M&M-Awardticket - ET stellt Destination ein

ANZEIGE

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.975
1.994
ANZEIGE
Fall: M&M-Ticket nach SEZ gebucht, ET stellt SEZ ein, LH verweigert eine Umbuchung auf eine Fremdairline.
LH sei nur das "Reisebüro", für eine Umbuchung sei ET bzw. MS (durchführende Airline auf CAI-ADD) zuständig.

Wer müsste eigentlich die "Umbuchung" bezahlen?

ET als ausführende Airline oder LH als Ticketaussteller?
 

Sonnendeck

Erfahrenes Mitglied
02.08.2009
1.359
180
Das war´s dann mit *A nach SEZ, oder?

Flyer09, wann wäre dein Flug gewesen?
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.975
1.994
Ich selber bin glücklicherweise nicht betroffen... ein guter Bekannter. Da mich die Thematik selbst interessiert hat, habe ich mal ein Thread erstellt. :)

Tipp mit dem Anrufen bei ET@FRA ist weitergegeben!
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Der Beförderungsvertrag wurde mit dem Aussteller des Tickets (das ist der Beförderungsvertrag) abgeschlossen.

Das ist richtig, allerdings steht in diesem Vertrag:

"Vorbehaltlich abweichender Regelungen in den Allgemeinen Bedingungen für Miles & More Flugprämien gelten für den als Flugprämie in Anspruch genommenen Flug die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der durchführenden Fluggesellschaft"
 
  • Like
Reaktionen: flyer09

Sonnendeck

Erfahrenes Mitglied
02.08.2009
1.359
180
Das ist richtig, allerdings steht in diesem Vertrag:

"Vorbehaltlich abweichender Regelungen in den Allgemeinen Bedingungen für Miles & More Flugprämien gelten für den als Flugprämie in Anspruch genommenen Flug die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der durchführenden Fluggesellschaft"

...was jetzt allerdings keinen Widerspruch zu flysurfers Aussage darstellt.

Das eine ist der Vertragspartner, das andere die Bedingungen des Ausführenden.
 
  • Like
Reaktionen: rotanes und MLang2

United744

Erfahrenes Mitglied
21.08.2010
290
0
Gelten bei einem Prämienticket die gleichen Rechte wie bei einem Kaufticket?

Das Ticket ja nur mit einer anderen Währung bezahlt worden - also Meilen.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Grundsätzlich schon. Die spannende Frage ist, welche Rechte für einen gestrichenen Flug ADD-SEZ gelten.

Meines Erachtens ist hier ET in der Pflicht, eine Alternativbeförderung anzubieten. M&M ist hier ja Tickethändler/Vermittler und selbst kein Leistungserbringer.

Übrigens kann man immer noch auf M&M-Awards nach SEZ fliegen, mit Condor.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Sonnendeck

Schtingi

Erfahrenes Mitglied
17.03.2010
575
60
BSL
Fall: M&M-Ticket nach SEZ gebucht, ET stellt SEZ ein, LH verweigert eine Umbuchung auf eine Fremdairline.
LH sei nur das "Reisebüro", für eine Umbuchung sei ET bzw. MS (durchführende Airline auf CAI-ADD) zuständig.

Typisch Lufthansa! Im umgekehrten Fall, als LUFTHANSA als ausführende Airline von einem USDM Award was gestrichen hat, hat LUFTHANSA gesagt, dass USDM zuständig sei und hat keinen Finger gerührt!

Ich könnte :censored:, so wie die ALLES drehen

Bin eigenlich auch der Meinung, dass die ausführende Airline eine Lösung finden muss!
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.727
2.450
FRA
Typisch Lufthansa! Im umgekehrten Fall, als LUFTHANSA als ausführende Airline von einem USDM Award was gestrichen hat, hat LUFTHANSA gesagt, dass USDM zuständig sei und hat keinen Finger gerührt!

Ich könnte :censored:, so wie die ALLES drehen

Bin eigenlich auch der Meinung, dass die ausführende Airline eine Lösung finden muss!

Das ist zum Glück ja bald vorbei. Dann musst Du mit Deinen USDM-Meilen nicht mehr mit Lufthansa fliegen, sondern kannst entweder auf Verfügbarkeiten bei den OW-Partner hoffen oder darfst Deine Tickets gegen $$$ bei anderen Airlines Deiner Wahl kaufen.
 
  • Like
Reaktionen: NCC1701DATA

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.858
11.012
Es geht hier gerade etwas durcheinander:

Der Luftbefoerderungsvertrag wird mit der Fluggesellschaft geschlossen, unter deren Flugnummer verkauft wird.

Gegen die lediglich ausfuehrende Airline koennen nur deliktische, keine Schadensersatzansprueche bestehen. Allerdings eroeffnet die EU-VO 261/04 einen direkten Zugang zu ihr.

Der Ticketaussteller und der Passagier schliessen nur einen Vertrag ueber die Vermittlung eines Luftbefoerderungsvertrages zwischen dem Passagier und der vermarktenden Airline, also einen Luftbefoerderungsvertragsvermittlungsvertrag.

Kommt noch ein Vielfliegerprogramm hinzu, wird es, so dieses eine eigene juristische Person ist, noch um einen Schlenker komplizierter: Dann schliesst der Passagier mit dem Vielfliegerprogramm einen Vertrag ueber die Vermittlung des Luftbefoerderungsvertragsvermittlungsvertrages - also, so absurd das klingen mag, einen Luftbefoerderungsvertragsvermittlungsvertragsvermittlungsvertrag.


Im Ergebnis bedeutet das, dass, die Anwendbarkeit deutschen Rechts vorausgesetzt und im BGB ohne die 261/04 bleibend, der Glaeubiger der Befoerderungsleistung sich an den Schuldner der Befoerderungsleistung zu wenden hat. Wahrscheinlich schulden die Vertragspartner der Vermittlungsvertraege dabei Unterstuetzung. Sprich: Der Passagier kann von der ausstellenden Airline und/oder dem Vielfliegerprogramm verlangen, dass diese sich beim Schuldner der Befoerderungsleistung um eine Umbuchung bemueht und diese dann auch ausfuehrt bzw. administriert.

Oder anders: M&M muss ET auf die Fuesse treten umzubuchen, und die muessen das auch tun.
TINLA.
 

Goliath

Erfahrenes Mitglied
11.05.2009
8.769
111
ZRH
meine.flugstatistik.de
Kommt noch ein Vielfliegerprogramm hinzu, wird es, so dieses eine eigene juristische Person ist, noch um einen Schlenker komplizierter: Dann schliesst der Passagier mit dem Vielfliegerprogramm einen Vertrag ueber die Vermittlung des Luftbefoerderungsvertragsvermittlungsvertrages - also, so absurd das klingen mag, einen Luftbefoerderungsvertragsvermittlungsvertragsvermittlungsvertrag.

"Luftbefoerderungsvertragsvermittlungsvertragsvermittlungsvertrag" - dieses Wort werde ich von nun an verwenden, wenn ich bei M&M anrufe, um einen "Award" zu buchen. ;)

-> Nomination für das VFT-Wort des Jahres 2014! (y)
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Ich gebe hier airsicknessbag recht.

Allerdings hat hier M&M wohl zunächst nicht die juristische Lösung angeboten, sondern die pragmatische.

Und die ist, wie ich finde, dass der Kunde zunächst mal selber mit ET abklärt, wie er denn am Besten sein Ziel erreicht. Und das wird vermutlich auch so funktionieren.

Erst wenn diese pragmatische Lösung nicht greift, gilt der juristische Weg mit dem Luftbefoerderungsvertragsvermittlungsvertragsvermittlungsvertrag. Herrlich, selbst die Rechtschreibprüfung akzeptiert diese Wort! Und dann ist wieder M&M am Zuge, dieses bei ET durchzusetzen.
 

Kai01

Erfahrenes Mitglied
31.01.2010
447
11
zw. LEJ und DRS
Hier mal ein / zwei Erfahrungen: Flug Delhi (C/TG) - Bangkok (F/TG)) - Frankfurt gebucht mit US Meilen - TG streicht Flug, informiert mich nicht - bucht mich ganz wild um mit Jet Airways und fast 30 Stunden Verspätung über MUC. Ich akzeptiere nicht. Nach sehr langen und harten Verhandlungen genehmigt TG Umbuchung auf LH Delhi - FRA in F. Wartezeit bis zum Abflug ca. 10 Stunden (Hotel) am Flughafen dann doch nicht F sondern in C eingebucht. TG sagte, er könne nichts mehr für mich tun, alles liegt in der Hand von US. US sagt, Ticket geschlossen, das wars, keine Umbuchung / Meilenerstattung möglich möglich. Nach langen und Intensiven Gespräch zwischen TG und LH dann doch noch F Flug mit LH. (TG kaufte das Ticket glaub ich). LH nur, ein Upgrade aus C in F wäre so keine Option mehr. Passiert 2013.

Flug Frankfurt (F/EY) - Abu Dhabi gebucht mit AA Meilen mit Etihad in First. Info von AA, Downgrade von F nach C wegen Flugzeugwechsel. EY sagt, wenden Sie sich an AA, AA sagt: wir können stornieren oder die zuviel geleisteten Meilen zurückbuchen. Mehr ist nicht drin. Bei EY angerufen und mich beschwert, mit Stornierung aller meiner F Flüge gedroht (hatte schon ne menge F Flüge hinter mir und vor mir und bin Gold bei EY). Dann Rückruf von EY mit Routing Frankfurt (C/Air France) - Paris (F/Etihad) - Abu Dhabi. Ich willigte ein. (Flug für 2014)

Es ist enorm schwierig wenn solche Dinge passieren und man ein Award Ticket hat. Keiner fühlt sich zuständig und will / kann helfen.

Rein rechtlich habe ich nicht die 100%ige Ahnung was ich für Rechte habe und wer nun Verantwortlich ist. Wenn jemand hier Ahnung hat könnte er ja ein paar Sätze darüber schreiben.

Achja noch ein Fall der mir vor kurzen passierte: TK Deutschland - Ist - DEL gebucht in Eco, TK hat wegen einer Beschwerde den roundtrip freundlicher Weise in C aufgewertet (upgrade) / sehr Kundenorientiert. Abflug ab Deutschland sollte 30 min später erfolgen, daher war meine Umsteigezeit von 1 Stunde auf eine halbe Stunde geschwunden. TK fragte mich was Sie machen sollten, Ich fragte nach Umbuchung auf eine andere Airline. TK sagte ja und ich konnte mir eine Verbindung mit AI oder LH in C aussuchen. Habe LH über MUC genommen. Ticket wurde in J ausgestellt und ich habe dann in F ein upgrade noch machen können mit meinen LH Meilen. Sowas nenne ich absoluten Kundenservice von TK. Sicher klappt das nicht immer und ist eventuell meinem Status und Flugverhalten geschuldet aber , dieses eine mal hat es wunderbar geklappt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: FlyingFreak

rower2000

Erfahrenes Mitglied
ANZEIGE
300x250
Oder anders: M&M muss ET auf die Fuesse treten umzubuchen, und die muessen das auch tun.
TINLA.
Korrektur: ersetze "müssen" durch "müssten". Die Lufthansa-Hotline ist in dem Bezug nämlich dermaßen unfähig dass vermutlich nur die Antwort "wir erlauben ihnen kostenfrei zu stornieren" rauskommen wird. Ich hatte ja mal ein ähnliches Problem wo mir LH am Telefon sagte es wäre "nicht möglich, bei Air Canada anzurufen". Musste dann selbst mit der AC-Buchungssteuerung telefonieren um dann dem LH-Supervisor zu erklären was er zu tun hat. Da aber ET SEZ komplett einstellt und auch noch eine Drittairline mit ins Boot geholt werden muss wird das noch etwas komplizierter. Ich wünsche auf jeden Fall schon mal viel Spaß bei langwierigen Hotline-Telefonaten.
 
  • Like
Reaktionen: peter42