Pauschalreise Flug verschoben - Ausgleichzahlung?

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CColumbus

Erfahrenes Mitglied
15.02.2011
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Hallo Mitinsassen,

wir haben eine Pauschalreise über Veranstalter gebucht, am 01.07. soll es von HAM-TFS gehen. Ursprünglich war der Abflug um 06:00 geplant, Ankunft TFS 10:00. Dies extra so gesucht, damit man zumindest nachmittags schon in den Urlaub starten kann.

Nunmehr fand ich im spam-Ordner eine mail des Reisebüros vom 29.03., dass die Flugzeiten geändert sind, nunmehr 12:05-16:05. Ist ein Niki-Flug, kommt wohl von der Umstellung AB (war es vorher) auf Niki, Flugnummer ist identisch.

Dies bedeutet in meinen Augen einen Reisemangel, da uns eben der erste Urlaubstag verloren geht. Nach Recherchen gibt es eine "Frankfurter Tabelle" (?), nach welchen der Reisepreis anteilig zu erstatten ist? Wie ist da die Vorgehensweise, welche Möglichkeiten haben wir?

Vernünftige Alternativen gibt es nicht, der Niki-Flug ist der einzige an dem Tag, welcher direkt nach TFS geht (alle anderen Alternativen mit Umsteigen und Reisezeiten > 10 h)

Es geht hier NICHT um die EU-Verordnung bei Verspätungen am Reisetag.
 

wolli_m

Erfahrenes Mitglied
16.11.2012
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Kigali-Rwanda KGL
Der Reisetag gilt nicht als Urlaubstag und Flugzeiten sind bei Pauschalreisen immer unverbindlich. Im schlimmsten Fall fliegst du statt Morgens hin und Abends zurück, Abends hin und Morgens zurück. Im HC Forum gibt es einen Thread dazu.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Auch im Fall von Pauschalreisen unterliegen Änderung der Flugzeiten gewissen Regeln, die Veranstalter schreiben zwar gerne in die Bedingungen dass diese unverbindlich seinen der BGH hat aber schon anders lautende Entscheidungen getroffen.

Das Problem dürfte hier jedoch sein, dass der Veranstalter einen sachlichen Grund vorweisen kann.

Anscheinend hat ja offenbar Niki den Flugplan geändert und wie der TO selbst beschrieben hat scheint es auch keine Alternativen zu geben.
Gegebenfalls könnte ein Recht der kostenfreien Stornierung abgeleitet werden, was in dem Fall aber auch fraglich erscheint.

Bleibt noch der Anspruch aufgrund der Besonderheit der Pauschalreise:

Die Frankfurter Tabelle gibt hier durchaus eine Anspruchsgrundlage her, das eine Verschiebung von mehr als 4Stunden vorliegt.

Als Möglicher Anspruch ergibt sich daher, 5% für die ersten 4Stunden und jeweils 5% für jede weitere Stunde, insgesamt 15% des Tagesreisepreises.

Leider wurden dazu keine Angaben gemacht aber wenn zum Beispiel eine Reise über 10Tage 1000Euro kostet ergibt sich ein Reisetagespreis in Höhe von 100Euro.
Bei einem Anspruch von 15% ergibt sich ein möglicher Anspruch von 15Euro.

Man muss sich daher auch die Frage stellen ob sich der Aufwand welcher zur Geltendmachung des Anspruchs in einer vernünftige Relation steht.
Jedoch macht eine kurze gut strukturierte und begründete Anfrage auf Erstattung an den Veranstalter immer Sinn.