 2008 darf die PFC (Passenger Facility Charge, XF) unabhängig vom Ausstellungsort, Ticket Routing oder der Nationalität des Passagiers nur erstattet werden, wenn auch der Tarifwert ganz oder teilweise erstattet wird — bei nicht erstattbaren Tickets darf die PFC nicht erstattet werden.
Diese Regelung gilt jetzt ebenfalls für die Taxes US (US INTL TRANSPORTATION TAX) und ZP (US FLIGHT SEGMENT TAX) und wird für Lufthansa und Austrian Airlines Tickets ab Erstattungsdatum 01.12.2013 angewandt und in der Tarifprüfung umgesetzt.
Wer also ein nicht erstattbares Ticket von/nach/via USA zum Tax Refund einreicht, bekommt zukünftig auch bei den echten Steuern und Gebühren weniger erstattet.
Die Bestimmungen wurden in allen betroffenen Lufthansa und Austrian Airlines Fare Notes aufgenommen:
Andere Airlines erstatten die US und ZP-Taxen übrigens bereits schon länger nicht mehr als Lufthansa/Austrian...
Diese Regelung gilt jetzt ebenfalls für die Taxes US (US INTL TRANSPORTATION TAX) und ZP (US FLIGHT SEGMENT TAX) und wird für Lufthansa und Austrian Airlines Tickets ab Erstattungsdatum 01.12.2013 angewandt und in der Tarifprüfung umgesetzt.
Wer also ein nicht erstattbares Ticket von/nach/via USA zum Tax Refund einreicht, bekommt zukünftig auch bei den echten Steuern und Gebühren weniger erstattet.
Die Bestimmungen wurden in allen betroffenen Lufthansa und Austrian Airlines Fare Notes aufgenommen:
Code:
EXCEPTION
THE TICKET PURCHASER IS NOT ELIGIBLE FOR A REFUND
OF THE PASSENGER FACILITY CHARGE TAX ON UNUSED/
NONREFUNDABLE OR EXPIRED TICKETS
THE FOLLOWING TAXES ARE NONREFUNDABLE IN CASE OF
NONREFUNDABLE FARES - US TAX/ZP TAX
Andere Airlines erstatten die US und ZP-Taxen übrigens bereits schon länger nicht mehr als Lufthansa/Austrian...