Verspätung LH FLug, Vergütung bei tech. Defekt

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Sonix

Neues Mitglied
20.04.2017
12
0
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Hallo

Ich war letzte Woche auf einem LH Transatlantik FLug. Der Abflug in Südamerika hat sich 8h verpätet. Ich habe daraufhin LH angeschrieben und um ENtschädigungn gebeten.
Laut LH war die Verspätung auf einen technischen Defekt zurückzuführen, in diesem Fall stünden mir keine Entschädigungen zu :confused:

Was meint ihr dazu?
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.881
27
Technischer defekt ist keine Höhere Gewalt, nochmal zurück schreiben und mit Anwalt/flightright etc. drohen.
 

DavidHB

Erfahrenes Mitglied
14.04.2017
755
4
Bremen
Sehe ich auch so. Technischer Defekt ist keine höhere Gewalt und daher muss LH zahlen. Wie mein Vorpostner schon schrieb, widersprechen und notfalls mit Anwalt drohen.
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.486
250
Singapore
Hallo

Ich war letzte Woche auf einem LH Transatlantik FLug. Der Abflug in Südamerika hat sich 8h verpätet. Ich habe daraufhin LH angeschrieben und um ENtschädigungn gebeten.
Laut LH war die Verspätung auf einen technischen Defekt zurückzuführen, in diesem Fall stünden mir keine Entschädigungen zu :confused:

Was meint ihr dazu?

Wenn du selbst keine Erfahrung mit der Materie hast, kann ich dir nur empfehlen, das ganze an spezialliserte Unternehmen (wie flightright oder ähnlich) abzugeben -> Kostet im Erfolgsfall etwas, aber du hast eben selbst auch keinen Aerger damit!
 

Kartenspieler

Reguläres Mitglied
19.05.2012
37
0
Die Rechtssprechung ist zu 100% auf seiner Seite in diesem Fall, er hat sogar eine schriftliche Bestätigung über einen technischen Defekt - im Prinzip ein Schuldeingeständnis von der Lufthansa. Dafür muss man es nicht abgeben an Unternehmen, die hierfür eine Provision abziehen von den 600 Euro pro Person. Hier gibt's keinerlei Risiko, seinen Anspruch nicht durchsetzen zu können.

Falls keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist würde ich einen auf Reiserecht spezialisierten Anwalt aufsuchen und das Ganze durchsetzen lassen. Die vorab entstehenden Kosten für den Anwalt und Schriftverkehr wird die LH nach Urteil zahlen müssen, er bleibt auf keinen Kosten sitzen.
 
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AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.711
79
Ein Einschreiben mit der Aufforderung zur Zahlung, werden sie ablehnen, dann an den Anwalt. Dieser muss dann auch bezahlt werden. Gibt auch einige hier im Forum aktiv, die das übernehmen.
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.496
777
Falls keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist würde ich einen auf Reiserecht spezialisierten Anwalt aufsuchen und das Ganze durchsetzen lassen. Die vorab entstehenden Kosten für den Anwalt und Schriftverkehr wird die LH nach Urteil zahlen müssen, er bleibt auf keinen Kosten sitzen.

Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. LH muss es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen lassen und dass man in diesem Fall nichts für den Anwalt zahlt kann sein, ist aber nicht automatisch der Fall!
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
4.791
2.758
FRA
Macht LH generell so. Auch bei HONs. Obwohl sie es genau wissen wird da mit immer denselben Wortlauten abgewimmelt. Bin dann zu EUClaim. Nach 4 Mo gabs das Geld. Hab aber auch schon gehört dass die Leute einfach noch Mal mit Hinweis auf das EuGH Urteil geschrieben und mit Anwalt gedroht haben. Dann gabs das Geld. Werd ich nächstes Mal auch so versuchen. Schon traurig dass wissentlich mit falschen Argumenten abgewiegelt werden darf. Machen aber ja fast alle Airlines so.
 
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Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-2
Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. LH muss es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen lassen und dass man in diesem Fall nichts für den Anwalt zahlt kann sein, ist aber nicht automatisch der Fall!

Darum im ersten eigenen Schreiben auch immer eine angemessene Frist setzen. Wenn diese Frist dann verstreicht sollte dem Gang zum Anwalt nichts entgegen stehen.

Aber unsere Forenjuristen werden hier sicher besser Auskunft geben können wie man am Besten vorgeht.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.556
Meine eigenen Fälle waren bisher vorallem bei AB und AF und bisher noch nie bei LH aber grundsätzlich ist die Problematik die selbe, die Airlines wollen sich vor der Zahlung drücken.
Es gibt aber paar Dinge die man beachten sollte:
1. es ist wichtig zu versuchen die eigentliche Ursache zu ermitteln und sich nicht blind auf eine Angabe der Airline zu verlassen in einem Verfahren könnte immer noch der Beweis geführt werden, dass die Ursache eine andere war. (Ein Bekannter ist mit einem Fall kräftig auf die Nase gefallen weil die Airline, ich glaube es war 4U, einen technischen Defekt als Grund genannt hat später hat sich im Verfahren heraus gestellt, dass die Ursache eine Notlandung wegen eines kranken Passagiers war)
2. eine schriftliche Einreichung des Anspruchs mit Fristsetzung von 14Tagen oder mehr, ich selbst setze diesen Schritt immer per Fax um weil dennoch rechtsverbindlich, schnell und kostengünstig.
3. nach Ablauf der gesetzten Frist ergeht eine kostenpflichtige Mahnung versendet per Postzustellungsauftrag mit erneuter Fristsetzung von mindestens 14 Tagen. Damit befindet sich die Airline endgülig und absolut rechtssicher nachweisbar im Verzug und alle später anfallenden Verfahrenskosten sind erstattungsfähig wenn der Anspruch in voller Höhe durchgesetzt werden kann.
4. auch wenn diese Frist verstrichen ist sind weitere Schritte sinnvoll, meine Erfahrung hat aber gezeigt dass es sinnvoller sein kann selbst einen Mahnbescheid zu beantragen, in den letzten 12Monaten hat AB alle sechs bezahlt und keinen Widerspruch erhoben, AF hat bei einem ersten Mahnbescheid eine Nachricht geschickt und um "Klärung" gebeten aber am Ende die Fordeurng beglichen der zweite Mahnbescheid wurde ebenfalls beglichen. Wie allerdings LH das handhabt kann ich nicht beantworten, allerdings ist ein Vorteil des Mahnbescheids dass die Kosten die verauslagt werden müssen mit 32Euro sehr überschaubar und deutlich geringer als ein Rechtsanwalt sind, zudem ist das maschinelle Mahnverfahren schnell und einfach umsetzbar.
5. sollte es zu einem Widerspruch gegen den Mahn- oder Vollstreckungsbescheid kommen so kann immer noch ein Rechtsanwalt konsultiert werden.


Insgesamt komme ich zum Ergebnis dass sich durch die Methode erstes Fax, Mahnung per PZA und Mahnverfahren die Forderung innerhalb von 5-7Wochen beglichen und erledigt ist.
 

xarre

Neues Mitglied
10.10.2012
14
0
Bei mir war es ähnlich, Inlandsflug annuliert, Mail an LH mit Fristsetzung etc, darauf kam die Antwort dass ein technischer Defekt vorlag (Öldruck).
Hab das Geld dann über flighright ohne Probleme bekommen.

Beim nächsten Mal würde ich es auch selbst versuchen, so wie alinakl über mir :)
 

blackbeauty

Erfahrenes Mitglied
03.02.2013
4.212
9
above and below the clouds
Macht LH generell so. Auch bei HONs. Obwohl sie es genau wissen wird da mit immer denselben Wortlauten abgewimmelt. Bin dann zu EUClaim. Nach 4 Mo gabs das Geld. Hab aber auch schon gehört dass die Leute einfach noch Mal mit Hinweis auf das EuGH Urteil geschrieben und mit Anwalt gedroht haben. Dann gabs das Geld. Werd ich nächstes Mal auch so versuchen. Schon traurig dass wissentlich mit falschen Argumenten abgewiegelt werden darf. Machen aber ja fast alle Airlines so.

Versuch es einfach mal ohne Anwalt. Habe nur sehr begrenzte Erfahrung damit, genau 2x, weil ich nur Geld fordere, wenn ich die Verspätung vermeidbar und besonders ärgerlich fand (nachdem mal in einem Monat 3 meiner 4 Anschlussflüge nach NUE gestrichen wurden, platze mir der Kragen, denn es war angeblich immer Tech, aber der Tagesmitteflug hatte auch eher schlechte Auslastung...).

Jedes Mal der gleiche Ablauf:
Schreiben 1: Ich hätte gern die mir zustehende Entschädigung.
Schreiben LH1: Ablehnung, weil bei technischem Defekt angeblich kein Anspruch.
Schreiben 2: Laut Rechtsprechung ist technischer Defekt auch bei planmäßiger Wartung kein Ausschlussgrund und der Hinweis: Bitte zwingen Sie mich nicht die Sache an einen dieser Dienstleister wie FlightRight übergeben zu müssen.
Schreiben LH2: Geld wird "aus Kulanz" und ohne Anerkennung von Rechtspflichten und natürlich ohne Wirkung auf zukünftige Fälle überwiesen. ;)
 
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tarantula

Erfahrenes Mitglied
02.02.2011
2.373
1.436
Löhne
Ich habe bisher einmal eine Ausgleichszahlung nach der EU-VO bei LH angefordert, als die Maschine wegen eines technischen Defektes mehr als drei Stunden später startete und auch entsprechend zu spät ankam (LH 452 MUC - LAX).

Es lag ein technische Defekt vor (Klimaanlage), das Flugzeug musste getauscht werden. Ich habe LH angeschrieben, 5 Tage später kam die Antwort, Anspruch wurde anerkannt, 2 - 3 Tage später war das Geld auf dem Konto.

Fand ich richtig gut, kein Herumgerede, keine Verzögerung.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.556
ist das vielleicht einen entsprechend hohen vorhandenen Status vorhanden? das scheint durchaus sehr zu helfen