Falsch geparkt in Frankfurt? - Geld zurück!

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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Das Recht, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, sei ausschließlich dem Staat, in diesem Fall der Polizei, zugewiesen.

Vielleicht ist das in dem Artikel falsch geschrieben - aber die Polizei als solches macht das doch fast nirgendwo sondern in der Regel sind es (beim Staat angestellte) Mitarbeiter des Ordnungsamtes, die "Knöllchen" verteilen.

Auch beim Blitzen ist das so ne Sache - bei uns im Ort (ebenfalls Hessen) wurde auch jahrelang eine private Firma beauftragt, da sass dann aber eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes mit im Blitzer-Fahrzeug und damit soll das dann angeblich okay sein. Ist aber auch keine "Polizei" im engeren Sinne.
 
M

Mcflyham

Guest
Mitarbeiter des Ordnungsamts wären auch ok aber im Frankfurter Fall haben die eine externe Firma damit beauftragt, das ist aber wohl nicht rechtens.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Mitarbeiter des Ordnungsamts wären auch ok aber im Frankfurter Fall haben die eine externe Firma damit beauftragt, das ist aber wohl nicht rechtens.

Sehe ich ja auch so - aber der Kern meines Postings war ein anderer. Das OLG schreibt

Das Recht, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, sei ausschließlich dem Staat, in diesem Fall der Polizei, zugewiesen.

Polizei, nicht Ordnungsamt...
 
M

Mcflyham

Guest
Wobei Ordnungsamt für mich auch Staat wäre. Ich hatte auch immer den Glauben (nicht Wissen!), dass das Ordnungsamt durchaus für den ruhenden Verkehr zuständig ist.

Hier
steht es noch ausführlicher zum aktuellen Urteil:

"...
§ 99 Abs. 3 HSOG sei nach Sinn und Zweck der Vorschrift und gemäß der gesetzgeberischen Konstruktion vor dem Hintergrund seines eng auszulegenden Ausnahmecharakters zu Art. 33 Abs. 4 GG so aufgebaut, dass die jeweilige Behörde für die ihr übertragenen (polizeilichen) Tätigkeiten jeweils eigene Bedienstete und Bedienstete der jeweils nachgeordneten Behörden als „Hilfspolizeibeamte“ bestellen könne. Die Stadt Frankfurt könne daher nach § 99 Abs. 3 HSOG für die eigene „Stadtpolizei“ „eigene Bedienstete“ bestellen. Das habe sie indes nicht getan.
..."

Ich verstehe das so, dass die Stadt durchaus nicht nur die Polizei für den ruhenden Verkwehr beauftragen kann aber im verurteilten Fall es formal falsch gemacht hat. Ordnungsamt dürfte also grundsätzlich - wenn richtig beaufragt - fremde Firmen aber eben nicht.
 
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mainz2013

Erfahrenes Mitglied
18.09.2013
3.643
601
Die Ordnungsämter der Kommunen in allen Bundesländern sind Ortspolizeibehörden. Die Ausstattung und Zuständigkeiten zu Länder- und Bundespolizeibehörden sind allerdings unterschiedlich.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.142
3.058
Z´Sdugärd
Jetzt spinnen wir das mal um....

Die Polizei bzw das Ordnungsamt darf keine Zivilsiten mit beauftragen poplige Knöllchen zu verteilen. Allerdings dürfen die Zuständigen Polizeibehörden solchen Pflaumen wie Kötter die Sicherheit an Flughäfen überwachen? Finde das nicht nur ich seltsam?
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.212
MLA
Jetzt spinnen wir das mal um....

Die Polizei bzw das Ordnungsamt darf keine Zivilsiten mit beauftragen poplige Knöllchen zu verteilen. Allerdings dürfen die Zuständigen Polizeibehörden solchen Pflaumen wie Kötter die Sicherheit an Flughäfen überwachen? Finde das nicht nur ich seltsam?
Kötter schreibt aber keine Knöllchen usw. Dürfte ein Unterschied sein.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Auch ist bei der Security immer ein Bundespolizist greifbar wenn es Auffälligkeiten gibt.
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.083
8.179
Dahoam
Die einzige Lösung ist die Strafen drastisch zu erhöhen damit sich der Staat es sich leisten kann soviele Polizisten einzustellen damit man die Falschparker bestrafen kann. :rolleyes:
 

mati.cramer

Aktives Mitglied
06.06.2012
121
11
Letztens ist mir beim Aufrufen eines Falschparkers am Flughafen folgendes Szenario durch den Kopf gegangen:


Jemand kommt mit dem Auto sehr kurz vor seinem Abflug am Flughafen an, stellt die Karre irgendwo im Parkverbot ab und erreicht gerade noch so den Flieger.

Auto wird abgeschleppt, was in Berlin normalerweise knapp 200 Euro kostet.

200 Euro sind bei den üblichen Parkgebühren am Flughafen ja fast ein Schnäppchen und der Ärger eines verpassten Abfluges kann auch schnell sehr viel teurer kommen.

Was sagen die Experten zu solch eine Parkverhalten? Kommt mir jedenfalls irgendwie ungerecht vor, wenn diese Strategie aufgehen sollte.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Letztens ist mir beim Aufrufen eines Falschparkers am Flughafen folgendes Szenario durch den Kopf gegangen:


Jemand kommt mit dem Auto sehr kurz vor seinem Abflug am Flughafen an, stellt die Karre irgendwo im Parkverbot ab und erreicht gerade noch so den Flieger.

Auto wird abgeschleppt, was in Berlin normalerweise knapp 200 Euro kostet.

200 Euro sind bei den üblichen Parkgebühren am Flughafen ja fast ein Schnäppchen und der Ärger eines verpassten Abfluges kann auch schnell sehr viel teurer kommen.

Was sagen die Experten zu solch eine Parkverhalten? Kommt mir jedenfalls irgendwie ungerecht vor, wenn diese Strategie aufgehen sollte.
...und die Verwahrgebühren auf dem Sammelparkplatz dürften auch nicht unbedingt unter Sonderangebot laufen.
Aber bevor man den Flieger verpasst würde ich meine Schleuder irgendwo querparken, den räumt schon einer weg.
Alles natürlich nur unter "Notfall" betrachtet bei dem es um wichtige Termine und viel Geld geht
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
5.974
863
TXL
im neuen Stadtteil Gateway Gardens besteht ja ein flächendeckendes Parkverbot.
Die Knöllchen dort verteilt meines Wissens anch auch nicht Polizei oder Ordnungsamt, sondern Fraport.
Dürfte demzufolge ja auch nicht zulässig sein ?!
 

mainz2013

Erfahrenes Mitglied
18.09.2013
3.643
601
Kommt auf die Eigentumsverhältnisse des Grund und Bodens an. Wenn das ganze Gebiet Privatgrund von Fraport ist, wäre es durchaus Ok bzw. auf den Privatgrundstücken! Sofern die Spielregeln an den Einfahrten bzw. an den Grundstücksgrenzen veröffentlicht wären. Meine Meinung.
 
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jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
5.974
863
TXL
kann mich nur daran erinnern, dass an der Einfahrt ein Schild steht mit dem Hinweis auf das flächendeckende Parkverbot.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.142
3.058
Z´Sdugärd
Kötter schreibt aber keine Knöllchen usw. Dürfte ein Unterschied sein.

Aber Leute "schikanieren"? Bzw "Können sie nicht mitnehmen, müssen sie lassen" was zum Verlust von mehr wie ein schnödes Ticket führt ist OK?

Auch ist bei der Security immer ein Bundespolizist greifbar wenn es Auffälligkeiten gibt.

Mag sein. Und der Bipo Kollege schaut bei jedem filzen zu? Allein wen ich mir anschaue das es heute so und morgen so gehandhabt wird von Leuten die teilweise nichtmal ihren Namen fehlerfrei buchstabieren können?
 

pfeilstern

Aktives Mitglied
17.09.2016
117
7
Das OLG Frankfurt stellt klar = Einzelfallentscheidung!

Das ist formal richtig (und nicht überraschend, da es der Normalfall bei gerichtlichen Entscheidungen ist). Die sehr deutlichen Worte des Gerichts werden aber sicher Konsequenzen haben - nicht nur, weil eine obergerichtliche Entscheidung allgemein Gewicht hat, sondern wegen der strafrechtlichen Bewertung des Sachverhalts (eben, dass eine strafbare Amtsanmaßung vorliegt).
Volltext der Entscheidung ist hier:
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE200000091
 
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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.091
635
Auto wird abgeschleppt, was in Berlin normalerweise knapp 200 Euro kostet.

200 Euro sind bei den üblichen Parkgebühren am Flughafen ja fast ein Schnäppchen und der Ärger eines verpassten Abfluges kann auch schnell sehr viel teurer kommen.

Was sagen die Experten zu solch eine Parkverhalten? Kommt mir jedenfalls irgendwie ungerecht vor, wenn diese Strategie aufgehen sollte.

Sie geht auf. Hat ein Kollege von mir mal in Panik (Flug fast verschlafen) gemacht. Es war zum einen fast ein Wunder, daß er den Flug noch erwischt hat. Und das noch größere Wunder war, daß sie seine Karre noch nicht mal abgeschleppt haben, damit hatte er felsenfest gerechnet, denn er war so weit vorgefahren, wie es irgendwie ging. Das war in Düsseldorf kurz nach dem Neubau der Halle mit dem Kabelbrand. Vielleicht hat das allgemeine Bauchaos geholfen.

So oder so können sie nicht mehr tun als abschleppen. Billiger als Flieger verpassen sollte es fast immer sein. Wenn denn die Nutzung jedwelchen normalen Parkplatzes genau den Unterschied zwischen verpaßt oder nicht verpaßt macht. Dreistigkeitszuschläge gibt es in unserem Rechtssystem nicht.

200 EUR fürs Abschleppen dürfte allerdings nicht mehr ganz aktuell sein.
 
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