Miles & More: Kunde klagt gegen Lufthansa... und verliert

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Es gab jetzt eine sehr interesante Entscheidung des BGH in Sachen Meilen, Bonuspunkte & Co.
Ein Lufthansa-Kunde hat geklagt.

Karlsruhe (dpa) - Mit Bonuspunkten wollen viele Firmen ihre Kunden an sich binden. Und der Dauerkunde sollte sich eigentlich über die Vergünstigung freuen. Doch oft sorgen Treueangebote wie «Miles & More» auch für Streit. Einen Fall entschied nun der Bundesgerichtshof.

Bei der Gestaltung ihrer Treueprogramme für ihre Kunden haben Unternehmen viel Spielraum. So dürfen sie selber bestimmen, ob Bonuspunkte übertragbar sind und wann sie verfallen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: X ZR 79/13).Das Gericht gab der Lufthansa AG recht. Diese war von einem Kunden verklagt worden, der am Vielfliegerprogramm «Miles & More» der Lufthansa teilgenommen hatte.

Das Unternehmen hatte ihm 2011 gekündigt und den Vielfliegerstatus entzogen. Der Grund: Der Kunde hatte Bonusmeilen für Flüge zwischen Frankfurt, Los Angeles und New York im Wert von 3000 Euro verwendet - aber für jemand anderes gebucht. Eine solche Übertragung ist nach den Teilnahmebedingungen nur unter engen Voraussetzungen möglich.

Der Kunde klagte. Er wandte sich auch dagegen, dass die erwirtschafteten Bonusmeilen nach drei Jahren verfallen. Als Anbieterin des Programms könne die Lufthansa aber «Art und Umfang der Leistung», die sie ihren Kunden für deren Treue versprechen, selber bestimmen, hieß es.

Urteil zu Kundenbindung: Firmen haben große Freiheiten | Geld | Guter Rat

Welche Auswirkungen könnte das Urteil X ZR 79/13 generell haben?
 
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