Zwei Staatsangehörigkeiten + zwei verschiedene Vor- bzw. Nachnamen

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Suppenlöffel

Guest
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Liebe Leute,

geplant wird eine Reise in den Iran.
wir reden hier von doppelter Staatsangehörigkeit. Vor- und Nachnamen sind nicht identisch mit den iranischen Namen.

Wie wird das Ticket gebucht? Einmal Hinflug mit dem iranischen Namen und dem iranischen Reisepass und einmal Rückflug mit dem deutschen Namen und dem deutschen Personalausweis (braucht man da den deutschen Reisepass?).

Danke.

Gruß
Suppenlöffel
 
Moderiert:

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Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.701
6.195
LEJ
Die Frage ist falsch gestellt. Als was fühlst du dich eher. Als Iraner oder Deutscher.
Gib einfach den anderen Pass ab und die Antwort liegt auf der Hand und es gibt kein Wischiwaschi.
 
S

Suppenlöffel

Guest
Der Iran kennt keine Ausbürgerung.
Genau deswegen akzeptiert DE auch bei Iranern die Doppelstaatigkeit.
 
Moderiert:

aliaza

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
314
0
Namensänderung geht normalerweise nur mit Urteil von Amtsgericht. Kopie sollte man dabei haben!

Ticket bei Lh mit Iranischen namen kaufen und mit dt Pass ausreisen, im Iran mit Iran Pass einreisen. Die Fluggesellschaft kontrolliert beim einchecken ob visa oder Staatsangehörigkeit für das Ziel vorhanden ist, dh Hinflug Iran pass vorzeigen, auf Rückflug den deutschen.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.858
11.012
Das besondere dabei ist: Ich habe in DE eine Vor- bzw. Namensänderung vollzogen.
Diese ist im Iran völlig irrelevant.

Jetzt ist die Frage: Wie reise ich ein ???

Du schreibst es doch selber: Deutsche Staatsangehoerigkeit und Namensaenderung interessieren im Iran niemanden, also reist Du mit iranischem Pass im Iran ein.


Wie buche ich das Ticket? Einmal Hinflug mit dem iranischen Namen und dem iranischen Reisepass und
einmal Rückflug mit dem deutschen Namen und dem deutschen Personalausweis (braucht man da den deutschen Reisepass?).

Im Prinzip kannst Du den Namen nutzen, den Du willst. Was fuer eine Aenderung war das denn? Also gibt es nicht gleichgebliebene Bestandteile, die Du nutzen kannst? Du wirst ja nicht von Alireza Yazdani auf Horst-Kevin Kasuppke gewechselt haben.

Allerdings meine ich mich zu erinnern, dass man bei der Ausreise in IKA Pass (also den iranischen) und Bordkarte vorzeigen muss. Waere wohl am einfachsten, wenn da der selbe Name stuende.

Fuer die Einreise in Deutschland reicht der Personalausweis, allerdings koennte ich mir vorstellen, dass beim Check-In in IKA ein Pass ueberzeugender ist, wenn es darum geht, warum Du kein Visum fuer Deutschland in Deinem iranischen Pass hast.
 
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Suppenlöffel

Guest
Die Namensänderung ist komplett und beinhaltet keine gleichen Bestandteile.
Danke für die Antwort.
 
Moderiert:

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
Unabhängig davon, bist du der Überzeugung dass du dort seitens der Behörden willkommen bist bzw es keine Probleme gibt dich wieder egal wohin ausreisen zu lassen?

Der Vorteil bei biometrischen Pässe für die Behörden ist ja, dass nach Datenabgleich man gglfls auch nachts Besuch erhalten könnte.

Nur so am Rande.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.488
16
Farewell City

a) Erstes Posting

b) in einem Vielfliegerforum
zu Einreise / Doppelstaatler

c) Iran

imho die Zutaten für einen "perfekten" Sturm i.S. eines
Desasters unterwegs...

DU SOLLTEST UNBEDINGT ERWAEGEN direkt das
http://www.frankfurt.mfa.ir/ anzusprechen und Dich dort
zu informieren.

AFAIR gilt nämlich folgendes:

Iran kennt keine doppelte Staatsbürgerschaft

Deshalb kannst Du machen was Du willst, aus iranischer
Perspektive bist Du Iraner und musst als solcher reisen.

Das gilt für Ein- und Ausreise.

Bedenke dass das Mitführen von mehreren Passdokumenten zum Einzug derselben vor Ort führen kann. Bedenke dass das Auftreten als Doppelstaatler im Sinne des iranischens Rechts so nicht sein kann - und Du potentiell viele Fragen beantworten werden musst. MAl ganz abgesehen von Themen wie Militärdienst etc...

Deshalb UNBEDINGT mit jmd sprechen der sich auskennt!!!
 
Zuletzt bearbeitet:

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.486
250
Singapore
Namensänderung geht normalerweise nur mit Urteil von Amtsgericht. Kopie sollte man dabei haben!

Ticket bei Lh mit Iranischen namen kaufen und mit dt Pass ausreisen, im Iran mit Iran Pass einreisen. Die Fluggesellschaft kontrolliert beim einchecken ob visa oder Staatsangehörigkeit für das Ziel vorhanden ist, dh Hinflug Iran pass vorzeigen, auf Rückflug den deutschen.

Also solltest du nicht in diesem Bereich absoluter Experte sein, finde ich es fast schon fahrlässig irgend welche Ratschläge zu geben, die eventuell zu sehr schwerwiegenden Problemen für den OP führen könnten!

Also -> So eine kritische Frage kann in einem Internetforum nicht fachkundig beantwortet werden!
 
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Suppenlöffel

Guest
Warum Visum? Das ist doch nicht nötig, wenn ein deutscher Pass vorliegt?
das mit beglaubigter Übersetzung ist wirklich nötig denke ich. Militärdienst ist kein Problem, dafür kriegt man einen Stempel und ist für 3 Monate befreit...
danke für deine Antwort.

Also richtig wäre Ticket mit iranischem Namen für Hinflug und Ticket mit deutschem Namen für Rückflug oder?
 

Martin.Berlin

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
767
518
TXL
Warum Visum? Das ist doch nicht nötig, wenn ein deutscher Pass vorliegt?
das mit beglaubigter Übersetzung ist wirklich nötig denke ich. Militärdienst ist kein Problem, dafür kriegt man einen Stempel und ist für 3 Monate befreit...
danke für deine Antwort.

Also richtig wäre Ticket mit iranischem Namen für Hinflug und Ticket mit deutschem Namen für Rückflug oder?

Suppenlöffel, es ist doch so einfach:

Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/IranSicherheit.html

Einreise von deutsch-iranischen Doppelstaatern

Reisende, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, werden vermehrt nach Einreise von den iranischen Sicherheitsbehörden über den Grund ihres Auslandsaufenthaltes verhört. Möglich sind auch Passentzug und Verhängung einer Ausreisesperre, sowie Überprüfung von Handys, Kamera und PC. Auch eine strafrechtliche Verfolgung von politischen Aktivitäten in Deutschland (z. B. Teilnahme an anti-iranischen Demonstrationen in Deutschland), bis hin zu Inhaftierung und Verurteilung in Iran, kann nicht ausgeschlossen werden.

Iranische Behörden behandeln Personen, die sowohl die deutsche wie auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), beim Aufenthalt in Iran ausschließlich als iranische Staatsangehörige. Dies bedeutet, dass diese Personen nur mit einem iranischen Reisepass, der bei Wohnsitz in Deutschland bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu beantragen ist, nach Iran ein- und wieder ausreisen können.

Wenn Zweifel bestehen, ob eine Person neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, sollte dies mit iranischen Behörden (Auslandsvertretungen) vor einer Reise nach Iran geklärt werden.

Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kinder sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise ermöglicht wird. Dies kann mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.

Die Möglichkeiten einer Unterstützung in Konsularangelegenheiten durch die Deutsche Botschaft bei doppelter Staatsangehörigkeit sind sehr beschränkt. Unter anderem wird der Botschaft grundsätzlich keine konsularische Betreuung von inhaftierten deutsch-iranischen Staatsangehörigen gewährt.

Zur Ausreise aus Iran benötigen deutsch-iranische Doppelstaater zwingend einen iranischen Reisepass. Sollte die Gültigkeit des iranischen Reisepasses abgelaufen oder der Reisepass von den iranischen Behörden eingezogen worden sein, ist eine Ausreise aus Iran erst nach Ausstellung eines neuen iranischen Reisepasses oder Rückgabe des iranischen Passes durch die iranischen Behörden möglich. Der deutsche Reisepass allein berechtigt Doppelstaater nicht zur Ausreise aus Iran.
Zur Einreise nach Deutschland sollten reisende Doppelstaater zusätzlich einen gültigen deutschen Reisepass mit sich führen. Auch der bis zu einem Jahr abgelaufene deutsche Reisepass und ein deutscher Personalausweis berechtigen zur Einreise nach Deutschland. Für den Fall, dass Sie ohne gültigen deutschen Reisepass ausreisen wollen, sollten Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft versichern, dass Ihnen die Mitreise auch mit einem Personalausweis oder ungültigem Reisepass gestattet wird.

Wehrdienst für deutsch-iranische Doppelstaater

Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres (21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und muss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten. Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggf. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich selbst zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen von sich aus bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung ihre Registrierung vornehmen lassen). Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Dienstverpflichtung gewährt werden, Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen.

Bei Einreisen männlicher Doppelstaater wird darauf hingewiesen, dass diese bis zur Ableistung des Wehrdienstes in Iran (oder Erhalt einer Ausnahmegenehmigung) eine Ausreisesperre erhalten können.

Da steht alles, was Du beachten musst. Jetzt einfach nur noch tun!
MB
 
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marhen

Erfahrenes Mitglied
20.08.2013
353
2
Da steht alles, was Du beachten musst. Jetzt einfach nur noch tun!

Nein, es ist vollkommen ungeklärt, wie man sich verhält, wenn man Ausweisdokumente mit zwei komplett verschiedenen Namen besitzt. Ich würde, bevor ich buche, die Angelegenheit auf jeden Fall erschöpfend klären und auf jeden Fall Kontakt mit dem Auswärtigen Amt aufnehmen (wenn die glauben, dass stattdessen das Innenministerium zuständig ist, werden die das schon mitteilen).
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.858
11.012
Nein, es ist vollkommen ungeklärt, wie man sich verhält, wenn man Ausweisdokumente mit zwei komplett verschiedenen Namen besitzt.

Eben, das ist doch hier das einzige Problem, und auch das einzig ungewoehnliche. Deutsch-iranische Doppelstaatler gibt es viele, und wenn der OP meint, die damit verbundenen Weiterungen abschaetzen zu koennen, ist das doch alles prima. Aus- und Einreise in Deutschland mit deutschem Pass oder Personalausweis, Ein- und Ausreise in IKA mit iranischem Pass. Passiert taeglich ohne Probleme.

Warum Visum? Das ist doch nicht nötig, wenn ein deutscher Pass vorliegt?

Ja, natuerlich nicht. Nur musst Du demjenigen, der fuer LH prueft, ob Du in Deutschland einreisen darfst, klarmachen, dass Du nicht nur Alireza Yazdani bist, wie es auf der Bordkarte und im (visumlosen) iranischen Pass steht, sondern auch Horst-Kevin Kasuppke, dessen deutschen Pass Du ihm zeigst. Das halte ich wie gesagt fuer nicht ganz trivial.

Also richtig wäre Ticket mit iranischem Namen für Hinflug und Ticket mit deutschem Namen für Rückflug oder?

Nein, das geht nicht, wenn Du nicht gerade zwei unterschiedliche Tickets fuer Hin- und Rueckflug buchst. Ausserdem bleibt das Problem, das ich oben ansprach, naemlich dass der Ausreisebeamte in IKA Bordkarte und Pass prueft, wenn ich mich richtig erinnere. Pass Alireza Yazdani, Bordkarte Horst-Kevin Kasuppke => Problem.
 
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aliaza

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
314
0
Also solltest du nicht in diesem Bereich absoluter Experte sein, finde ich es fast schon fahrlässig irgend welche Ratschläge zu geben, die eventuell zu sehr schwerwiegenden Problemen für den OP führen könnten!

Also -> So eine kritische Frage kann in einem Internetforum nicht fachkundig beantwortet werden!
Ich spreche aus eigener Erfahrung.
 
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Suppenlöffel

Guest
Eben, das ist doch hier das einzige Problem, und auch das einzig ungewoehnliche. Deutsch-iranische Doppelstaatler gibt es viele, und wenn der OP meint, die damit verbundenen Weiterungen abschaetzen zu koennen, ist das doch alles prima. Aus- und Einreise in Deutschland mit deutschem Pass oder Personalausweis, Ein- und Ausreise in IKA mit iranischem Pass. Passiert taeglich ohne Probleme.



Ja, natuerlich nicht. Nur musst Du demjenigen, der fuer LH prueft, ob Du in Deutschland einreisen darfst, klarmachen, dass Du nicht nur Alireza Yazdani bist, wie es auf der Bordkarte und im (visumlosen) iranischen Pass steht, sondern auch Horst-Kevin Kasuppke, dessen deutschen Pass Du ihm zeigst. Das halte ich wie gesagt fuer nicht ganz trivial.



Nein, das geht nicht, wenn Du nicht gerade zwei unterschiedliche Tickets fuer Hin- und Rueckflug buchst. Ausserdem bleibt das Problem, das ich oben ansprach, naemlich dass der Ausreisebeamte in IKA Bordkarte und Pass prueft, wenn ich mich richtig erinnere. Pass Alireza Yazdani, Bordkarte Horst-Kevin Kasuppke => Problem.

Also würdest du sagen einfach Ticket für Hin- und Rückflug mit iranischem Namen nehmen?
Wird in DE auch die deutsche Identität überprüft, oder reicht es, wenn man den iranischen Pass hinknallt? ;)

Überhaupt: Ist es rechtlich denn erlaubt ein Geschäft einzugehen hier in DE mit einem iranischen Namen???
Man geht ja einen Vertrag ein mit falschem Namen??? Der iranische Name hat ja hier in DE keine Gültigkeit?
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.486
250
Singapore
Ich spreche aus eigener Erfahrung.

Was?

Du hast also tatsächlich die identische, wohl recht seltene, Problemstellung wie der OP?
Wow...


Dann ist doch das Problem gelöst - schreib doch dem OP eine PM und berate ihn!

PS: In diesem Fall nimm ich natürlich meine Kritik zurück (bzw. ich habe ja auch geschrieben, "wenn du nich absoluter Experte" bist) - bin wirklich nicht davon ausgegangen, dass wir so viele Deutsch - Iraner wir in diesem Forum haben, die zusätzlich in ihrem Pass total unterschiedliche Name stehen haben!
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.858
11.012
Also würdest du sagen einfach Ticket für Hin- und Rückflug mit iranischem Namen nehmen?

Ja.

Wird in DE auch die deutsche Identität überprüft, oder reicht es, wenn man den iranischen Pass hinknallt? ;)

Beim Check-In nimmst Du den iranischen Pass, bei der Ausreise den deutschen.

Überhaupt: Ist es rechtlich denn erlaubt ein Geschäft einzugehen hier in DE mit einem iranischen Namen???
Man geht ja einen Vertrag ein mit falschem Namen??? Der iranische Name hat ja hier in DE keine Gültigkeit?

Ich sehe da kein Problem, vgl. LHs AGB:

"Wir dürfen [...] Ihre Beförderung oder Weiterbeförderung verweigern [...], wenn [...]

Sie nicht im Besitz gültiger Reisedokumente sind, in ein Land einreisen wollen, für das Sie nur zum Transit berechtigt sind oder für das Sie keine gültigen Einreisepapiere besitzen"

-> bist Du durch den iranischen Pass, der sogar das einzige gueltige Einreisepapier dort fuer Dich ist;

"oder wenn Sie Ihre Identität mit der als Fluggast im Flugschein eingetragenen Person nicht nachweisen können"

-> kannst Du mittels des iranischen Passes. Extrem strenggenommen kannst Du ueber die Kette deutscher Pass -> Namensaenderungsbescheid -> iranischer Pass -> Flugschein die "Legitimationskette" von Deinem jetzige, "deutschen Ich" bis zum Ticket nachweisen. Aber dazu wird es nicht kommen, wenn Du dem Einchecker Deinen iranischen Pass zeigst, der wird ja nicht hinterfragt.
 
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StephanESS

Aktives Mitglied
05.01.2012
102
5
Ich habe eine Frage, die mich aufgrund der aktuellen politischen Entwicklung in den USA beschäftigt: wenn jemand zwei Staatsangehörigkeiten hat, ist dann in dem jeweils anderen Pass ersichtlich, dass man noch einen zweiten hat? Ich frage mich, wie bei der Einreise in die USA eine solche Doppelstaatsbürgerschaft festgestellt wird.

Sorry, dass ich hier out-of-topic bin, insofern bitte verschieben [oder mir einen Schlag auf die Finger geben :) ]