Wobei Ordnungsamt für mich auch Staat wäre. Ich hatte auch immer den Glauben (nicht Wissen!), dass das Ordnungsamt durchaus für den ruhenden Verkehr zuständig ist.
Hier steht es noch ausführlicher zum aktuellen Urteil:
"...
§ 99 Abs. 3 HSOG sei nach Sinn und Zweck der Vorschrift und gemäß der gesetzgeberischen Konstruktion vor dem Hintergrund seines eng auszulegenden Ausnahmecharakters zu Art. 33 Abs. 4 GG so aufgebaut, dass die jeweilige Behörde für die ihr übertragenen (polizeilichen) Tätigkeiten jeweils eigene Bedienstete und Bedienstete der jeweils nachgeordneten Behörden als „Hilfspolizeibeamte“ bestellen könne. Die Stadt Frankfurt könne daher nach § 99 Abs. 3 HSOG für die eigene „Stadtpolizei“ „eigene Bedienstete“ bestellen. Das habe sie indes nicht getan.
..."
Ich verstehe das so, dass die Stadt durchaus nicht nur die Polizei für den ruhenden Verkwehr beauftragen kann aber im verurteilten Fall es formal falsch gemacht hat. Ordnungsamt dürfte also grundsätzlich - wenn richtig beaufragt - fremde Firmen aber eben nicht.