Unehrliches Reisebüro

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Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
0
klausschlesinger.de.tl
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Reisender R bucht über ein Reisebüro zwei Flugtickets für sich und seine Frau. Das Reisebüro bucht den R und seine Frau bei Fluggesellschaft F auf die gewünschten Flüge. R kann auch bei checkmytrip sehen, daß er und seine Frau auf den gebuchten Flügen auftauchen. R bezahlt das Geld an das Reisebüro.
Vier Monate nach erfolgte Flugbuchung und Bezahlung nähert sich der Flugtermin. R ruft bei der Fluggesellschaft F an und fragt, ob alles glatt geht. F teilt ihm mit, die Buchung sei bereits vor einem Monat storniert worden, da das Reisebüro den bezahlten Flugpreis nicht weitergeleitet hatte. Veranlasser der Sornierrung sei der zwischen Reisebüro und F zwischengeschaltete Ticketgroßhändler gewesen.
Frage: Hat R einen Beförderungsanspruch gegen die Airline oder nicht?
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
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2.242
Corona-Land
Frage: Hat R einen Beförderungsanspruch gegen die Airline oder nicht?

Nur bei Pauschalreisen kommt der Voucher (Ticket) erst später. Da hat man dann aber den Sicherungsschein.
Sonst kommt das Ticket wenige Tage nach dem Zahlen.
Zahlt man nicht im Reisebüro erst, wenn man das Ticket abholt? So kannte ich das bisher.

- Geht es um einen tatsächlichen Sachverhalt? Dann hat der Kunde wirklich "gepennt".
 

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
6.618
4.643
SNA
ich hatte das als interessante Frage gesehen. Warum dann dieser Müll?
Gibt eben immer welche die solchen Müll ablassen und dann bei Kritik darüber austicken.

CMT zeigt eben auch eine Reservierung ohne Ticket an - da hätte R mal bei den Details schauen sollen ob eine Ticketnummer hinterlegt ist.
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
21.642
10.139
www.red-travels.com
war es evtl. das möchtegern RB "Lufthansa & Co Promo Angebote" auf facebook?

die Verbraucherzentrale hat denen bereits Auflagen erteilt, S&G zu dotieren, allerdings fährt er seinen Kurs wie vorher auch. Angeblich werden die Tickets über Singapur etc gebucht. Die eigene Website ist bereits offline gegangen (Subdomain bei Simplesite). Hatte dort mal Spaßeshalber ein paar Routings abgefragt, die nicht günstig sind. Sein Preis -50% günstiger. Keine Angaben zu Farerules etc. möglich, später im Verlauf ging es mit Beleidigungen und Beschimpfungen los.

Hatte sich als angeblicher LH Manager aus Asien ausgegeben, ein paar Tage später war er dann angeblich Pilot. In den Kommentaren tauchen angeblich Positive Stimmen auf (Fakeprofile, wechselnde Namen, gleiche Bilder)

CMT zeigt eben auch eine Reservierung ohne Ticket an - da hätte R mal bei den Details schauen sollen ob eine Ticketnummer hinterlegt ist.

mit deinem Fall am besten mal an die zuständige Verbraucherzentrale wenden, das Geld wirst du abschreiben müssen
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.000
4.126
GRQ + LID
Es sollte jeder der schon etwas länger mitliest auf deutschsprachigen Foren deutlich sein, dass wenn da so eine fiktive Konstellation auftaucht mit "F", "R" und dann auch noch zuerst "R" und dann seine Frau, noch zu schweigen von über sichselbst redend in der dritten Person, dass da nichts Sinniges heraus kommt.

So auch hier.

Ross und Reiter, Klartext.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.868
13
MRS
Usus ist doch bei Flugticketbuchung im Reisebüro, dass Tickets sofort ausgestellt werden und Kunden sofort oder innerhalb einer kurzen Frist zur Kasse gebeten werden!?
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.858
11.012
ich hatte das als interessante Frage gesehen. Warum dann dieser Müll?

Die interessante Frage ist mit Posting 2, also der ersten Reply, abschliessend beantwortet. Das betrachtet der eine oder andere halt als Freibrief ;)

Es sollte jeder der schon etwas länger mitliest auf deutschsprachigen Foren deutlich sein, dass wenn da so eine fiktive Konstellation auftaucht mit "F", "R" und dann auch noch zuerst "R" und dann seine Frau, noch zu schweigen von über sichselbst redend in der dritten Person, dass da nichts Sinniges heraus kommt.

So auch hier.

Ross und Reiter, Klartext.

Das ist halt immer der Versuch, unzulässige Rechtsberatung (vgl. § 6 RDG) zu vermeiden.
 

fatmoe

Reguläres Mitglied
07.05.2018
32
0
R ruft bei der Fluggesellschaft F an und fragt, ob alles glatt geht. F teilt ihm mit, die Buchung sei bereits vor einem Monat storniert worden, da das Reisebüro den bezahlten Flugpreis nicht weitergeleitet hatte. Veranlasser der Sornierrung sei der zwischen Reisebüro und F zwischengeschaltete Ticketgroßhändler gewesen.
Frage: Hat R einen Beförderungsanspruch gegen die Airline oder nicht?
Puh, schwierige Frage und meiner Meinung nach Auslegungssache!

Es kam ein gültiges Schuldverhältnis zwischen R und F gem. § 311 BGB zustande.
Jetzt kommt es drauf an, ob die Flugreise eine Leistung Zug-um-Zug (§322 BGB) ist oder nicht. Bei der Zug-um-Zug Leistung muss R zahlen, dann bekommt er seine Leistung. Da müsste man mal in die Rechtssprechung schauen, was eine Flugreise für Juristen ist.
Ist es keine Zug-um-Zug Leistung, muss nach §323 BGB eine Frist gesetzt werden bei R zur Zahlung. Das müsste der Ticketgroßhändler direkt bei R machen, da das Reisebüro kein Vertreter von R ist im Sinne des §§ 164 ff. BGB. Somit hätte R (samt Frau) nach §§133, 157 BGB einen Beförderungsanspruch ggü. F, da der Ticketgroßhändler "gepennt" hat.

Aber wie so oft in Jura: Sehr viel hätte, wäre, wenn :D
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.858
11.012
Don't. Please. Da stimmt kein einziger Satz. Die Sache war nach 13 Minuten abgeschlossen.