können Ticketbedingungen durch die Zahlungsmethode ausgehebelt werden?

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SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
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Kann eine Airline Bedingungen wie zB die Möglichkeit zur Kostenfreien Stornierung aushebeln indem Sonderbedingungen für bestimmte Zahlungsvarianten vorgibt die aber nicht vorher bekannt gemacht wurden?

Im Beispiel habe ich erhaltene Voucher für eine Ticket Buchung eingelöst bei der es sich um ein Flexibles Ticket handelt.
Nun wird das Ticket nicht benötigt, weil die Wahrscheinlichkeit dafür hoch war wurde eben gerade ein flexibles Ticket gebucht.
Nun wurde mitgeteilt dass eine Stornierung nicht möglicht weil entsprechende Voucher zur Zahlung verwendet wurden.
Bei den erhaltenen Vouchern wurde nur der Hinweis übermittelt dass diese nicht in Geld umgewandelt werden können, allerdings geht nicht daraus hervor dass auch keine flexiblen Tickets von einer Stornierung und dem erneuten Ausstellen der selben Voucher unmöglich ist.

Im übrigen wurde bei der Buchung angekündigt dass für den überschüssigen Betrag ein Restgutschein ausgestellt wird dies ist bisher nicht erfolgt.

Welche Möglichkeiten gibt es nun den Betrag der Voucher nicht ersatzlos zu verlieren?
Plan B ständiges Umbuchen des flexiblen Tickets in der Hoffnung dass sich eine Änderung des Flugplans/Verspätung ergibt und damit die Erstattung nach der EU-VO geht läuft schon ist aber sehr umständlich und langwierig.
 

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
2
Würde ich in diesem Fall schriftlich per Einschreiben eine Frist setzen und dann nach Ablauf an einen Anwalt abgeben. Nicht lange Rumfackeln, ich denke die Sache ist ziemlich klar. Sie müssten dir zumindest wieder neue Voucher über den entsprechenden Betrag ausstellen.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Würde ich in diesem Fall schriftlich per Einschreiben eine Frist setzen und dann nach Ablauf an einen Anwalt abgeben. Nicht lange Rumfackeln, ich denke die Sache ist ziemlich klar. Sie müssten dir zumindest wieder neue Voucher über den entsprechenden Betrag ausstellen.

Sportlicher Tipp - vor allem, wenn man bedenkt, dass der TO noch nicht einmal schriebt, um welche Airline und um welches Land es geht und ob er direkt bei der Airline oder bei einem Reisebüro (Online?) gebucht hat. Welche Restlaufzeit hatten die Voucher zum Zeitpunkt der Buchung?

Ist es also zB auch im amerikanischen Rechtssystem so, dass ein Voucher wie Bargeld anzusehen ist? Und kann ein deutscher Anwalt zB einer chinesischen Airline mal eben so ein Einschreiben schicken? (Klar, er kann - hier ist aber „macht das Sinn?“ gemeint).

Wenn der Juser SWINE eine vernünftige Antwort will, wird er noch ein paar Fakten nachlegen müssen denn sooooo allgemein wird man das kaum beantworten können.
 
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Reaktionen: H.Bothur

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.150
302
Es war schon eine grundsätzliche Überlegung aber stimmt man muss klar stellen welches Recht gilt.

Also ich habe das Problem mit KLM bei KLM gebucht und die Voucher sind noch bis 05/2019 gültig es ist also kein Trick a la Voucher läuft also sorgen wir mal für eine Verlängerung.