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Hallo,
habe mal eine Frage zu einer etwas interessanten Konstellation:
Wir sind Anfang August zur Zeit des großen Delta-Computerproblems von DUS nach ATL und dort mit dem Inlandsflieger weiter zu unserer Zieldestination geflogen (alles auf einem Ticket). DUS-ATL war noch pünktlich. Der Anschlussflug hatte jedoch eine Verspätung von etwa vier Stunden, so dass uns nach EU-Recht im Prinzip eine Entschädigung zustünde, da der Flug ja von Deutschland aus startete. Nach etwas Recherche bin ich da jedoch nun nicht mehr so sicher:
Ich hätte vermutet, dass der Flug vom Start bis zu unserem eigentlichen Ziel gezählt wird, da es ja nicht in unserem Ermessen liegt wo und ob man umsteigt (bei vielen kleineren Flughäfen gibt es ja oftmals ohnehin keine Direktflüge ex DE). Das Internet sagt nun jedoch mit Stand von 2012, dass durch Umsteigeflüge außerhalb der EU verursachte Verspätungen am Zielflughafen persönliches Pech sind. Ist das noch Stand der Dinge? Finde ich etwas unlogisch.
Zweitens: Die Tickets waren beide AF Codeshare, d.h. AF Flugnummer, Emails von AF etc. bekommen. Daher eigentlich EU-Fluggesellschaft. Aber die Flüge wurden samt und sonders von Delta durchgeführt.
Internetrecherche zeigt nun widersprüchliches: Landgericht Berlin sagt, ausführende Airline sei verantwortlich (also Delta), sprich Inlandsflug USA weder ex EU noch EU-Airline, also Pech gehabt. Landgericht Rüsselsheim spricht, dass die Airline über die gebucht wurde verantwortlich sei (siehe z.B. Urteil zum Codesharing: Ausführende Airline haftet bei Flugverspätungen). Beides Stand 2005.
Kennt sich damit jemand aus und kann weiterhelfen? Möchte zuvor lieber informiert sein, bevor ich einen Anwalt o.Ä. bemühe.
Danke und beste Grüße
Hase
habe mal eine Frage zu einer etwas interessanten Konstellation:
Wir sind Anfang August zur Zeit des großen Delta-Computerproblems von DUS nach ATL und dort mit dem Inlandsflieger weiter zu unserer Zieldestination geflogen (alles auf einem Ticket). DUS-ATL war noch pünktlich. Der Anschlussflug hatte jedoch eine Verspätung von etwa vier Stunden, so dass uns nach EU-Recht im Prinzip eine Entschädigung zustünde, da der Flug ja von Deutschland aus startete. Nach etwas Recherche bin ich da jedoch nun nicht mehr so sicher:
Ich hätte vermutet, dass der Flug vom Start bis zu unserem eigentlichen Ziel gezählt wird, da es ja nicht in unserem Ermessen liegt wo und ob man umsteigt (bei vielen kleineren Flughäfen gibt es ja oftmals ohnehin keine Direktflüge ex DE). Das Internet sagt nun jedoch mit Stand von 2012, dass durch Umsteigeflüge außerhalb der EU verursachte Verspätungen am Zielflughafen persönliches Pech sind. Ist das noch Stand der Dinge? Finde ich etwas unlogisch.
Zweitens: Die Tickets waren beide AF Codeshare, d.h. AF Flugnummer, Emails von AF etc. bekommen. Daher eigentlich EU-Fluggesellschaft. Aber die Flüge wurden samt und sonders von Delta durchgeführt.
Internetrecherche zeigt nun widersprüchliches: Landgericht Berlin sagt, ausführende Airline sei verantwortlich (also Delta), sprich Inlandsflug USA weder ex EU noch EU-Airline, also Pech gehabt. Landgericht Rüsselsheim spricht, dass die Airline über die gebucht wurde verantwortlich sei (siehe z.B. Urteil zum Codesharing: Ausführende Airline haftet bei Flugverspätungen). Beides Stand 2005.
Kennt sich damit jemand aus und kann weiterhelfen? Möchte zuvor lieber informiert sein, bevor ich einen Anwalt o.Ä. bemühe.
Danke und beste Grüße
Hase