Bearbeitungsgebühr der Mietwagenfirma für unberechtigten Bußgeldbescheid

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Abgezockt

Neues Mitglied
15.01.2019
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Vor ca. 2 Jahren hatte mir die Firma Hertz eine Bearbeitungsgebühr auferlegt (und gleich meiner Kreditkarte belastet), weil ich angeblich in Antibes (Frankreich) ohne Parkticket geparkt hätte. Von der Stadt Antibes bekam ich kurz danach einen entsprechenden Anhörungsbogen mit Bußgeldandrohung. Da ich jedoch mein Parkticket aufgehoben hatte, legte ich Widerspruch bei der Behörde ein, die mir nie geantwortet hat, aber auch nicht versucht hat, das Bußgeld einzutreiben. Die Bearbeitungsgebühr habe ich von Hertz (trotz entsprechender Schreiben) nicht zurückerhalten.
Im Oktober letzten Jahres hat mir Hertz nun wieder eine solche Bearbeitungsgebühr auferlegt. Ich bin mir jedoch keines Verkehrsdelikts bewusst und habe auch von keiner Behörde einen entsprechenden Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen erhalten.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Kann es sein, dass hier ein System vorliegt, um Touristen abzuzocken?
Gibt es eine realistische Möglichkeit, die offensichtlich unberechtigte Bearbeitungsgebühr zurückzuerhalten?
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
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1.736
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ja, erst am Wochenende einen Brief von Sixt mit einer Anonymverfügung (das ist in etwa das Pendant eines deutschen Verwarngeld in AT) im Original erhalten, zusätzlich noch die Rechnung für die (direkt von der KK abgebuchte) Bearbeitungsgebühr.

Kann es sein, dass hier ein System vorliegt, um Touristen abzuzocken?
Nein, kann ich mir nicht vorstellen. Maximal von der Stadt Antibes nach dem Motto "fragliches Ticket ausstellen, der durcschnittliche Tourist zahlt dann schon".

Gibt es eine realistische Möglichkeit, die offensichtlich unberechtigte Bearbeitungsgebühr zurückzuerhalten?
Von Hertz wohl nicht, die haben ja ihre Dienstleistung (Weiterleitung der Daten) erbracht - den Anhörungsbogen hast du erhalten. Was ich mir als Teilzeit-Hobbyjurist vorstellen könnte, wäre ein Vorgehen in Richtung Amtshaftungsklage gegen die Stadt Antibes oder wer auch immer dir das was geschickt hat. Die Kosten-/Nutzen-Rechnung dafür will ich jetzt aber nicht vorwegnehmen ;)

Wobei mir jetzt im Nachtrag einfällt: wenn es gesetzliche Pflicht des Fahrzeughalters ist, die Daten weiterzuleiten - könnte es verboten sein, für eine gesetzliche Pflicht eine Gebühr zu verlangen? Da sollte sich wohl ein Jurist finden der sich damit auskennt.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
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Ich hatte mal einen ähnlichen Fall in der Nähe von Venedig: Bin angeblich auf der Autobahn geblitzt worden (gemäß Schreiben von Sixt), nähere Infos würde ich dann von den venezianischen Behörden bekommen. Ich war mir keiner Schuld bewusst, und habe den Betrag von Sixt von meiner KK rückbuchen lassen. Es ist dann auch niemals etwas gekommen von irgendwelchen italienischen Behörden.

Ja, ich vermute da eine Art Touri-Abzocke hinter.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.123
Wobei mir jetzt im Nachtrag einfällt: wenn es gesetzliche Pflicht des Fahrzeughalters ist, die Daten weiterzuleiten - könnte es verboten sein, für eine gesetzliche Pflicht eine Gebühr zu verlangen? Da sollte sich wohl ein Jurist finden der sich damit auskennt.

Das ist genau das, was ich die paar Male wo es mich getroffen hat, den Vermietern entgegenhalte. Die erbringen nicht mir gegenüber eine Dienstleistung sondern erfüllen ihre staatsbürgerlichen Pflichten als Zeuge gegenüber dem Staat.
 
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flying_mom

Erfahrenes Mitglied
03.11.2014
2.169
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HOQ/NUE/CGN
Das ist genau das, was ich die paar Male wo es mich getroffen hat, den Vermietern entgegenhalte. Die erbringen nicht mir gegenüber eine Dienstleistung sondern erfüllen ihre staatsbürgerlichen Pflichten als Zeuge gegenüber dem Staat.

Wie ist das denn jeweils ausgegangen?
Mit SIXT unlimited und meinem +1 als Fahrer kann ich quasi einen Dauerauftrag über 18,50 EUR zu Sixt einrichten, weil diese Gebühr bei jedem 5,- Strafzettel dazu kommt. :censored:
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
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20
TXL, LHR
.....Im Oktober letzten Jahres hat mir Hertz nun wieder eine solche Bearbeitungsgebühr auferlegt. Ich bin mir jedoch keines Verkehrsdelikts bewusst und habe auch von keiner Behörde einen entsprechenden Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen erhalten. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Kann es sein, dass hier ein System vorliegt, um Touristen abzuzocken?
Gibt es eine realistische Möglichkeit, die offensichtlich unberechtigte Bearbeitungsgebühr zurückzuerhalten?

Ich habe in den letzten fünf Jahren vier mal einen Mietwagen in Kapstadt über Hertz gebucht. Wir reisen meistens im Januar/Februar und ungefähr im Juli/August wird jedes Jahr 250 ZAR, also ca. 13 Euro als Bearbeitungsgebühr für die Weiterleitung einer Ordnungswidrigkeit erhalten, obwohl ich keine Ordnungswidrigkeit begangen habe. Es ist auch nie ein Ticket aus Kapstadt gekommen, ein Anhöhrungsbogen, o.ä. lediglich die 250 ZAR durch Hertz. Mein Einspruch dagegen verlief im Sande. Ich habe dies dann als Trinkgeld für die Angestellten vor Ort betrachtet, die sich in der buchungsarmen Zeit etwas Ihr Einkommen aufbessern.

Vor zwei Jahren wurde drei Monate nach Rückgabe ca. 500 Euro und dann nochmal 150 Euro für einen Steinschlag belastet, wieder CPT, obwohl ich einen Vollkasko ohne SB inkl. Reifen und Steinschlag abgeschlossen hatte. Dieses mal erhob ich Einspruch, es hat mehrere Anläufe und ca. drei Monate gedauert bis ich das Geld zurück erstattet bekam. Die Abbuchungen sind dabei jedes mal ohne eine Information durch Hertz.

Hertz ist seitdem bei mir persönlich auf der No Go Liste gelandet. Dieses Jahr habe ich bewusst einen anderen Anbieter ausgewählt. Mal sehen ob es bei bei einem anderen Anbieter besser ist.

Ein Bekannter von mir arbeitet in der Rechtsabteilung eines Kreditkartenanbieters. Wir hatten uns kürzlich darüber unterhalten, er meinte bei Ihrem Kreditkartenunternehmen gibt es die meisten Reklamationen für unberechtigte Abbuchungen mit Hertz. Ich wollte Ihn nämlich um Rat fragen, weil ich, diesmal USA, wieder Ärger hatte durch eine doppelte Abbuchung hatte, und er meinte nur, lass´mich raten der Mietwagenanbieter heißt Hertz....
 

210597

Erfahrenes Mitglied
11.10.2017
420
286
Nur mal so als Tipp:

Ich bin übern Sommer auf der Fahrt von Rostock nach Usedom kurz vor Wolgast auf der B111 in einen wohl ziemlich bekannten Blitzer reingefahren. Nix Großes, aber war ja ein Mietwagen.

Ich hab' dann am nächsten Tag einfach mal in Wolgast auf der Polizei angerufen. Dort gab man mir den Tipp, es beim örtlichen Straßenverkehrsamt zu probieren. Und die waren dann ganz amüsiert und meinten es wäre gut dass ich anrufe, dann könnte ich mir ja die Gebühren von der Mietwagenfirma sparen. Ich das Nummernschild und meine Details durchgegeben.

Es hat dann ein paar Wochen gedauert, aber irgendwann kam dann das Foto und zwar direkt zu mir, ohne den Umweg über Hertz. Gesamtkosten 10 Euro.
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Bei Europcar steht das (wie bei jedem anderen Vermieter auch) im Kleingedruckten, welches man gewöhnlich ohne zu lesen unterschreibt.

Europcar kann Ihnen Kosten in Rechnung stellen, die während des Mietzeitraums und/oder aufgrund Ihrer Nutzung des Fahrzeugs entstanden sind. Die Höhe (einschließlich der Umsatzsteuer) dieser Kosten ist in der Preisübersicht über Zusatzleistungen (Anlage 2) aufgeführt. Diese Übersicht ist Ihrer Bestätigungsmail beigefügt oder steht in den Europcar Stationen und/oder auf der Europcar Website zur Verfügung.
Zu den oben genannten Kosten und Gebühren zählen insbesondere:
1. Bearbeitungspauschalen für das Handling von Bußgeldern oder Mautgebühren. Ihnen wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Bitte beachten Sie, dass solche Bearbeitungspauschalen zusätzlich zum Bußgeld oder der Maut zu zahlen sind und dass Sie für die Zahlung solcher Bußgelder oder Mautgebühren haften. Für die Zahlung des Anhängersammelzuschlages ist ausschließlich der Mieter des LKW bzw. der Halter des Anhängers verantwortlich.

Sind in Deutschland 20 EUR - siehe hier und dann ganz runter scrollen: https://www.europcar.de/allgemeine-bedingungen#Welche anderen Gebühren/Kosten habe ich eventuell zu zahlen?
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.091
636
Sind in Deutschland 20 EUR - siehe hier und dann ganz runter scrollen: https://www.europcar.de/allgemeine-bedingungen#Welche anderen Gebühren/Kosten habe ich eventuell zu zahlen?

In der Tat gute Frage. Wenn sie einfach die Kreditkarte belasten, kann man zwar zurückbuchen lassen. Aber wenn die Mietwagenfirma die Belastung dann belegt, kann es gut sein, daß sich die Kreditkartenfirma aus der Sache zurückzieht und sich auf den Standpunkt stellt, man solle die Mietwagenfirma verklagen.

Ich hab übrigens auch schon 50 EUR für diese Banalität gesehen. Da zweifele ich ziemlich an der rechtlichen Haltbarkeit solcher AGB. Aber deswegen prozessieren tut wohl auch niemand. Dafür ist die Summe zu klein.