EU-Fluggastrecht: Annulierung + Verspätung mit 2 Airlines

ANZEIGE

Uflug

Neues Mitglied
16.05.2018
7
0
ANZEIGE
Ich habe im Dezember 2017 über die Website von KLM einen Flug von Vilhelmina über Stockholm und Amsterdam nach Berlin am 28.02.18 gebucht. Der Abschnitt von Vilhelmina nach Stockholm sollte lt. Flugplan von Nextjet durchgeführt werden. Als wir am Morgen in Vilhelmina ankam, erfuhren wir das der Flug annuliert wurde und wir stattdessen mit einem Bus von Vilhelmina nach Stockholm gefahren werden. Somit war der Anschlußflug für uns nicht mehr erreichbar. Da es an diesem Tag europaweit bei KLM Probleme gab, sind wir letztendlich statt um 13:50 Uhr erst gegen 19 Uhr in Berlin gelandet.
Am 02.03. schickten wir daraufhin das ausgefüllte Webformular an KLM mit der Bitte um Zahlung der zustehenden Ausgleichszahlung. Am 13.05. teilte mit KLM mit, das wir uns mit dieser Forderung an Nextjet wenden müssen.

Ist das korrekt so? Schließlich haben wir den Flug komplett via KLM gebucht und bezahlt.

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Und passend stellt Nextjet in 17 Minuten den Flugbetrieb ein:

Nextjet.se Website meinte:
Nextjet ansöker om konkurs
Nextjet har från och med onsdag den 16 maj klockan 13:00 ställt in samtliga flygningar och kommer att ansöka om konkurs. Vi beklagar situationen. I väntan på att en konkursförvaltare utses och kan ta beslut om bolagets framtid hänvisas kunder, som bokat en resa med Nextjet, till sin resebyrå eller kortutgivare. Vår kundtjänst håller tills vidare stängt.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Na prima!
Umso dringlicher die Frage, ob KLM im Recht ist, oder ob sie nicht doch zur Ausgleichszahlung verpflichtet sind.

Dazu ist es entscheidend zu wissen,

a) warum denn der Flug von Vilhelmina nach Stockholm ausgefallen ist
und
b) wann seid Ihr am Flughafen Stockholm angekommen und wann ging dann Euer Flieger nach Amsterdam (sowohl Planzeit als auch Echtzeit)?
 

Uflug

Neues Mitglied
16.05.2018
7
0
Dazu ist es entscheidend zu wissen,

a) warum denn der Flug von Vilhelmina nach Stockholm ausgefallen ist
und
b) wann seid Ihr am Flughafen Stockholm angekommen und wann ging dann Euer Flieger nach Amsterdam (sowohl Planzeit als auch Echtzeit)?

a) Aufgrund von Schneefall. Ob aber deshalb eine vorhandene Maschine nicht starten konnte, oder ob erst gar keine nach Vilhelmina gelangen konnte, kann ich nicht sagen.

b) Ursprünglich sollten wir um 08:15 Uhr in Stockholm landen und um 09:30 Uhr nach Amsterdam weiter fliegen. Der Ersatz-Bus kam dann ca. um 10.30 Uhr am Flughafen Stockholm an. Dort bekamen wir dann am KLM-Schalter einen Boarding Pass für einen Flug, der um 13:30 starten sollte mit Ankunft um 15:45 Uhr. Hier gab es aber Verspätung, so das wir erst um 14:15 Uhr gestartet sind und gegen 16:30 Uhr in Amsterdam gelandet sind. Da der Anschlußflug in Amsterdam ebenfalls Verspätung hatte, haben wir ihn noch erreicht, obwohl er planmäßig um 16:25 Uhr starten sollte.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.266
433
a) Aufgrund von Schneefall. Ob aber deshalb eine vorhandene Maschine nicht starten konnte, oder ob erst gar keine nach Vilhelmina gelangen konnte, kann ich nicht sagen.
Das gehört unter "außergewöhnliche Umstände", weil das Wetter nicht im Verantwortungsbereich der Fluglinie liegt. Ferner freue Dich, man hat Dich nicht einfach stehen gelassen, sondern einen Bus organisiert.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Ein Anwalt mag das anders sehen aber ich sehe hier schlechte Karten.

"Wetter" ist grundsätzlich für die Airline zu werten bzw. man muss mit recht viel Aufwand belegen, daß es eben nicht am Wetter sondern an anderen Umständen lag.

Und selbst wenn man die beiden Airlines (Nextjet und KLM) entkoppelt kann ich -rein auf die KLM-Flüge bezogen- keinen Grund für eine Entschädigung sehen.
 

Uflug

Neues Mitglied
16.05.2018
7
0
Das gehört unter "außergewöhnliche Umstände", weil das Wetter nicht im Verantwortungsbereich der Fluglinie liegt. Ferner freue Dich, man hat Dich nicht einfach stehen gelassen, sondern einen Bus organisiert.

So pauschal kann man das aber wohl nicht sagen:

Kommt es zu starken Regenfällen, Schneefällen oder anderweitigen Unwetter, wodurch die Sicherheit des Fluges nicht gewährleistet werden kann, so kann ein außergewöhnlicher Umstand als Begründung herangezogen werden. Schlechte Wetterbedingungen können demnach plausibel einen außergewöhnlichen Umstand begründen können, doch gilt auch hier, dass nachgewiesen werden muss, dass es tatsächlich keine Möglichkeit mehr gab, den Flug anderweitig stattfinden zu lassen. Es reicht somit nicht aus, einfach auf tatsächlich vorhandenes schlechtes Wetter zu verweisen, wenn nur ungünstige Wetterbedingungen vorhanden sind, aber nicht ersichtlich wird, wie diese den Flug beeinflusst haben sollen, vgl. AG Hamburg, Urt. v. 28.02.2006, Az.: 18B C 329/05; AG Berlin-Wedding, Urt. v. 19.09.2006, Az.: 14 C 672/05. Wird ein Flug daher sofort wegen schlechten Wetters annulliert, muss die Airline diesen Schritt begründen, ansonsten liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor, vgl. AG Frankfurt a.M., Urt. v. 31.08.2006, Az.: 30 C 1370/06-25. Allerdings wurden auch vereinzelt schlechte Wetterbedingungen nicht als außergewöhnliche Umstände anerkannt, wenn diese für die Jahreszeit und den Ort nicht ungewöhnlich waren. Dies gilt bspw. für starken Regen in den Herbstmonaten oder Schneefälle im Winter, vgl. BG Schwechat, Urt. v. 12.10.2012, Az.: 4 C 580/11 v-10.

Besonders der letzte Satz ist hier interessant, da es von Vilhelmina nach Stockholm, so wie mir gesagt wurde, ehr die Regel war, das die Flüge im Winter abgesagt werden.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Aber was die Ausgangsfrage anbelangt: Wenn Nextjet im fluggastrechtlichen Sinne ausführendes Luftfahrtunternehmen war (also nicht etwa bloß Wet-Lease etc.), musst du dich wegen der Ausgleichszahlung auch an das Unternehmen wenden. Bei KLM wäre hier nichts zu holen. Außergewöhnliche Umstände oder nicht.
 

Uflug

Neues Mitglied
16.05.2018
7
0
Aber was die Ausgangsfrage anbelangt: Wenn Nextjet im fluggastrechtlichen Sinne ausführendes Luftfahrtunternehmen war (also nicht etwa bloß Wet-Lease etc.), musst du dich wegen der Ausgleichszahlung auch an das Unternehmen wenden. Bei KLM wäre hier nichts zu holen. Außergewöhnliche Umstände oder nicht.

Na das ist doch mal eine Aussage, vielen Dank!
Die Mühe werde ich mir dann wohl angesichts des Konkurs nicht machen.
 

Uflug

Neues Mitglied
16.05.2018
7
0
Falls es noch jemanden interessiert: Im Jahr 2016 hat der Bundesgerichtshof entschieden, das man Ansprüche bei der Airline geltend machen kann, bei der gebucht wurde. In meinem Fall also doch KLM.
AZ X ZR 102/16 und AZ X ZR 106/16
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.556
Es hilft ungemein Urteile auch ordentlich zu lesen, zu analysieren und auf Anwendbarkeit im eigenen Einzelfall zu prüfen.

Der BGH hat über sogenannte Wetlease Konstrukte entschieden, dieser Sachverhalt liegt im oben genannten Fall nicht vor.
Hier vielmehr die Drittairline unter eigenem Namen den Flug durchgeführt beziehungsweise durchführen sollen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Im Grunde ist es recht einfach, @Uflug.

Dasjenige Unternehmen, das den Flug selbst durchführt, schuldet als ausführendes Luftfahrtunternehmen die Ausgleichszahlung. Das ist insbesondere für Code-Sharing-Flüge relevant.

Im Falle des Wet-Lease ist der Mieter ausführendes Luftfahrtunternehmen. Das kann das Vertrags-Unternehmen oder das im Wege des Code-Sharings ausführende Luftfahrtunternehemen sein.

Da in deinem Fall nur KLM Nextjet involviert sind, könntest du dich mit Erfolg an KLM in der Tat nur wenden, falls das ein KLM-Flug war, der lediglich technisch und personell v. Nextjet durchgeführt wurde.
 
  • Like
Reaktionen: kingair9