ÖBB: Downgrade Nightjet - Kompensation?

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frontloop

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
345
0
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Hi,

Wir (3 Personen) sind letztens mit dem Nightjet von München nach Florenz gefahren.
Gebucht war der 3er Schlafwagen, bekommen haben wir (kein Schlafwagen angehängt) einen 4er Liegewagen (1 Bett frei).

Als
Kompensation (Mehrpreis von Liege- auf Schlafwagen weiß ich nicht genau) bietet die ÖBB jetzt einen 20€ Gutschein pro Person (also insgesamt 60 €) an.

Was meint ihr dazu? Ich halte den Gutschein für mich für ziemlich sinnlos, da ich als deutscher ja nur in absoluten Ausnahmefällen mit der ÖBB fahren werde/kann.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.770
7.284
irdisch
Müsste da nicht die Ticketpreisfdifferenz erstattet werden plus Entschädigung? Das sind doch mehr als 20 Euro pro Nase?
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.486
250
Singapore
Weiß ich nicht genau. Aber die 20€ p.P. gehen soweit hin.

Dann würde ich einfach die 20Euro als Auszahlung fordern.

Auch wenn es als Gast ärgerlich ist und aus meiner Sicht gerechtfertigt, wirst du wohl keine zusätzliche Kompensation erhalten ohne Rechtsstreit (und das ist es den Meisten nicht wert)
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.770
7.284
irdisch
Ein Schlafwagenabteil kostet doch mehr als 20 Euro Aufschlag pro Person gegenüber dem Liegewagen? Worüber reden wir hier?
 

frontloop

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
345
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Ein Schlafwagenabteil kostet doch mehr als 20 Euro Aufschlag pro Person gegenüber dem Liegewagen? Worüber reden wir hier?

Wir reden von der Preisdifferenz Liege- zu Schlafwagen.
Und die ist interessanterweise tatsächlich bei nur 20 € p.P.
Z.b. für Probebuchung am 27.06: Sparpreis. Liegewagen kostet 210 € (für 3 Personen) mehr als der billigste Tarif (Sparpreis, Sitzplatz) und der Schlafwagen 270 € mehr.
Also 60€ Differenz.

Dann schaue ich, dass ich das als Echtgeld erstattet bekomme.

Kleiner Hinweis am Rande:
Die anderen Reisenden in den Nachbarabteilen haben die arme Zugbegleiterin ganz schön zur Sau gemacht, obwohl die ja gar nichts dafür kann.

Wir waren freundlich und haben dafür als Entschädigung das Bier (unbegrenzt) "auf's Haus" bekommen :D
 
Zuletzt bearbeitet:

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Am Bahnhof von Venedig habe ich das vor ein paar Jahren auch mal mitbekommen. Ein Brautspaar hatte einen Schlafwagen gebucht für die Hochzeitsnacht, musste aber auf zwei Liegewagen (nach Geschlechtern getrennt!) ausweichen da der Zug hoffnungslos überbucht war. Da sind Tränen geflossen. Seitdem hab ich mir geschworen nie einen Nachtzug zu buchen...
 

FlyRoli

Erfahrenes Mitglied
30.04.2014
553
302
Regensburg
Hatte vor etwa 3 Jahren auch mal ein Downgrade von Düsseldorf nach Passau (damals noch EN 421, mittlerweile NJ 40421) Gebucht ein Schlafwagen Single Abteil - erhalten eine Liege im 4er Liegewagen - hatte das Abteil glücklicherweise für mich ganz alleine. Grund war, dass die Klimaanlage im Schlafwagen defekt war.
Es gab die selben Amenities (Wasser, Begrüßungsgetränk, Fruchtsaft, Knabbergebäck, Handtücher, Seife, Schlappen...) wie sonst im Schlafwagen auch. Auch die Frühstücksauswahl war die gleiche. Fahrgastrechte Formulare wurden ebenfalls vom Betreuer an die Fahrgäste überreicht - ich selbst habe damals keinen Anspruch geltend gemacht da die Leistungen die mir wichtig waren zum größten Teil erfüllt wurden (alleine im Abteil, Amenities, Frühstück, bequeme Liege mit den Decken und Kissen wie im Schlafwagen - konnte sehr gut schlafen)
 
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Zocker1899

Erfahrenes Mitglied
27.05.2016
462
120
Bin vor Jahren mal mit der DB über Nacht von München nach Duisburg gefahren. Mein Wagen mit der Sitzpaltzreservierung war natürlich gar nicht da. Wurde dann in ein 4er Schlafabteil verfrachtet. Upgrade sozusagen...=;
 

frontloop

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
345
0
Ist schon ein lustiger Laden.

erst hat's geheißen: es gibt einen 60 € Gutschein.
Den habe ich abgelehnt.
Dann hat's geheißen: Reich deine Unterlagen per Post ein, dann gibt Bargeld (Erstattung auf Kreditkarte).

Ein paar Wochen später habe ich eine Erstattung von um die 30 € auf meiner Kreditkarte :confused:

Auf Nachfrage, ob die denn noch ganz sauber sind: "Sorry, wir haben's verbockt". Zu den 30 € Gutschrift (weil wohl irgendwas falsch zugeordnet wurde) gibt's jetzt doch noch einen 60 € Gutschein.


Also Frage in die Runde: Braucht jemand einen 60 € ÖBB - Gutschein?
 

afa340

Erfahrenes Mitglied
28.10.2012
677
118
Ich hatte letztes Jahr einmal Schlafwagen Deluxe, in dem es kein Wasser gab. Dazu kaum Amenities geladen, wie sonst üblich. Erst wollte man mir einen Geschenkekorb schicken, nach meiner Ablehnung gabs 50 € p.P. erstattet.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.510
2.907
FRA
Ich hänge mich mal hier dran, was wäre denn drin im Falle einer Annullierung? Handhabung wohl derzeit üblich, dass die Gäste ins Hotel kommen und am nächsten Tag mit normalen Zügen weiterreisen. Wäre ein Flug am nächsten Morgen gerechtfertigt, da man den Nachtzug wählte, um eben nicht den Tag im Zug verbringen zu müssen? Gibt es dazu Erfahrungen?
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
Wäre ein Flug am nächsten Morgen gerechtfertigt, da man den Nachtzug wählte, um eben nicht den Tag im Zug verbringen zu müssen? Gibt es dazu Erfahrungen?

NightJets sind durchaus lufttauglich, doch leider haben die meisten Flughäfen in der Nacht eine Ruhesperre, deshalb hat man die NightJets an die Schiene gebunden!
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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1.556
Auch für den Bahnverkehr gibt es eine eigene Verordnung und zwar die Verordnung (EG) Nr. 1371-2007, der Artikel 16 regelt die genauen Rechte des Fahrgastes und zwar:
"b) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbe-dingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit; oder"

Da die Verordnung eindeutig von Fahrt spricht, wird für einen Flug kein Raum sein, aber ähnlich wie im Flugrecht durchaus die Bahn eine angemessene Alternative sein kann, könnte man einen Mietwagen oder ähnliches für angemessen halten.
 
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