Economy Classic-Tarif Europa: Möglichkeit der Streckenänderung in höheren Tarifen

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rcs

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06.03.2009
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München
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Ab 11. Juli 2016 bieten Lufthansa, Austrian und SWISS in den Economy Classic Tarifen der höheren Buchungsklassen Q/H/U/M/B/Y im Falle einer Umbuchung mehr Flexibilität.

Für Tickets, die ab dem Stichtag ausgestellt werden, ist dann auch eine Änderung der Reisestrecke möglich.
 

B74L

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30.12.2009
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Bayern
Im Prinzip ist damit eine Streckenänderung in allen Eco-Buchungsklassen möglich, sofern man ebenfalls eine Aufzahlung auf mindestens "Q" vornimmt. Ist schon klever gemacht ...
 

chrini1

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26.03.2013
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HAM
Im Prinzip ist damit eine Streckenänderung in allen Eco-Buchungsklassen möglich, sofern man ebenfalls eine Aufzahlung auf mindestens "Q" vornimmt. Ist schon klever gemacht ...

Das bezweifle ich, da vermutlich die Bedingungen des zu Grunde liegenden Tarifs gelten.
 

Fare_IT

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06.12.2012
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Farewell City
Im Prinzip ist damit eine Streckenänderung in allen Eco-Buchungsklassen möglich, sofern man ebenfalls eine Aufzahlung auf mindestens "Q" vornimmt. Ist schon klever gemacht ...


Das bezweifle ich, da vermutlich die Bedingungen des zu Grunde liegenden Tarifs gelten.

Ausgangslage:
Tarifoption CLASSIC (gegen 65 Euro umbuchbar)

Buchung in
K T L S T W V

"Rerouting im Zuge einer Umbuchung gewünscht" führt zu

Step 1 Aufzahlung auf der bestehenden Strecke in mindestens Q oder höher = 65 Euro + ggf. Aufzahlung

Step 2 in min. Q geänderte Buchung auf gewünschte neue Strecke (Rerouting) umbuchen = 65 Euro + ggf. Aufzahlung

sprich: für den geschilderten Fall mindestens 130 Euro für Lufthansa (ohne Berücksichtigung evt Aufzahlungen)

(MERKE: Eine einmal ausgestellte Tarifoption lässt sich nicht ändern, d.h. Light ist Light)

*******************************

Die gute Nachricht ist imho u.U. ein ganz schöner Boomerang für den Passagier aus ABB Sicht - ich verweise auf die Beförderungsbedingungen der Lufthansa, in denen steht:

http://www.lufthansa.com/online/portal/lh/cmn/generalinfo?nodeid=1761532&l=de&cid=

Änderungen auf Wunsch des Fluggastes

...

3.3.2. Sofern Sie an Ihrer Beförderung Änderungen vornehmen wollen, sind Sie verpflichtet, im Vorfeld mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir weisen besonders darauf hin, dass gewisse Veränderungen keine, andere jedoch Erhöhungen des Flugpreises nach sich ziehen können.

3.3.3. Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festen Flugscheinreihenfolge vorsieht, beachten Sie bitte: wird die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten angetreten, werden wir den Flugpreis entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung nachkalkulieren. Dabei wird der Flugpreis ermittelt, den Sie in Ihrer Preisgruppe am Tag Ihrer Buchung für Ihre tatsächliche Streckenführung zu entrichten gehabt hätten. Dieser kann höher oder niedriger sein als der ursprünglich bezahlte Flugpreis.
War die von Ihnen ursprünglich gebuchte Preisgruppe für die geänderte Streckenführung am Tag der Buchung nicht verfügbar, wird für die Nachkalkulation die günstigste verfügbar gewesene Preisgruppe für Ihre geänderte Streckenführung zugrunde gelegt.

Sofern am Tag der Buchung für Ihre geänderte Streckenführung ein höherer Flugpreis zu entrichten gewesen wäre, werden wir unter Anrechnung des bereits gezahlten Flugpreises die Differenz nacherheben.

...
Fiktives Beispiel:

Ausgangslage: Flug in Buchungsklasse K für FRA - VIE - FRA
Reisepläne ändern sich, und der Pax muss nun FRA - WAW - FRA fliegen, Verfugebarkeit in K gegeben.Passagier entscheidet sich den bestehenden Flugschein 1 verfallen zu lassen, und einen neuen
Flugschein für das neue Routing zu kaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:

rcs

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06.03.2009
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München
Light ist light und bleibt light. Keine Umbuchung möglich, folglich also bei kompletter Planänderung folglich Tax Refund und Neuausstellung eines Tickets für die gewünschte Strecke.

Ansonsten hat B74L recht, darüber wird die Streckenänderung in allen Eco Classic Tarifen möglich - mit 2x Umbuchung (die natürlich 2x Kosten verursacht). Wer hier in K-Klasse gebucht ist, fährt bei einer Änderung vor Abflug mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit der Variante Tax Refund und Neuausstellung auch wieder besser.

Was das Thema ABB betrifft, so ist glaube ich kein normaler Mensch mit einem der FCOUPON/ JCOUPON / YCOUPON - Tarife unterwegs, die horrend teuer sind. 99,9...% aller ausgestellten Tickets sieht die Einhaltung einer festen Couponreihenfolge vor. Durch diese Änderung der Tarifregeln sehe ich nichts, wo dieser angebliche Boomerang aus ABB-Sicht sein soll...
 
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Fare_IT

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06.12.2012
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Farewell City
Was das Thema ABB betrifft, so ist glaube ich kein normaler Mensch mit einem der FCOUPON/ JCOUPON / YCOUPON - Tarife unterwegs, die horrend teuer sind. 99,9...% aller ausgestellten Tickets sieht die Einhaltung einer festen Couponreihenfolge vor. Durch diese Änderung der Tarifregeln sehe ich nichts, wo dieser angebliche Boomerang aus ABB-Sicht sein soll...

FRA - VIE - FRA angetreten

Surface nach WAW

PAX benoetigt nun WAW - FRA (wenn überhaupt tariflich kombinierbar)

In Frage käme mutmaßlich immer FCOUPON/ JCOUPON / YCOUPON (zu den horrenden Preisen)

PAX entscheidet sich für einen W Oneway (Auslassen des letzten Segments des ursprünglichen Flugscheins)

...der angebliche Boomerang für den Pax ist die (zugegebenermaßen theoretische) Rechtsposition aus ABB Sicht.

(Von den Konsequenzen für den ausstellenden IATA Agenten (ADM) ganz zu schweigen.)
 

chrini1

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26.03.2013
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HAM
FRA - VIE - FRA angetreten

...der angebliche Boomerang für den Pax ist die (zugegebenermaßen theoretische) Rechtsposition aus ABB Sicht.

(Von den Konsequenzen für den ausstellenden IATA Agenten (ADM) ganz zu schweigen.)

Dafür müsste dem PAX aber ein Vorsatz nachgewiesen werden. In der Praxis nicht durchsetzbar.
 

rcs

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06.03.2009
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FRA - VIE - FRA angetreten
Surface nach WAW
PAX benoetigt nun WAW - FRA (wenn überhaupt tariflich kombinierbar)
In Frage käme mutmaßlich immer FCOUPON/ JCOUPON / YCOUPON (zu den horrenden Preisen)
In dem Beispiel könnte das Ticket problemlos von FRA-VIE-FRA in FRA-VIE // WAW-FRA umgeschrieben werden, innerhalb der ganz normalen Europa-Tarifstruktur. Die Coupon-Tarife müssen hier sicherlich nicht zu Grunde gelegt werden...

Der einzige Streitpunkt ist ein mögliches Verfallen lassen des VIE-FRA Rückflugs und der Neukauf eines One-Ways ex WAW, den die LH ggf. anders sieht als gängiger Menschenverstand und gängige Rechtssprechung.
 
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rotanes

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01.06.2010
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Die speziellen Vertragsbedingungen stehen ja sowieso immer über den allgemeinen Bedingungen; in dem hier erwähnten Fall einer einvernehmlichen Umbuchung kommt deswegen die allgemeine Bedingung gar nicht zum Tragen.
 

Anonyma

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16.05.2011
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Gilt das eigentlich auch bei innereuropäischen Business Class-Tarifen? Ich dachte immer, Abflugs- und Zielort müssen grundsätzlich gleichbleiben. Wäre insbesondere bei schon angeflogenen Tickets relevant (ansonsten ginge ja stornieren und neu buchen)
 

rcs

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Bei den vollflexiblen Business-Tarifen der LH Group innerhalb Europas (i.d.R. Fare Basis mit "BUZ") sind Streckenänderungen stets erlaubt.
 
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