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Hallo,
ich bin Anfang Januar mit Swiss von Nizza nach Hamburg geflogen - mit Zwischenlandung in Zürich.
Der erste Flug hatte eine halbe Stunde Verspätung, weswegen ich in Zürich meinen Anschlussflug verpasst habe und letztendlich mit 5 Stunden Verspätung in Hamburg ankam.
Als Grund für die Verspätung des ersten Flugs hat das Kabinenpersonal "allgemeine Verzögerungen am Flughafen Zürich aufgrund des schlechten Wetters" angegeben.
Tatsächlich gab es in Zürich am Morgen leichten Schneefall bei -1 Grad. Als wir mittags dort landeten, gab es keine Niederschläge bei 0 Grad. Die Wetterberichte verschiedener Wetterdienste bestätigen dies übereinstimmend. Außerdem habe ich auf flightradar24 herausgefunden, dass dieser Flug bereits an den sechs Vortagen öfter mit Verspätung in Nizza gestartet war - und zwar bei unterschiedlichen Wetterlagen.
Für mich war damit klar: das ist ein Entschädigungsfall. Ich habe der Swiss geschrieben und darauf hingewiesen, dass "leichter Schneefall" für mich im Januar kein außergewöhnlicher Umstand ist. Daher möchte ich eine Entschädigung über 250€ haben.
Antwort der Swiss: "Ihr Flug xxxxx am 14.Januar 2017 war wegen des Wetters in Zürich und den damit verbundenen Restriktionen der Flugsicherung verspätet. (...) Bei der hier vorliegenden Flugunregelmässigkeit handelte es sich um einen aussergewöhnlichen, unabwendbaren Umstand, da das Wetter nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegt. Daher muss ich Ihre Forderung nach EU-Kompensation ablehnen."
Aus Kulanz legte Swiss aber einen Reisegutschein über 40€ bei.
Jetzt ist meine Frage: Haben sie damit Recht? Oder ist der Kulanz-Gutschein ein sicheres Zeichen dafür, dass sie sich selbst im Unrecht sehen und mich somit außergerichtlich abwimmeln wollen?
Ist Swiss nach Schweizer Recht verpflichtet, mir genau darzulegen, wie die verspätung zustande kam und welche Maßnahmen getroffen wurden, um das zu vermeiden?
Und: Wie aussichtsreich ist es, jetzt einfach mal damit zu drohen, zu Flightright (o.ä.) zu gehen?
Viele Grüße.
ich bin Anfang Januar mit Swiss von Nizza nach Hamburg geflogen - mit Zwischenlandung in Zürich.
Der erste Flug hatte eine halbe Stunde Verspätung, weswegen ich in Zürich meinen Anschlussflug verpasst habe und letztendlich mit 5 Stunden Verspätung in Hamburg ankam.
Als Grund für die Verspätung des ersten Flugs hat das Kabinenpersonal "allgemeine Verzögerungen am Flughafen Zürich aufgrund des schlechten Wetters" angegeben.
Tatsächlich gab es in Zürich am Morgen leichten Schneefall bei -1 Grad. Als wir mittags dort landeten, gab es keine Niederschläge bei 0 Grad. Die Wetterberichte verschiedener Wetterdienste bestätigen dies übereinstimmend. Außerdem habe ich auf flightradar24 herausgefunden, dass dieser Flug bereits an den sechs Vortagen öfter mit Verspätung in Nizza gestartet war - und zwar bei unterschiedlichen Wetterlagen.
Für mich war damit klar: das ist ein Entschädigungsfall. Ich habe der Swiss geschrieben und darauf hingewiesen, dass "leichter Schneefall" für mich im Januar kein außergewöhnlicher Umstand ist. Daher möchte ich eine Entschädigung über 250€ haben.
Antwort der Swiss: "Ihr Flug xxxxx am 14.Januar 2017 war wegen des Wetters in Zürich und den damit verbundenen Restriktionen der Flugsicherung verspätet. (...) Bei der hier vorliegenden Flugunregelmässigkeit handelte es sich um einen aussergewöhnlichen, unabwendbaren Umstand, da das Wetter nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegt. Daher muss ich Ihre Forderung nach EU-Kompensation ablehnen."
Aus Kulanz legte Swiss aber einen Reisegutschein über 40€ bei.
Jetzt ist meine Frage: Haben sie damit Recht? Oder ist der Kulanz-Gutschein ein sicheres Zeichen dafür, dass sie sich selbst im Unrecht sehen und mich somit außergerichtlich abwimmeln wollen?
Ist Swiss nach Schweizer Recht verpflichtet, mir genau darzulegen, wie die verspätung zustande kam und welche Maßnahmen getroffen wurden, um das zu vermeiden?
Und: Wie aussichtsreich ist es, jetzt einfach mal damit zu drohen, zu Flightright (o.ä.) zu gehen?
Viele Grüße.
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