Wiederbeschaffung Reisegepäck

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H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
883
285
HAM - PRM
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Moin,

ich habe gerade eine (Hoffentlich nur hypothetische) Frage:

Wenn auf einem Flug ein Gepäckstück kaputtgeht dann bekomme ich im Regelfall ja den Wert ersetzt.

Jetzt habe ich ein geschenk auf Sylt gekauft und das mit nach Portugal genommen. Wenn das jetzt auf dem Flug kaputt geht - besorgt mir die Fluggesellschaft das neu oder bezahlen die nur den Wert ohne die Beschaffungskosten oder darf ich denen auch die Bahnfahrkarten nach Sylt inkl. Übernachtung in Rechnung stellen ??

Gruß
Hans
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.389
2.242
Corona-Land
Hallo Hans,

ist es so etwas?

full
 
Zuletzt bearbeitet:

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.143
13
darf ich denen auch die Bahnfahrkarten nach Sylt inkl. Übernachtung in Rechnung stellen ??

Du darfst denen natürlich auch die Bahnfahrkarten inklusive Übernachtung (maximal aber 4**** Hotel) in Rechnung stellen, Du solltest allerdings nicht damit rechnen, das die Rechnung auch bezahlt wird.
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
883
285
HAM - PRM
Du darfst denen natürlich auch die Bahnfahrkarten inklusive Übernachtung (maximal aber 4**** Hotel) in Rechnung stellen, Du solltest allerdings nicht damit rechnen, das die Rechnung auch bezahlt wird.


Grins - ist mir natürlich auch klar - aber wie läuft das denn wenn ich sage ich will nicht das Geld sondern die Wiederbeschaffung. Organisieren die das dann oder wer bezahlt die Kosten ?

Hans
 

crossfire

Erfahrenes Mitglied
15.04.2012
1.914
330
Juser Hans - Du schreibst im Präteritum, das heißt doch, Du bist schon in P angekommen, dann weißt Du doch auch, ob das Geschenk im Koffer noch heil ist?!
Tut mir leid, das ist keine hypothetische Frage, das ist Blödsinn.
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
883
285
HAM - PRM
Juser Hans - Du schreibst im Präteritum, das heißt doch, Du bist schon in P angekommen, dann weißt Du doch auch, ob das Geschenk im Koffer noch heil ist?!
Tut mir leid, das ist keine hypothetische Frage, das ist Blödsinn.

Nee ... das Paket ist gerade auf dem Weg zu uns .. aber der Kurierfahrer sagte mir schon am Telefon das es beschädigt ist.
Außerdem finde ich die Frage als solches gerade spannend wie das mit der Wiederbeschaffung ist.

Hans
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
883
285
HAM - PRM
Nein du bekommst im besten Falle 1200€ und gut is. Ob der Koffer 5000€ und der Inhalt 10.000€ gekost hat spielt keine Rolle.

Das heißt - wenn der Kaufpreis 100.- Euro sind, ich aber für die Wiederbeschaffung 1.100.- einsetze bekomme ich insgesamt 1.200,- € ? Das wäre dann ja OK .-)

Hans
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Um Was geht es Dir jetzt eigentlich?

Wenn Du ernsthafte Antworten willst, dann solltest Du auch ernsthaft antworten.
Dein letzter Post schreit eher nach SPiel & Spass - übrigens wäre das Versicherungsbetrug.

Erstattung erfolgt nach Kaufbeleg. Das beschädigte Gut wird Eigentum vom Erstatter.
Maximaler Erstattungsbetrag ist dabei ca. 1200 Euro.
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
883
285
HAM - PRM
Um Was geht es Dir jetzt eigentlich?

Wenn Du ernsthafte Antworten willst, dann solltest Du auch ernsthaft antworten.
Dein letzter Post schreit eher nach SPiel & Spass - übrigens wäre das Versicherungsbetrug.

Erstattung erfolgt nach Kaufbeleg. Das beschädigte Gut wird Eigentum vom Erstatter.
Maximaler Erstattungsbetrag ist dabei ca. 1200 Euro.

Sorry wenn das eher wie eine Spaßfrage klingt - aber ich meine das durchaus ernst.

Der eigentliche Kaufbetrag des Gegenstandes ist ja relativ gering - hier wären es eben nur die Wiederbeschaffungskosten die deutlich größer ausfallen. Und da ist eben die Frage ob LH / EW oder wer auch immer diese mit bezahlen muss. Vor allem wenn das etwas ist was man nicht unbedingt Online bestellen kann. Wie gesagt, ich hba das Teil auf Sylt gekauft, weiß das es davon noch mehr gibt und weiß eben auch das die das nicht verschicken.

Gruss
Hans
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Sorry wenn das eher wie eine Spaßfrage klingt - aber ich meine das durchaus ernst.

Der eigentliche Kaufbetrag des Gegenstandes ist ja relativ gering - hier wären es eben nur die Wiederbeschaffungskosten die deutlich größer ausfallen. Und da ist eben die Frage ob LH / EW oder wer auch immer diese mit bezahlen muss. Vor allem wenn das etwas ist was man nicht unbedingt Online bestellen kann. Wie gesagt, ich hba das Teil auf Sylt gekauft, weiß das es davon noch mehr gibt und weiß eben auch das die das nicht verschicken.

Wie kommst du eigentlich auf die Idee, dass dir eine Airline "Wiederbeschaffungskosten" ersetzen muss?
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.988
2.423
Wie kommst du eigentlich auf die Idee, dass dir eine Airline "Wiederbeschaffungskosten" ersetzen muss?
Das wird ja erst bei Zeitreisen interessant. Nicht mehr erhältlich? LH zahlt den Trip in der Zeitmaschine. ;) Sorry, aber welche Haftpfllicht (um die handelt es ja letztlich) bezahlt die Reisekosten für Gegenstände, die irgendwann mal irgendwo gekauft wurden?
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Sorry wenn das eher wie eine Spaßfrage klingt - aber ich meine das durchaus ernst.

Der eigentliche Kaufbetrag des Gegenstandes ist ja relativ gering - hier wären es eben nur die Wiederbeschaffungskosten die deutlich größer ausfallen. Und da ist eben die Frage ob LH / EW oder wer auch immer diese mit bezahlen muss. Vor allem wenn das etwas ist was man nicht unbedingt Online bestellen kann. Wie gesagt, ich hba das Teil auf Sylt gekauft, weiß das es davon noch mehr gibt und weiß eben auch das die das nicht verschicken

Letztlich wirst Du eine solche Frage IMHO juristisch ausfechten müssen.
Mir ist keine Standardversicherung (Hausrat, Haftpflicht, Reisegepäck etc. pp.) bekannt, die mehr als den Zeitwert oder maximal Wiederbeschaffungswert ersetzt.

Aber wir haben ja hier einige "Versicherungsfritzen" im Forum, vielleicht weiss einer von denen mehr dazu. :)
 
Zuletzt bearbeitet:

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.868
13
MRS
Der eigentliche Kaufbetrag des Gegenstandes ist ja relativ gering - hier wären es eben nur die Wiederbeschaffungskosten die deutlich größer ausfallen.

Würde nicht meinen, dass irgendeine Airline die Wiederbeschaffungskosten erstatten müsste. Und ich bezweifle, dass es keine Möglichkeiten des Versands gibt. Irgendjemand auf Sylt wird es in ein versichertes Paket stecken können und es dir zusenden können.

Nee ... das Paket ist gerade auf dem Weg zu uns .. aber der Kurierfahrer sagte mir schon am Telefon das es beschädigt ist.

Bitte um Präzision. Bei Paketversand wird es schwierig sich auf Regelung für Reisegepäck zu basieren.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.389
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Corona-Land
Wenn ich das richtig lese, muss es Fluggepäck sein, das nicht angekommen ist und jetzt vom Kurierdienst geliefert wird.

Ob es sich hier um einen Troll handelt wurde nicht bestätigt.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
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3.058
Z´Sdugärd
Erstattung erfolgt nach Kaufbeleg. Das beschädigte Gut wird Eigentum vom Erstatter.
Maximaler Erstattungsbetrag ist dabei ca. 1200 Euro.
IM Ernst jetzt? Du MUSST ZWINGEND eine Rechnung für den Plunder im Koffer vorweisen? Ich hatte bisher nur den Komplettverlust bei der DB bei einer Dienstreise. Die wollten auch sowas. Nach einer Frage ob der Sachbearbeiter der ja öfters mit der bahn reist auch die Rechnung seiner 2 Jahre alten Unterhosen für die nächsten 20 Jahre aufbewahrt (wobei die aktuellen "Wärmedrucktickets" eh keine 6 Monate halten ohne auszubleichen) war die Diskusion beendet. Ich musste zwar Rechnung nachweisen die durften aber lt Aussage der DB "von irgendjemandem über irgendwas" sein.

Aber ist das bei Fliegen wirklich auch so? Und wen macht das bitte?
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
883
285
HAM - PRM
Nix Troll - ich bin schon echt :)

Vielleicht habe ich das ja auch nicht ganz klar aufgeschrieben - wenn dem so ist tut mir das Leid.

Wir haben uns von Deutschland ein Geschenk für einen Freund mitgebracht - ein Fisch aus Metall, ca. 80 x 50 x 15cm groß.
Gut verpackt in einem Karton, umwickelt mit Stretchfolie. Auf dem Karton aufgeklebt noch ein zweiter Karton mit einem Flachbildfernseher. Das ganze von HAM über DUS nach FAO - und den Karton (die eben durch Klebeband und Stretchfolie quasi eins waren) natürlich als Sperrgepäck.

Zuerst blieb der Karton in DUS stehen, sollte dann aber am nächsten Tag abends in FAO ankommen und per Kurier geliefert werden. Das hat prompt nicht geklappt da der Kurier einen Reifenschaden hat. Am zweiten tag haben wir bis 14:00 Uhr gewartet, aber leider hat der Kurier das dann nicht rechtzeitig geschafft (und wir wollten was unternehmen). Letztend haben wir - weil es uns gut passte - die Sachen wieder in FAO am Flughafen abgeholt. Glücklicherweise scheint alles heil zu sein, ich konnte das bisher nur nicht richtig kontrollieren da wir geflogen sind und ein Freund die Sachen dann zu uns nach Hause mitgenommen hat. Aber ich gehe mal davon aus das alles gut ist.

Was ich mich aber fragte war: Wenn das Geschenk defekt wäre - ich wäre ja nicht am Kaufpreis interessiert gewesen sondern ich hätte eben gerne diese Fisch gehabt. Wäre die Airline (bis zu der Grenze von 1.200,- €) verpflichtet gewesen zu zahlen damit ich den Fisch auch bekomme.

Also den versicherten Versand nach PT - der dann wahrscheinlich sogar höher wäre als der Kaufpreis oder hätten die nur den Kaufpreis ersetzen müssen ?

Und nun lasst mal die Frage nach Reisekosten Sylt bei Seite - das war mehr ein Gag !

Hans
 

WFormosa

Aktives Mitglied
23.11.2016
173
1
Nix Troll - ich bin schon echt :)

Vielleicht habe ich das ja auch nicht ganz klar aufgeschrieben - wenn dem so ist tut mir das Leid.

Wir haben uns von Deutschland ein Geschenk für einen Freund mitgebracht - ein Fisch aus Metall, ca. 80 x 50 x 15cm groß.
Gut verpackt in einem Karton, umwickelt mit Stretchfolie. Auf dem Karton aufgeklebt noch ein zweiter Karton mit einem Flachbildfernseher. Das ganze von HAM über DUS nach FAO - und den Karton (die eben durch Klebeband und Stretchfolie quasi eins waren) natürlich als Sperrgepäck.

Zuerst blieb der Karton in DUS stehen, sollte dann aber am nächsten Tag abends in FAO ankommen und per Kurier geliefert werden. Das hat prompt nicht geklappt da der Kurier einen Reifenschaden hat. Am zweiten tag haben wir bis 14:00 Uhr gewartet, aber leider hat der Kurier das dann nicht rechtzeitig geschafft (und wir wollten was unternehmen). Letztend haben wir - weil es uns gut passte - die Sachen wieder in FAO am Flughafen abgeholt. Glücklicherweise scheint alles heil zu sein, ich konnte das bisher nur nicht richtig kontrollieren da wir geflogen sind und ein Freund die Sachen dann zu uns nach Hause mitgenommen hat. Aber ich gehe mal davon aus das alles gut ist.

Was ich mich aber fragte war: Wenn das Geschenk defekt wäre - ich wäre ja nicht am Kaufpreis interessiert gewesen sondern ich hätte eben gerne diese Fisch gehabt. Wäre die Airline (bis zu der Grenze von 1.200,- €) verpflichtet gewesen zu zahlen damit ich den Fisch auch bekomme.

Also den versicherten Versand nach PT - der dann wahrscheinlich sogar höher wäre als der Kaufpreis oder hätten die nur den Kaufpreis ersetzen müssen ?

Und nun lasst mal die Frage nach Reisekosten Sylt bei Seite - das war mehr ein Gag !

Hans

Natürlich erstatten sie dir nur den Wert! Alles andere ist doch unrealistisch.
 

Heruur

Aktives Mitglied
31.07.2011
199
0
MGL/DUS
Es gibt durchaus Haftpflicht- / Hausratversicherungen, die den Neuwert ersetzen. Wir hatten uns für eine solche Hausrat entschieden. Einzige Prämisse ist, einen Nachweis (Rechnung am besten mit Foto des Gegenstandes) zu haben.
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
151
deine Antwort ist ganz knapp am Thema vorbei
Thema ist: werden außer dem eigentlichen Wert/Preis zusätzlich Beschaffungs- und Verbringungskosten erstattet?
(Versand von Sylt nach Portugal)