Flug für 28.04 gestrichen - Alternativbeförderung verweigert - wer ist im Recht?

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dahlucky

Neues Mitglied
18.04.2018
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Hallo zusammen,
ich wurde gesterm (17.04, um 23.04) über eine Flugplanänderung meines Eurowings Fluges von Stuttgart nach Jersy am 28.04 informiert (also Benachrichtigung weniger als 14 Tage vor Abflug).

Mein ursprünglich gebuchter Flug ist am
28.04, Dep. 07:00 STR - arr. 7:40 JER

Eurowings hat mich nun umgebucht auf einen Flug
28.04, Dep. 10:50 STR (via DUS) - arr. 17:00 JER

Mit diesem Flug verpasse ich nicht nur den eigentlichen Termin in Jersey sondern auch meine Fährverbindung nach Frankreich. Nach telefonischer Rücksprache wurde mir nun etweder eine kostenlose Stornierung des Fluges eine Umbuchung auf den folgenden Flug angeboten:
28.04, Dep. 08:50 STR (via TXL) - arr. 16:00 JER

Beide Flüge helfen mir nicht wirklich weiter und sind effektiv 9h20 bzw. 8h20 verspätet. Wie bereits erwähnt erfolgte die Annulierung des Fluges weniger als 14 Tage vor Abflug. Ich habe den Vormittag damit verbracht eine halbwegs akzeptable Alternative zu suchen und folgende Verbindung gefunden die klappen sollte:

06:00 MUC (via FRA) - 08:30 MAN (Terminal 1) mit Lufthansa (£235)
10:10 MAN (Terminal 3) - 11:30 JER mit Flybe (£42,99)

Meine Frage ist nun, kann ich auf diese Umbuchung bestehen? Wie läuft das mit den Mehrkosten - der ursprüngliche Flug kostete 129,99€, alle angebotenen Flüge sind günstiger.

Im Internet fand ich eine Seite eines RA (
Quelle) in welcher steht:

"Es besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen einer Ersatzbeförderung und der Erstattung des Flugpreises".
"Sie können eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlangen oder, wenn gewünscht, eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt, vorbehaltlich verfügbarer Plätze. Wird Ihnen keine Alternativbeförderung zu vergleichbaren Bedingungen angeboten und Sie sich deshalb selbst einen Ersatzflug organisiert haben, dann können Sie unter Umständen den Ersatz Ihrer Kosten nach nationalem Recht verlangen."

Meint ihr mir steht ein Recht auf die Umbuchung auf Lufthansa/Flybee nach JER über MAN zu? In dem Fall könnte ich die Verbindung selber buchen und das Geld von Eurowings dann zurückverlangen. Ich bin mir aber nicht sicher, wie riskant dieses Vorgehen ist. Hatte jemand schon einen ähnlichen Fall? Wie habt Ihr es gelöst?

Falls jemand einen alternativen Vorschlag hat um Manchester zu vermeiden bin ich darüber auch sehr dankbar. Ich bin am Abend in München und habe eine Nachtverbindung nach Stuttgart gebucht. Am Vorabend organisiere ich eine wichtige Veranstaltung und kann daher frühestens um 23:15 von München los.


Vielen Dank für Eure Unterstützung

Lucky




 
Zuletzt bearbeitet:

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.803
3.335
Ich würde hier nicht den Umweg über München machen sondern am Vorabend von Stuttgart mit EZY nach LGW und am 28.4 dann mit EZY oder BA morgens nach JER. Flugerstattung und pauschale Entschädigung nach EU-Verordnung sollte dir zustehen. Hotel m.E. auch, da ohne nicht sinnvoll ab STR möglich.
Allerdings wird es ohne Anwalt vermutlich nichts .
 

dahlucky

Neues Mitglied
18.04.2018
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Hi vielen Dank für deine schnelle Antwort und den alternativen Reisevorschlag. Ich habe den Text oben ergängzt. Ich bin am Vorabend in MUC auf einer Veranstalltung und hatte eine Nachtverbindung nach STR gebucht um den Flug zu bekommen da von MUC aus so früh kein Flug verfügbar war. Kann ab 23:15 von MUC aus überall hin. Nachtzüge / Nachtflüge falls möglich wären kein Thema solange ich so früh wie möglich in Jersey bin.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.059
1.549
Das Problem bei solchen Fällen ist immer, dass zwar der eigentliche Anspruch besteht entsprechend umgebucht zu werden um den Tatbestand des "frühstmöglichen Zeitpunkt" zu erfüllen, aber dieser in der Praxis nur schwer durchsetzbar ist.

Daher ist der alternative Weg einen möglichen Reiseplan vor zu legen und unter Fristsetzung zur Umbuchung auf zu fordern und wenn dieser Forderung nicht entsprochen wird die Buchung selbst vor zu nehmen und die Erstattung geltend zu machen.

Dies hat die Konsequenz zunächst in Vorleistung gehen zu müssen allerdings können sich Geldforderungen sehr einfach und schnell durch das gerichtliche Mahnverfahren durchsetzen lassen.

Daher wäre folgendes Vorgehen sinnvoll:
sich zunächst eine sinnvolle Verbindung heraus zu suchen und diese dann mit der Forderung an Eurowings zu übermitteln die Frist sollte hier etwa 5 Tage betragen kommt EW der Forderung nicht nach dann das Ticket selbst buchen und die Forderung zur Erstattung schriftlich einreichen.

Unabhängig hiervor könnte darüber hinaus auch noch der Anspruch auf die Ausgleichszahlung bestehen.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
EW wird sich hier vermutlich rausreden können mit 2 Argumenten:
1. Flug ab MUC ist keine vergleichbare Bedingung.
2. Der neue Flug ab MUC startet VOR dem ursprünglich gebuchten Flug.

Außerdem scheint es mir überlegenswert, ob die Preisdifferenz (130 GBP) wirklich der Wichtigkeit des Termins auf Jersey gerecht wird.
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.207
1.735
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Ob der Kurzfristigkeit mein Ratschlag: wende dich an einen versierten Anwalt (Die Insassen kexbox bzw. umsteiger hier im Forum fielen mir adhoc ein), lasse dich dort im Bezug auf die Vorgehensweise beraten. Du hast ja nicht allzu viel Zeit...