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Reisender R bucht über ein Reisebüro zwei Flugtickets für sich und seine Frau. Das Reisebüro bucht den R und seine Frau bei Fluggesellschaft F auf die gewünschten Flüge. R kann auch bei checkmytrip sehen, daß er und seine Frau auf den gebuchten Flügen auftauchen. R bezahlt das Geld an das Reisebüro.
Vier Monate nach erfolgte Flugbuchung und Bezahlung nähert sich der Flugtermin. R ruft bei der Fluggesellschaft F an und fragt, ob alles glatt geht. F teilt ihm mit, die Buchung sei bereits vor einem Monat storniert worden, da das Reisebüro den bezahlten Flugpreis nicht weitergeleitet hatte. Veranlasser der Sornierrung sei der zwischen Reisebüro und F zwischengeschaltete Ticketgroßhändler gewesen.
Frage: Hat R einen Beförderungsanspruch gegen die Airline oder nicht?
Vier Monate nach erfolgte Flugbuchung und Bezahlung nähert sich der Flugtermin. R ruft bei der Fluggesellschaft F an und fragt, ob alles glatt geht. F teilt ihm mit, die Buchung sei bereits vor einem Monat storniert worden, da das Reisebüro den bezahlten Flugpreis nicht weitergeleitet hatte. Veranlasser der Sornierrung sei der zwischen Reisebüro und F zwischengeschaltete Ticketgroßhändler gewesen.
Frage: Hat R einen Beförderungsanspruch gegen die Airline oder nicht?