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Fluggastrechteportale erfreuen sich bei Verbrauchern zunehmender Beliebtheit. Den Airlines scheint das nicht zu gefallen, einige haben ein Abtretungsverbot in ihre AGB aufgenommen. Das LG Nürnberg hält solche Klauseln aber für unwirksam.
https://www.lto.de/recht/nachrichte...-abtretung-verbot-airline-agb-fluggastrechte/
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