Wo genau beginnt der Sicherheitsbereich?

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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
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633
.de
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Handlungsbasis des Sicherheitspersonals (war: Wo genau beginnt der Sicherheitsbereich?)

Geändertes Thema: Handlungsbasis des Sicherheitspersonals?

Neuerdings hatte ich in CGN T2 eine nicht ganz nette Diskussion mit einer Sicherheits"fachkraft" von Securitas an der Schranke, wo Bordkarten vor der Siko gescannt werden. Die besagte Fachkraft war der Meinung, dass es verboten ist, Gegenstände hin und her zu reichen, wenn eine Person vor der Schranke und die andere hinter der Schranke steht, weil die Fläche zwischen der Schranke und der Siko bereits zum Sicherheitsbereich gehört.

Ist dem so?
 
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DavidHB

Erfahrenes Mitglied
14.04.2017
755
4
Bremen
Also in BRE gab es damit keine Probleme. Ich habe meine +1 mein Handy über die Absperrung gereicht, da ich nicht seine sondern meine Boardkarte auf sein Handy geladen.

Hat natürlich der Scanner gemerkt [emoji23]
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
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6.201
LEJ
Ich stelle einfach mal in den Raum, dass der gesamte Flughafenbereich zum Sicherheitsbereich gehört.
Du kannst dort jederzeit kontrolliert werden, was mir im Übrigen noch im Checkinbereich am FRA (Bordkarte) und am BKK (Reisegepäck) nach der Einreise passiert ist. .....und das obwohl ich keinen Bart trage und immer mit Gepäck reise.......
Spass beiseite, der Sicherheitsbereich ist der gesamte Flughafen.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
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16
Farewell City
Neuerdings hatte ich in CGN T2 eine nicht ganz nette Diskussion mit einer Sicherheits"fachkraft"(...)

Der despektierliche Grundton ist bemerkenswert... hast Du ein grundsätzliches Problem mit Funkionsträgern, die nicht Deinem gewohnten Umgang in Sachen Lebensstil, Ausbildung, Bildung usw. entsprechen?

(...) Ist dem so?

Wieso hälst Du dich nicht einfach daran, was die Funktionsträger Dir sagen? Jeden Tag nutzen 1000ende Paxe diesemn Zugang reibungslos - Du offenbar nicht.

Der richtige Addressat für Deine Frage und Begehren ist Herr Reul, erreichbar unter:

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
Telefon +49 (0)211 / 871 - 01
Fax +49 (0)211 / 871 - 3355
E-Mail poststelle(at)im.nrw.de

Das Thema haette man doch auch wunderbar "neutral" zu packen bekommen, oder? Und es wäre trotzdem interessant gewesen!
 
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CSVT

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01.07.2016
680
5
HAM
Der Sicherheitsbereich beginnt nach der Sicherheitskontrolle.
Der Bereich nach der Schranke ist jedoch schon Zugangsbeschränkt (deswegen die Schranke...). Wer Zugang hat entscheidet der Flughafenbetreiber bzw. ein Vertreter (Sicherheitspersonal). In der Regel haben alle Passagiere das Recht diesen Bereich zu betreten.
Solltest du dich Anweisungen widersetzen kann jedoch das „Hausrecht“ dazu benutzt werden dich für längere Zeit aus dem kompletten Flughafengebäude zu verbannen.

Und um zu deiner ursprünglichen Frage zurückzukommen: Wenn das Personal sagt, dass es nicht erlaubt ist, ist es nicht erlaubt. Ende der Geschichte.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
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Ok... dann formuliere ich die Frage um: auf welcher Grundlage (Gutdünken, Hausordnung, Vorschrift) wird regelt, ob Gegenstände über die besagte Absperrung überreicht werden dürfen oder nicht?
 

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
5
HAM
Ok... dann formuliere ich die Frage um: auf welcher Grundlage (Gutdünken, Hausordnung, Vorschrift) wird regelt, ob Gegenstände über die besagte Absperrung überreicht werden dürfen oder nicht?

Wie gesagt, das wird durch den Betreiber oder dessen Vertreter bestimmt. Es muss weder schriftlich festgehalten noch begründet sein. Aber wenn es dich so brennend interessier stell die Frage doch dem Betreiber des Flughafens, der ist der Ansprechpartner.

Und mit einem Herdentier hat das nichts zu tun, eher mit gesunden Menschenverstand und dem Sinn einer Absperrung.

Spring doch einfach mal über die Absperrung vorm Weißen Haus. Stand ja nirgendwo ein Schild, dass man das nicht darf...
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
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LEJ
Ok... dann formuliere ich die Frage um: auf welcher Grundlage (Gutdünken, Hausordnung, Vorschrift) wird regelt, ob Gegenstände über die besagte Absperrung überreicht werden dürfen oder nicht?
Ohne dir ans Bein pinkeln zu wollen, denke ich, dass dein Problem ein anderes ist.
Die Leute erledigen ihren Job, mehr nicht. Dass der eine oder andere einfacher gestrickt ist, gehört zu einer anderen Baustelle. Die Konfrontation (junger) Nadelstreifen vs einfache (ältere) Arbeitskleidung ist sehr oft vorprogrammiert. So manch einer kann nicht ertragen, dass er Mist baut und von einem "einfachen Handlanger" zur Ordnung gerufen wird. Ich breche mir keinen ab, diesen Leuten Respekt zu zollen, denn jeder hat seine "Aufgabe".

Reicht jemand einen "unangenehmen Gegenstand" über die Absperrung und es passiert etwas "unangenehmes", dann ist anschließend das Geschrei um so größer.

Das ist nur meine persönliche Meinung.
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
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Spring doch einfach mal über die Absperrung vorm Weißen Haus. Stand ja nirgendwo ein Schild, dass man das nicht darf...

Gerade in den USA würden Sicherheitskräfte auf der Basis einer bestimmten Weisung handeln, die in schriftlicher Form vorliegt. Sonst könnte man ihnen Gutdünken vorwerfen, was justiziabel wäre.
 
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Fare_IT

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06.12.2012
4.488
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Farewell City
Weil ich grundsätzlich kein Herdentier bin.

Merke: individuelle Identität UNGLEICH soziale Identität.

Dein Kommunikationsverhalten und Nachfrage hier ist ein herrliches Beispiel für die "low contex" Kultur die man Deutschland, aber auch den USA und den Scandics nachsagt.

Herrlich diese Schubladen.

P.S. Ich schätze menschliche Unikate sehr - ich bin nur über die Jahre skeptisch geworden, wenn das "Unikat sein" mehr ein "Unikat sein wollen" zum Selbstzweck ist, als alles andere. Das äußert sich in meinen beruflichen Umfeldern oft durch "kategorisches hinterfragen - und zwanghaftes "Widerspenstig" sein. Wenn es dann aber mal wirklich darum geht im Stress "Farbe" zu bekennen, dann ist da oft nicht mehr viel zu holen leider.
 

meilenfreund

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10.03.2009
6.780
5.516
Es muss weder schriftlich festgehalten noch begründet sein.

Wieso nicht?

Für den Betreiber ist das eher ungünstig, wenn ohne schriftliche Vorgaben Mitarbeiter Entscheidungen nach billigem Ermessen treffen sollen. Das ist auch auf der Ebene Hausrecht nach dem BGB vollumfänglich gerichtlich nachprüfbar.

Und mit einem Herdentier hat das nichts zu tun, eher mit gesunden Menschenverstand und dem Sinn einer Absperrung.

Der Sinn einer Absperrung vor der Sicherheitskontrolle dürfte doch eher darin bestehen, künstlich eine Reihe einzeln hintereinander stehender Personen zu erzwingen.

Ob man vor der Sicherheitskontrolle irgendwas in irgendeine Richtung reicht, dürfte schon deshalb völlig unbeachtlich sein, weil unerlaubte Gegenstände ggf. bei der Sicherheitskontrolle konfisziert werden. In dem Zusammenhang dürfte es z.B. nicht billigem Ermessen entsprechen, wenn die Übergabe eines verbotenen Gegenstands an eine Begleitperson o.ä. untersagt wird, um die Konfiszierung zu verhindern. Es kann sich ja um einen Gegenstand handeln, der legal besessen werden darf. Etwa eine 200-ml-Flasche Sonnencreme. Außerdem ist das Szenario "es darf nichts übergeben werden" auch schon deshalb nicht nachvollziehbar, weil dies selbst nach der hier von den Befürwortern vorgetragenen Argumentation außerhalb des zugangsbeschränkten Bereichs nicht gilt.

Da DavidHB schon Bremen nannte: In Bremen befinden sich die Scanner für regulären Zugang und Fasttrack erst jeweils ca. 10-15 m hinter den parallel zu einem frei zugänglichen Bereich aufgestellten Gittern/Rahmen für die Personentrennung. Darf man dann auch nichts mehr übergeben, wenn man sich in diesem Bereich befindet, aber den Scanner noch nicht erreicht hat?
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
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Wie gesagt, das wird durch den Betreiber oder dessen Vertreter bestimmt. Es muss weder schriftlich festgehalten noch begründet sein.

Würde bedeuten, dass die Auslegung der Sicherheitsgefährdung subjektiv ist und die Bestimmung konkreter Verbote den ausführenden Personen überlassen wird. Glaube ich kaum. Wir leben ja in einem Land, in dem für jeden Pipifax eine schriftliche Weisung existiert.

P.S. Auf Diskussionen über mein Persönlichkeitsprofil lasse ich mich nicht ein, weil ihr mich gar nicht kennt. Weitere soziokulturelle Analysen sind also zwecklos.
 
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NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
Würde sagen, dass der Sicherheitsbereich genau nach der Sicherheitskontrolle beginnt. Gegenstände über die Bordkartenkontrolle zu reichen dürfte normalerweise kein Problem sein, es wird ja geduldet.
 

Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
Um dieser ganzen Diskussion zu entgehen, würde ich die Gegenstände einfach vor der Schranke in Empfang nehmen und dann erst durch die Zugangskontrolle gehen ...

... aber das ist wahrscheinlich zu einfach :rolleyes:
 
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mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Wieso hälst Du dich nicht einfach daran, was die Funktionsträger Dir sagen?

Pardon. Auch wenn uns niemand zwingt, zu fliegen, stellt eine hoheitlich verordnete Sicherheitskontrolle immer noch einen Grundrechtseingriff dar, den der Staat rechtfertigen muss (z.B. Art. 11 Abs. I unserer Verfassung) und der im übrigen verhältnismäßig sein muss. Da darf man die Rechtmäßigkeit der ein oder anderen Maßnahme schon mal hinterfragen, vgl. die aktuellen Diskussionen um die Änderungen in den Polizei- und Ordnungsgesetzen.
 
10.07.2018
159
0
General Aviation
Pardon. Auch wenn uns niemand zwingt, zu fliegen, stellt eine hoheitlich verordnete Sicherheitskontrolle immer noch einen Grundrechtseingriff dar, den der Staat rechtfertigen muss (z.B. Art. 11 Abs. I unserer Verfassung) und der im übrigen verhältnismäßig sein muss. Da darf man die Rechtmäßigkeit der ein oder anderen Maßnahme schon mal hinterfragen, vgl. die aktuellen Diskussionen um die Änderungen in den Polizei- und Ordnungsgesetzen.

Wie recht Du doch hast!
Auch schon hinterfragt, warum Du bei roter Ampel oder einem Stop-Schild halten musst oder runtergelassene Schranken
nicht umkurven darfst?
Diese Einschränkungen Deiner Grundrechte "freie Fahrt für freie Bürger" sind ja kaum noch hinnehmbar.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.488
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Farewell City
Pardon. Auch wenn uns niemand zwingt, zu fliegen, stellt eine hoheitlich verordnete Sicherheitskontrolle immer noch einen Grundrechtseingriff dar, den der Staat rechtfertigen muss (z.B. Art. 11 Abs. I unserer Verfassung) und der im übrigen verhältnismäßig sein muss. Da darf man die Rechtmäßigkeit der ein oder anderen Maßnahme schon mal hinterfragen, vgl. die aktuellen Diskussionen um die Änderungen in den Polizei- und Ordnungsgesetzen.

Ich bitte freundlich darum, sich die Mühe einer Differenzierung zu machen.

Im konkreten Fall ging es offenbar um den organisatorischen Hinweis eines Stellvertreters des Flughafens, mit dem Ziel auf die bestehenden Regeln für die Organisation / Ablauf der Prozesse am Flughafen hinzuweisen und umzusetzen.

Soweit so gut.

Du machst daraus einen "Grundrechtseingriff" - und "machst den Sack" auf, in dem Du einen völlig anderen, sachfremden Case dazu "argumentierst".

Grundsätzlich, und ich bringe dies in meinem Offline und Online Leben regelmäßig deutlich zum Ausdruck, bin ich was den "sachfremden" Case angeht absolut bei Dir.

Die Eingriffe des Staats in die individuellen Sphären sind meiner Ansicht nach in den letzte 30 Jahren auf ein unerträgliches Maß angeschwollen - ohne dass dies bei einer breiten Masse der Bürger überhaupt so verstanden wird scheinbar.

Das gilt für die unterschiedlichsten Lebensbereiche - zB auch für die Sicherheitskontrollen an Flughäfen. Die "Verletzungsdimensionen" der Eingriffe in die Grundrechte sind ja sehr vielfältig - meine neue "Lieblings"dimension ist die sog. "Erforderlichkeit", oder auch "das mildere Mittel" genannt: "ob der Gesetzgeber nicht ein anderes gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder doch weniger fühlbar einschränkendes Mittel hätte wählen können“...hier stellt sich z.B. auch die Frage welchen objektiven Nutzen bestimmte Kontrollmaßnahmen überhaupt im globalen Kontext haben können.

Andererseits habe ich über die Jahre ein "dickes Fell" entwickelt, was die Inflation an lautem "Grundrechtseingriff" Rufen angeht: Die Menschen die das i.d.R. schreien, haben wenig bis kein Gefühl was ihr Ruf danach an Schaden an unserer Verfassung anrichten kann, wenn es denn gar kein Grundrechtseingriff ist / war.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
Die Frage ist, ob der Securitas Mitarbeiter evtl. seine Kompetenzen überschritten hat.
Und: Wenn nein, ob ein Verbot des Übergebens von Gegenständen vor der Siko 1. sachgerecht und 2. verhältnismässig ist.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.142
3.059
Z´Sdugärd
Geändertes Thema: Handlungsbasis des Sicherheitspersonals?

Neuerdings hatte ich in CGN T2 eine nicht ganz nette Diskussion mit einer Sicherheits"fachkraft" von Securitas an der Schranke, wo Bordkarten vor der Siko gescannt werden. Die besagte Fachkraft war der Meinung, dass es verboten ist, Gegenstände hin und her zu reichen, wenn eine Person vor der Schranke und die andere hinter der Schranke steht, weil die Fläche zwischen der Schranke und der Siko bereits zum Sicherheitsbereich gehört.

Ist dem so?

WARUM muss man wegen jedem Scheissdreck Diskutieren? Und WARUM muss man irgendwelche Gegenstände rumreichen und ganzen Betrieb aufhalten? Ich HASSE solche Leute. Das sind die selben die Hackestramm in die Disse/Club/Zelt etc wollen und mit dem Türstehen Diskutieren wollen und alle anderen aufhalten.
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.008
633
.de
Zur allgemeinen Info, Untersuchungsergebnis nach Befragung des Flughafens und der Bundespolizei:

Die Fläche bis zur Zutrittskontrolle ist öffentlicher Bereich, dafür gibt es nicht mal eine Hausordnung.
Danach ist nichtöffentlicher Bereich. Hausordnung dafür kennt niemand.
Hinter der Siko ist Sicherheitsbereich, tun und lassen wird vom Luftsicherheitsgesetz geregelt.

Überreichen von Gegenständen zwischen dem nichtöffentlichen und dem Sicherheitsbereich ist nicht erlaubt.
Überreichen von Gegenständen zwischen dem öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich erlaubt.

Muss noch dafür gesorgt werden, dass auch der Securitas-Typ es lernt.
 
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