Meine eigenen Fälle waren bisher vorallem bei AB und AF und bisher noch nie bei LH aber grundsätzlich ist die Problematik die selbe, die Airlines wollen sich vor der Zahlung drücken.
Es gibt aber paar Dinge die man beachten sollte:
1. es ist wichtig zu versuchen die eigentliche Ursache zu ermitteln und sich nicht blind auf eine Angabe der Airline zu verlassen in einem Verfahren könnte immer noch der Beweis geführt werden, dass die Ursache eine andere war. (Ein Bekannter ist mit einem Fall kräftig auf die Nase gefallen weil die Airline, ich glaube es war 4U, einen technischen Defekt als Grund genannt hat später hat sich im Verfahren heraus gestellt, dass die Ursache eine Notlandung wegen eines kranken Passagiers war)
2. eine schriftliche Einreichung des Anspruchs mit Fristsetzung von 14Tagen oder mehr, ich selbst setze diesen Schritt immer per Fax um weil dennoch rechtsverbindlich, schnell und kostengünstig.
3. nach Ablauf der gesetzten Frist ergeht eine kostenpflichtige Mahnung versendet per Postzustellungsauftrag mit erneuter Fristsetzung von mindestens 14 Tagen. Damit befindet sich die Airline endgülig und absolut rechtssicher nachweisbar im Verzug und alle später anfallenden Verfahrenskosten sind erstattungsfähig wenn der Anspruch in voller Höhe durchgesetzt werden kann.
4. auch wenn diese Frist verstrichen ist sind weitere Schritte sinnvoll, meine Erfahrung hat aber gezeigt dass es sinnvoller sein kann selbst einen Mahnbescheid zu beantragen, in den letzten 12Monaten hat AB alle sechs bezahlt und keinen Widerspruch erhoben, AF hat bei einem ersten Mahnbescheid eine Nachricht geschickt und um "Klärung" gebeten aber am Ende die Fordeurng beglichen der zweite Mahnbescheid wurde ebenfalls beglichen. Wie allerdings LH das handhabt kann ich nicht beantworten, allerdings ist ein Vorteil des Mahnbescheids dass die Kosten die verauslagt werden müssen mit 32Euro sehr überschaubar und deutlich geringer als ein Rechtsanwalt sind, zudem ist das maschinelle Mahnverfahren schnell und einfach umsetzbar.
5. sollte es zu einem Widerspruch gegen den Mahn- oder Vollstreckungsbescheid kommen so kann immer noch ein Rechtsanwalt konsultiert werden.
Insgesamt komme ich zum Ergebnis dass sich durch die Methode erstes Fax, Mahnung per PZA und Mahnverfahren die Forderung innerhalb von 5-7Wochen beglichen und erledigt ist.