Eingetragener Lebenspartner

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LottaAhoi

Neues Mitglied
03.01.2014
2
0
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Hallo :)

Ich habe ein paar Fragen bezüglich des Eintrages von Lebenspartnern. Mein Freund, mit dem ich nun mehr als ein Jahr eine Beziehung führe, würde mich gerne eintragen lassen (Ja, er arbeitet natürlich be der LH :D )
Nun würde ich gerne wissen, welche Vorraussetzungen es gibt. Ich musste wegen meines Studiums Beispielsweise umziehen, also haben wir keinen gemeinsamen Wohnsitz mehr. Dann möchte ich noch gerne wissen, ob sich was daran ändern würde, wieviele Flugpartner er dann mitnehmen darf. Denn bis jetzt waren es ja immer 2...
Und natürlich: Eingetragen für wie lange? Man weiß ja nie ;) Ich habe da was von 3 Jahren gehört.
Gibt es sonst noch Vor- und Nachteile, die überlegt werden sollten? Ich muss mich immer absichern, bevor ich mich für etwas entscheide... :rolleyes:

Danke schonmal für die hoffentlich hilfreichen Antworten!
 

Matti

Reguläres Mitglied
13.03.2012
85
0
Hallo,

dies ist eine sehr spezifische Frage zu ID-Reisen. Dieses Forum ist für diese Fragen leider nicht der richtige Platz.

Stelle deine Frage am besten in diesem Forum.

Viele Grüße
 

Bommel

Erfahrenes Mitglied
02.04.2010
331
69
Hallo :)

Ich habe ein paar Fragen bezüglich des Eintrages von Lebenspartnern. Mein Freund, mit dem ich nun mehr als ein Jahr eine Beziehung führe, würde mich gerne eintragen lassen (Ja, er arbeitet natürlich be der LH :D )
Nun würde ich gerne wissen, welche Vorraussetzungen es gibt. Ich musste wegen meines Studiums Beispielsweise umziehen, also haben wir keinen gemeinsamen Wohnsitz mehr. Dann möchte ich noch gerne wissen, ob sich was daran ändern würde, wieviele Flugpartner er dann mitnehmen darf. Denn bis jetzt waren es ja immer 2...
Und natürlich: Eingetragen für wie lange? Man weiß ja nie ;) Ich habe da was von 3 Jahren gehört.
Gibt es sonst noch Vor- und Nachteile, die überlegt werden sollten? Ich muss mich immer absichern, bevor ich mich für etwas entscheide... :rolleyes:

Danke schonmal für die hoffentlich hilfreichen Antworten!

Warum fragt dein Lebenspartner nicht seinen Arbeitgeber? Die Antworten von ihm sind allemal belastbarer als alle Antworten, die du in Foren bekommen kannst....:yes:
 
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Reaktionen: xstyle_mustafa

hallo09

Aktives Mitglied
02.01.2013
109
0
alles im eBase unter Arbeiten&Leben nachzulesen

Nur mal so viel: Eingetragen biste unbefristet, bloss gibt es eine Sperrfrist fuer die Änderung der einegtragenen Lebenspartner. Man kann also net fuer jeden Flug n neuen Partner eintragen.
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.545
2.681
FRA
Also eigentlich sollte all Deine Fragen doch Dein Freund beantworten können! :confused: Mir ist auch nicht ganz klar, warum Du Dir diese Gedanken machst, da Du nur "Begünstigte" aber nicht "Verpflichtete" bist.

Wie auch immer: Ihr braucht einen gemeinsamen Wohnsitz, der gegenüber LH nachgewiesen werden muss. Außerdem gibt es die Sperrfrist von 3 Jahren in der Tat. Allerdings besagt diese nur, dass Dein Freund frühestens nach 3 Jahren einen neuen Lebenspartner/in eintragen darf. Wenn er Dich also heute eintragen lässt und Dich morgen wieder aus dem System rausschmeißt, muss er dennoch 3 Jahre warten bevor er eine neue Person eintragen lassen kann.

Viel Spaß beim Fliegen!
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.860
11.017
Anders als LH ist der deutsche Staat recht kulant bei dem Eintrag von Wohnsitzen. Es spricht also nichts dagegen, den gemeinsamen Erstwohnsitz direkt nach dem Nachweis bei LH wieder nach Gusto zu aendern.

Allerdings haengt am Wohnsitz erheblich mehr (steuerlich) als nur die ID-Ticket-Berechtigung (Zweitwohnsitzsteuer, Pendlerpausschale, doppelte Haushaltsfuehrung). Es ist also sehr intensiv zu pruefen, wo man - steuerlich - seine erstwohnsitzlichen Zelte aufschlaegt.
 

hallo09

Aktives Mitglied
02.01.2013
109
0
sind zwei Jahre, nach denen man jemanden Neues eintragen kann.

Klar kann man den Hauptwohnsitz nach Eintragung gleich wieder aendern, jedoch ist das dann auch gegen die Regeln
 
Zuletzt bearbeitet:

LottaAhoi

Neues Mitglied
03.01.2014
2
0
Vielen lieben Dank ;)
Mein werter Herr weiß das leider auch nicht. Bis jetzt hat er nur Reisepartner dabei gehabt, die nicht eingetragen werden müssen. Da ich meinen Wohnsitz aufgrund des Studium aber leider nicht (auch nicht kurzweilig) wechseln kann, wird das ganze wohl doch flach fallen :/

Warum ich mich darüber informiere und nicht er? Ganz einfach. Er vergisst es immer wieder, da es momentan noch nicht aktuell ist. Ich wollte mich aber vorab schlau machen, OB das überhaupt funktioniert :)
 

DariusTR

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
2.146
1
Soweit ich informiert bin, ist das Eintragen ja nur notwendig, wenn du alleine ein ID Ticket antreten willst. Als Begleitperson ist diese Prozedur meines Wissens nicht nötig.
 

hallo09

Aktives Mitglied
02.01.2013
109
0
nötig nicht, aber doch sinnvoll, da man als eingetragener Lebenspartner billiger und auch ggf alleine reisen kann, was als "normaler" Reisepartner eben nicht möglich ist.
 

MarcelL

Doppel-Null-Statusinhaber
08.03.2009
904
0
Mannheim
Soweit ich informiert bin, ist das Eintragen ja nur notwendig, wenn du alleine ein ID Ticket antreten willst. Als Begleitperson ist diese Prozedur meines Wissens nicht nötig.

Nur als eingetragener Lebenspartner hast du die gleichen Konditionen wie LH Staffs, abgesehen vom Reisestatus (sofern alleine reisend).

Dein Freund muss hierzu eine Kopie der Meldebestätigung (mit Ausweis der gleichen Adresse unter die dein Freund bei LH "registriert" ist) bei der ersten Eintragung auf der Basis vorzeigen. Zieht er danach z.B. um, muss jedoch kein weiterer Nachweis erbracht werden, dass du mit umgezogen bist. Gilt nur bei deiner einmaligen Eintragung.

Hier noch ein Hinweis: man kann mehrere Wohnsitze haben (Zweit-, Dritt- etc.) und auch dein Freund kann mehrere Wohnsitze bei LH haben.
 
E

embraer

Guest
Wenn wir gerade beim Thema sind. Was ich schon immer wissen wollte: wie viel muss ein eingetragener Lebenspartner bzw. ein Ehepartner (ich nehme an, das ist dasselbe) nach Abzug der Ermässigung noch bezahlen? Beispielsweise für einen Flug von FRA nach JFK? Und gilt die Ermässigung auch in C oder F?
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Wenn wir gerade beim Thema sind. Was ich schon immer wissen wollte: wie viel muss ein eingetragener Lebenspartner bzw. ein Ehepartner (ich nehme an, das ist dasselbe) nach Abzug der Ermässigung noch bezahlen? Beispielsweise für einen Flug von FRA nach JFK? Und gilt die Ermässigung auch in C oder F?

Es ist Mitarbeitern der meisten Airlines strikt verboten, hierüber im Detail öffentlich zu sprechen. Daher wirst du hierzu auch keine konkreten Antworten bekommen.

Desweiteren gibt es eine ganze Reihe unterschiedlicher Ticketarten, die unterschiedlich rabattiert werden aber dafür auch unterschiedlich schlechte Positionen auf der Wartelisten-Rangliste haben. Ohne hier im Detail alles zu wissen gibt es zum Beispiel den Produktflug, den ein Mitarbeiter ab und an machen darf - quasi zum Kennenlernen des eigenen Produktes und dieser hat recht hohe Abladesicherheit.

Die Rabatte gelten grundsätzliche auf die höchsten Tarife aller Klassen - es kann also durchaus sein, dass es billiger ist, regulär einen günstigen, fest gebuchten Flug zu nehmen als einen hohen Rabatt auf FullFlex Y zu bekommen, den man noch versteuern muss und immer das Risiko hat, bei voller Maschine stehen zu bleiben.

Was aber annähernd alle (oder sogar wirklich alle?) ID-Tickets gemein haben: Neben dem rabattierten Flugpreis gilt es noch den Geldwerten Vorteil zu versteuern.
 
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MarcelL

Doppel-Null-Statusinhaber
08.03.2009
904
0
Mannheim
Es ist Mitarbeitern der meisten Airlines strikt verboten, hierüber im Detail öffentlich zu sprechen. Daher wirst du hierzu auch keine konkreten Antworten bekommen.

Desweiteren gibt es eine ganze Reihe unterschiedlicher Ticketarten, die unterschiedlich rabattiert werden aber dafür auch unterschiedlich schlechte Positionen auf der Wartelisten-Rangliste haben. Ohne hier im Detail alles zu wissen gibt es zum Beispiel den Produktflug, den ein Mitarbeiter ab und an machen darf - quasi zum Kennenlernen des eigenen Produktes und dieser hat recht hohe Abladesicherheit.

Die Rabatte gelten grundsätzliche auf die höchsten Tarife aller Klassen - es kann also durchaus sein, dass es billiger ist, regulär einen günstigen, fest gebuchten Flug zu nehmen als einen hohen Rabatt auf FullFlex Y zu bekommen, den man noch versteuern muss und immer das Risiko hat, bei voller Maschine stehen zu bleiben.

Was aber annähernd alle (oder sogar wirklich alle?) ID-Tickets gemein haben: Neben dem rabattierten Flugpreis gilt es noch den Geldwerten Vorteil zu versteuern.

Dem ist nichts hinzuzufügen. Ticketpreise sind Interna.
Geldwerte Vorteile sind steuerrechtlich immer zu berücksichtigen, jedoch kann bei entsprechend hohen Preisen dieser natürlich 0,- sein.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
5
Wien
Warum fragt dein Lebenspartner nicht seinen Arbeitgeber? Die Antworten von ihm sind allemal belastbarer als alle Antworten, die du in Foren bekommen kannst....:yes:

Goldene Regel im Zeitalter von Social Networks:
Man fragt nicht die, die es wissen, man fragt die, die keine Ahnung haben - und die einem völlig unbekannt sind.

Bei Medikamenten etwa ja nicht einen Arzt oder Apotheker fragen, sondern irgendwelche Leute im Medforum, die einmal ein ähnliches Medikament verschrieben bekommen haben.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
Goldene Regel im Zeitalter von Social Networks:
Man fragt nicht die, die es wissen, man fragt die, die keine Ahnung haben - und die einem völlig unbekannt sind.

Bei Medikamenten etwa ja nicht einen Arzt oder Apotheker fragen, sondern irgendwelche Leute im Medforum, die einmal ein ähnliches Medikament verschrieben bekommen haben.

Im Medforum? Im VFT bitte!