Erfahrung Reiserücktritt Flüge

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Stevehh

Aktives Mitglied
12.10.2013
198
0
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Ich brauche mal Eure Erfahrungen :

wir haben im August mit Condor Flüge nach Gran Canarai. Nun hat meine Schwiegermutter einen Schlaganfall und wir sind am überlegen den Flug nicht anzutreten.
Versicherung haben wir über unsere CC Gold von der Hypo.

Ich weiss aus dem letzten Jahr mit Eurowings das die Ticktes bestehen bleiben, mann könnten sich ja noch überlegen die Flüge doch wahr zu nehmen.

Wisst Ihr was die Reiseversicherung braucht und wann sie die Unterlagen benötigt. Ich denke doch mal nach dem Flug und dann alles zum Flug und Bestätigung des KH wegen meiner Schwiegermutter und dem Schlaganfall.

Danke Für Eure Infos

Stephan
 

DavidHB

Erfahrenes Mitglied
14.04.2017
755
4
Bremen
Ich würde an deiner Stelle einfach die Versicherung anrufen und die Situation erklären. Sie können dir dann sagen, was du tun musst und was sie brauchen.
 
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Magellan

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
3.909
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HON olulu
Ich brauche mal Eure Erfahrungen :

wir haben im August mit Condor Flüge nach Gran Canarai. Nun hat meine Schwiegermutter einen Schlaganfall und wir sind am überlegen den Flug nicht anzutreten.
Versicherung haben wir über unsere CC Gold von der Hypo.

Ich weiss aus dem letzten Jahr mit Eurowings das die Ticktes bestehen bleiben, mann könnten sich ja noch überlegen die Flüge doch wahr zu nehmen.

Wisst Ihr was die Reiseversicherung braucht und wann sie die Unterlagen benötigt. Ich denke doch mal nach dem Flug und dann alles zum Flug und Bestätigung des KH wegen meiner Schwiegermutter und dem Schlaganfall.

Danke Für Eure Infos

Stephan

Ich kann mir nicht vorstellen das die Versicherung auch nur einen Cent zahlt, wenn du mit der Anzeige des Versicherungsfalls bis nach deinem Flug wartest. Außerdem hast du ja AVB erhalten, die solltest du mal durchlesen. Hier wird sie dabei sein:
https://www.google.com/search?q=bed...erücktritt&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b

Dort wird auch auf Seite 4 eine "Medizinische Stornoberatung" erwähnt, von der du möglicherweise Gebrauch machen solltest.
 
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Stevehh

Aktives Mitglied
12.10.2013
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Ich kann mir nicht vorstellen das die Versicherung auch nur einen Cent zahlt, wenn du mit der Anzeige des Versicherungsfalls bis nach deinem Flug wartest. Außerdem hast du ja AVB erhalten, die solltest du mal durchlesen. Hier wird sie dabei sein:
https://www.google.com/search?q=bed...erücktritt&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b

Dort wird auch auf Seite 4 eine "Medizinische Stornoberatung" erwähnt, von der du möglicherweise Gebrauch machen solltest.

Naja die Kosten sind gleich. Ob ich das jetzt sage oder erst ein Tage vorher. Die Flüge sind komplett bezahlt bei Condor direkt. Keine Stornomöglichkeit.
Es gibt also keine Stornokostenstaffelung wie bei Pauschalreisen.
Der Fall Medizinische Stornoberatung trifft ja nicht zu, da ja kein Reisender krank ist, sondern eine s.g. Risikoperson, in diesem Fall Schwiegermutter.
 

flamingo

Reguläres Mitglied
26.09.2017
91
1
Ich würde trotzdem direkt mit der Versicherung sprechen, da in den Bedingungen explizit darauf hingewiesen wird, dass man unverzüglich bei Eintritt eines Stornogrunds die Versicherung informieren muss.
 

Magellan

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
3.909
9
HON olulu
Naja die Kosten sind gleich. Ob ich das jetzt sage oder erst ein Tage vorher. Die Flüge sind komplett bezahlt bei Condor direkt. Keine Stornomöglichkeit.
Es gibt also keine Stornokostenstaffelung wie bei Pauschalreisen.
Der Fall Medizinische Stornoberatung trifft ja nicht zu, da ja kein Reisender krank ist, sondern eine s.g. Risikoperson, in diesem Fall Schwiegermutter.

Maßgebend sind die AVB, die Vesicherung zahlt dann nichts. Du wirst ein Attest vorlegen müssen und da steht dann der Tag der Erkrankung drin......du hast nicht unverzüglich gemeldet.......Reiserücktritt aus diesem Grund(Schlaganfall) ausgeschlossen.
Melde dich bei der Versicherung, evtl. ist es ja auch möglich,(da du ja Eure Flüge evtl. wahrnehmen möchtest) dass sie den Flug der Schwiegermutter erstatten?
 
Zuletzt bearbeitet:

tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.090
3.470
DTM
Nur kurz:
Sollte es mit der Versicherung nicht funktionieren, so kann man versuchen die Flüge, z.B. über die elektronische Bucht, zu verkaufen. Namensänderung sollte bei Condor problemlos möglich sein. Gran Canaria im August ist nicht so unbeliebt.
Wenn gar nichts geht, gibt's wenigstens die Steuern & Gebühren zurück.
Der Schwiegermutter gute Besserung.
 

Stevehh

Aktives Mitglied
12.10.2013
198
0
Nur kurz:
Sollte es mit der Versicherung nicht funktionieren, so kann man versuchen die Flüge, z.B. über die elektronische Bucht, zu verkaufen. Namensänderung sollte bei Condor problemlos möglich sein. Gran Canaria im August ist nicht so unbeliebt.
Wenn gar nichts geht, gibt's wenigstens die Steuern & Gebühren zurück.
Der Schwiegermutter gute Besserung.

Danke Dir
 

Stevehh

Aktives Mitglied
12.10.2013
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Maßgebend sind die AVB, die Vesicherung zahlt dann nichts. Du wirst ein Attest vorlegen müssen und da steht dann der Tag der Erkrankung drin......du hast nicht unverzüglich gemeldet.......Reiserücktritt aus diesem Grund(Schlaganfall) ausgeschlossen.
Melde dich bei der Versicherung, evtl. ist es ja auch möglich,(da du ja Eure Flüge evtl. wahrnehmen möchtest) dass sie den Flug der Schwiegermutter erstatten?

Hier ist glaube ich ein Missverständnis.
Fliegen würden meine Frau und ich, nicht meine Schwiegermutter. Meine Schwiegermutter ist eine s.g. Risikoperson.

Die Kosten sind ja gleich - egal ob ich es jetzt melde oder 1 Tag vorher. Es gibt keine Staffelung wie bei Pauschal. Die Sofortmeldung ist so gedacht, so verstehe ich es, um die Stornokosten so gering als möglich zu halten.
Klar ist wenn ich einen Stornostaffelung hätte muss ich das sofort melden, weil ansonsten die Kosten für die Versicherung steigen. Dann fragen die natürlich warum kommen sie erst jetzt und nicht schon vor z.B. 2 Wochen.

Ich habe jetzt auch mal die ERV angeschrieben, was die dazu sagen.

Das gleiche Drama haben wir ja auch noch bei einem USA Flug im November First mit LH. Da wären Stornogebühren 500 Euro pro ticket.
Da wir ja heute noch nicht erfassen können, was in drei Monaten nach dem Schalganfall mit meiner Schwiegermutter ist, kann jetzt nicht schon stornieren. Auch hier sind ja die 500 Euro Stornogebühren denke von der Versicherung zu tragen abzüglich einmal Behalt.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Hier ist glaube ich ein Missverständnis.
Fliegen würden meine Frau und ich, nicht meine Schwiegermutter. Meine Schwiegermutter ist eine s.g. Risikoperson.

Die Kosten sind ja gleich - egal ob ich es jetzt melde oder 1 Tag vorher. Es gibt keine Staffelung wie bei Pauschal. Die Sofortmeldung ist so gedacht, so verstehe ich es, um die Stornokosten so gering als möglich zu halten.
Klar ist wenn ich einen Stornostaffelung hätte muss ich das sofort melden, weil ansonsten die Kosten für die Versicherung steigen. Dann fragen die natürlich warum kommen sie erst jetzt und nicht schon vor z.B. 2 Wochen.

Ich habe jetzt auch mal die ERV angeschrieben, was die dazu sagen.

Das gleiche Drama haben wir ja auch noch bei einem USA Flug im November First mit LH. Da wären Stornogebühren 500 Euro pro ticket.
Da wir ja heute noch nicht erfassen können, was in drei Monaten nach dem Schalganfall mit meiner Schwiegermutter ist, kann jetzt nicht schon stornieren. Auch hier sind ja die 500 Euro Stornogebühren denke von der Versicherung zu tragen abzüglich einmal Behalt.

Nichts desto trotz musst du UNVERZÜGLICH melden. Ob du die Versicherung dann in Anspruch nehmen musst oder nicht ist ja eine andere Sache.
 

Stevehh

Aktives Mitglied
12.10.2013
198
0
Nichts desto trotz musst du UNVERZÜGLICH melden. Ob du die Versicherung dann in Anspruch nehmen musst oder nicht ist ja eine andere Sache.

So ich habe eben mit der ERV gesprochen.

Da es bei dem Flug keine Stornostaffelung gibt, soll ich bis ein Tag nach Flug warten, dann Condor anschreiben das ich ein Bestätigung bekomme, dass ich den Flug nicht angetreten habe, dann diese Bestätigung und KH Bestätigung wegen dem Schlaganfall der ERV zusenden und dann bekomme ich Geld zurück.

Denke Mal die Flugkosten, abzüglich 1-mal Einbehalt und abzüglich der Gebühren und Steuern die ich ja von Condorr wieder bekomme.

Eine Meldung vorher ist wegen der nicht vorhandenen Stornostaffelung nicht notwendig.
 
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