LH: keine Entschädigung bei techn. Störung...

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DirtyDancer

Erfahrenes Mitglied
26.01.2014
454
25
STR
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Hallo zusammen,

Hintergrund: innereuropäischer Flug (zwischen 1500 und 3500 km) XXX-FRA-STR. Wegen "technical" auf XXX-FRA Verspätung, so dass FRA-STR LH132 1650-1730 nicht mehr erreicht wurde. Von LH umgebucht auf FRA-STR LH136 2215-2255.

Auf meine freundliche Anfrage nach Ausgleichzahlung gem. FluggastrechteVO über das Formular auf der Homepage kam folgende Antwort:

Sehr geehrter DirtyDancer,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom xx. November. Uns ist bewusst, dass Sie schon lange auf eine Antwort von uns warten. Dies bedauern wir sehr. Zurzeit erhalten wir viel Resonanz.

Es tut uns leid, dass Sie am xx. Oktober auf Ihrer Reise von XXX nach Stuttgart von einer Verspätung betroffen waren. Wir können sehr gut verstehen, wie ärgerlich dies für Sie gewesen sein muss. Für die Unannehmlichkeiten bitten wir Sie in aller Form um Entschuldigung.

Ihren Wunsch, dafür eine Entschädigung zu erhalten, können wir zwar verstehen, aber nicht erfüllen: Der Grund für die Verspätung des Fluges LHxxxx war ein unvorhersehbarer technischer Defekt am Fluggerät.

Für Lufthansa steht die Sicherheit der Passagiere an erster Stelle. Wir warten unsere Flugzeuge deshalb regelmäßig nach den Vorgaben der Hersteller. Aber auch bei bester Wartung lassen sich technische Probleme nicht völlig ausschließen. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir für Situationen, die wir nicht verschuldet haben, auch keine Haftung übernehmen.

Auch wenn wir Ihnen heute nicht die erhoffte Antwort geben konnten würden wir uns freuen, Sie bald wieder an Bord begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

i.V. xxx xxx


Also noch offener kann man doch nicht zugeben, dass man zur Zahlung verpflichtet ist, denn "technicals" sind doch nach meinem letzten Stand quasi immer ein Grund für eine Ausgleichszahlung, oder?

Oder steht da zwischen den Zeilen irgendetwas, was eine Grund für eine Nicht-Zahlung sein könnte?

Gruss,
DirtyDancer
 
Zuletzt bearbeitet:

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
Der Flieger kam ursprünglich aus FRA und ist dort verspätet abgeflogen- der Basis der LH?
In diesem Falle Klage einreichen.
LH versuchst es immer wieder....

Stelle LH folgende Frage: (copyright Flying Lawyer)
Since the burden of evidence rests with the carrier I asked them to demonstrate
(a) what kind of check and maintanence was performed
(b) what supply of spare parts and staff they kept in the relevant station and
(c) whether or not they kept a spare aircraft available and
(d) to explain in detail the problem and to explain in detail the steps taken.
 

Ridgeway

Erfahrenes Mitglied
13.05.2009
1.758
204
ATL/ STR /
Hallo zusammen,

Hintergrund: innereuropäischer Flug (zwischen 1500 und 3500 km) XXX-FRA-STR. Wegen "technical" auf XXX-FRA Verspätung, so dass FRA-STR LH132 1650-1730 nicht mehr erreicht wurde. Von LH umgebucht auf FRA-STR LH136 2215-2255.

Auf meine freundliche Anfrage nach Ausgleichzahlung gem. FluggastrechteVO über das Formular auf der Homepage kam folgende Antwort:

Sehr geehrter DirtyDancer,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom xx. November. Uns ist bewusst, dass Sie schon lange auf eine Antwort von uns warten. Dies bedauern wir sehr. Zurzeit erhalten wir viel Resonanz.

Es tut uns leid, dass Sie am xx. Oktober auf Ihrer Reise von XXX nach Stuttgart von einer Verspätung betroffen waren. Wir können sehr gut verstehen, wie ärgerlich dies für Sie gewesen sein muss. Für die Unannehmlichkeiten bitten wir Sie in aller Form um Entschuldigung.

Ihren Wunsch, dafür eine Entschädigung zu erhalten, können wir zwar verstehen, aber nicht erfüllen: Der Grund für die Verspätung des Fluges LHxxxx war ein unvorhersehbarer technischer Defekt am Fluggerät.

Für Lufthansa steht die Sicherheit der Passagiere an erster Stelle. Wir warten unsere Flugzeuge deshalb regelmäßig nach den Vorgaben der Hersteller. Aber auch bei bester Wartung lassen sich technische Probleme nicht völlig ausschließen. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir für Situationen, die wir nicht verschuldet haben, auch keine Haftung übernehmen.

Auch wenn wir Ihnen heute nicht die erhoffte Antwort geben konnten würden wir uns freuen, Sie bald wieder an Bord begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

i.V. xxx xxx


Also noch offener kann man doch nicht zugeben, dass man zur Zahlung verpflichtet ist, denn "technicals" sind doch nach meinem letzten Stand quasi immer ein Grund für eine Ausgleichszahlung, oder?

Oder steht da zwischen den Zeilen irgendetwas, was eine Grund für eine Nicht-Zahlung sein könnte?

Gruss,
DirtyDancer


...hab vor kurzem exakt dasselbe Feedback erhalten. (Umbuchung wg . eines Technical mit 3 Std. Delay)
Meine Mitarbeiterin hatte ebenfalls "protestiert" und 5000 Meilen erhalten (same flight - same issue) ich habe eine Ablehnung bekommen.

Die wollen wohl unbedingt das man EU Claim einschaltet...dabei wäre ich schon mit 10.000 Award Meilen zufrieden gewesen:mad:

Ok, let's do it the hard way

Ridgeway
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Der Flieger kam ursprünglich aus FRA und ist dort verspätet abgeflogen- der Basis der LH?
In diesem Falle Klage einreichen.
LH versuchst es immer wieder....

Stelle LH folgende Frage: (copyright Flying Lawyer)
Since the burden of evidence rests with the carrier I asked them to demonstrate
(a) what kind of check and maintanence was performed
(b) what supply of spare parts and staff they kept in the relevant station and
(c) whether or not they kept a spare aircraft available and
(d) to explain in detail the problem and to explain in detail the steps taken.

In dem geschilderten Fall wie bei allen anderen technischen Ausfällen komplett überflüssig.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Ist natürlich auch gut möglich, dass LH mit Eskalationsstufen arbeitet. Vielleicht haben die die Erfahrung, dass 90% (geraten) aller Leute, die einen ersten Ablehnungsbrief bekommen, keine weiteren Schritte unternehmen. Dann wäre es natürlich wirtschaftlich sinnvoll, erstmal grundsätzlich eine Ablehnung zu schicken. Wenn in der 2. Runde jemand zu erkennen gibt, dass er von der Rechtslage Ahnung hat, könnte es natürlich sein, dass es dann zu einer anderen Antwort führt...
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Ist natürlich auch gut möglich, dass LH mit Eskalationsstufen arbeitet.

Wenn du genug eskaliert hast, dann wirst du bei Anruf mit Rufnummer gleich mit Namen angesprochen, danach folgt dann eine kurze Nachfrage ob die bekannte Bankverbindung noch aktuell ist sowie der Hinweis dass das Geld innerhalb der nächsten 3 Werktage deinem Konto gutgeschrieben wird.
 

DirtyDancer

Erfahrenes Mitglied
26.01.2014
454
25
STR
Ich werde mich wohl bei LH freundlich für die Information bedanken, dass es ein "technical" der Grund für die Verspätung war, Frist setzen und wenn bis Ende des Jahres die Entschädigung nicht da ist, wird sich eine(r) der hier aktiven Anwälte/innen über ein kleines Mandat freuen, denn die Flightrights/EUClaim-Gebühren kann man sich hier wohl sehr offensichtlich sparen.
 

DirtyDancer

Erfahrenes Mitglied
26.01.2014
454
25
STR
Ich werde mich wohl bei LH freundlich für die Information bedanken, dass es ein "technical" der Grund für die Verspätung war, Frist setzen und wenn bis Ende des Jahres die Entschädigung nicht da ist, wird sich eine(r) der hier aktiven Anwälte/innen über ein kleines Mandat freuen, denn die Flightrights/EUClaim-Gebühren kann man sich hier wohl sehr offensichtlich sparen.

Na bitte, geht doch:

Sehr geehrter DirtyDancer,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom xx. Dezember.

Dass unsere Entscheidung nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat, tut uns leid.

Wie bereits mitgeteilt, im vorliegenden Fall sehen wir aufgrund der uns vorliegenden Informationen die Möglichkeit, den Entlastungsnachweis gemäß EU-Verordnung 261/2004 anzutreten.

Um das Anliegen jedoch einvernehmlich abzuschließen, haben wir uns ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und Präjudiz für die Sach- und Rechtslage entschlossen, einen Betrag von 400 EUR zu zahlen.

Den Betrag haben wir heute auf Ihr Konto überwiesen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass der Banktransfer einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Ihre Verbundenheit ist uns wichtig und wir freuen uns, wenn Sie wieder mit uns fliegen.

Mit freundlichen Grüßen

i.V. xxx xxx
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
5.988
872
TXL
Na bitte, geht doch:

Sehr geehrter DirtyDancer,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom xx. Dezember.

Dass unsere Entscheidung nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat, tut uns leid.

Wie bereits mitgeteilt, im vorliegenden Fall sehen wir aufgrund der uns vorliegenden Informationen die Möglichkeit, den Entlastungsnachweis gemäß EU-Verordnung 261/2004 anzutreten.

Um das Anliegen jedoch einvernehmlich abzuschließen, haben wir uns ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und Präjudiz für die Sach- und Rechtslage entschlossen, einen Betrag von 400 EUR zu zahlen.

Den Betrag haben wir heute auf Ihr Konto überwiesen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass der Banktransfer einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Ihre Verbundenheit ist uns wichtig und wir freuen uns, wenn Sie wieder mit uns fliegen.

Mit freundlichen Grüßen

i.V. xxx xxx

so kenne ich das Procedere auch. Was nervt: "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Zum Teufel nochmal, natürlich ist das in diesem Fall eine Rechtspflicht !!
 

DirtyDancer

Erfahrenes Mitglied
26.01.2014
454
25
STR
Eigentlich eine Frechheit, dass man in solch einem Fall überhaupt in die "2. Runde" gehen muss!

Vor allem, da es bei mir bei Wingsdings Anfang des Jahres gleich im ersten Versuch durchging, wenn auch erst nach Anmahnung, aber ohne erstmal abzulehnen. Da sollte sich Mutti mal 'ne Scheibe von abschneiden.
 

Franker

Erfahrenes Mitglied
22.01.2016
263
975
Hat jemand Erfahrungen bzgl. fehlender Frachtpapiere vor dem Abflug? Mein Zubringer MUC-ZRH hatte verspätete Frachtpapiere erhalten und ist daher ca. 40 Minuten verspätet angekommen. Anschlussflug verpasst und über 4 Stunden später am Ziel angekommen.
Meine erste Ablehnung habe ich schon bekommen: Fehler Dritter, keine Schuld bei LH :)
Geht um 250€