Flug, Schwangerschaft usw.

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Anonym70281

Guest
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Hey ho,

ich hätte da eine bzw. mehrere Fragen. Vorweg der aktuelle Ist-Stand: gebuchte Flugreise (über eine OTA) vom 26.12. - 04.01. für zwei Personen
Da Mutter Natur schlecht gelaunt ist, müssen wir leider auf ärztliche Hilfestellung beim Kinderwunsch zurückgreifen (enorme Hilfestellung). Derzeit steht ein Behandlungszyklus an, wäre er erfolgreich, wäre der Beginn der Schwangerschaft folglich Mitte / Ende November. Sofern das der Fall ist, würden die Ärzte aber einen Flug als zu hohes Risiko einstufen (was ich völlig verstehe, vor allem, wenn es ohnehin schon so stressig ist, überhaupt schwanger zu werden).

Frage 1: wenn eine der beiden Personen nicht zum CheckIn erscheint, storniert die Fluggesellschaft dann beide Tickets oder nur das der einen Person?
Frage 2: da über eine OTA gebucht, ist es realistisch überhaupt Geld zurück zu bekommen, falls man storniert?
Frage 3: wenn man komplett stornieren würde, über die OTA oder direkt an die Fluggesellschaft wenden?

Danke euch schonmal :)
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Versuche es bei Geld für Flug.
Ansonsten kann aber natürlich eine Person auch alleine fliegen.
 

Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.292
3.585
Hamburg
Wenn es über Kreditkarte gebucht ist die Zusatzversicherungen inkludiert, ist das doch ggf mit Arztschreiben via KK zurück holbar? Mal mit KK und Airline ggf prüfen?
 
A

Anonym70281

Guest
Wenn es über Kreditkarte gebucht ist die Zusatzversicherungen inkludiert, ist das doch ggf mit Arztschreiben via KK zurück holbar? Mal mit KK und Airline ggf prüfen?
Wir haben leider nicht mit KK gebucht, sondern mit Überweisung. Und ob ein Arztschreiben da was bringt? Die OTA / Fluggesellschaft könnte ja argumentieren "Das ist ja keine spontane Schwangerschaft, sondern künstlich herbeigeführt, hätten sie halt mal noch bis nach dem Flug gewartet."

Da der Erfolg der Behandlung aber wie gesagt erst gegen Ende November sichergestellt werden kann (kann ja durchaus noch zu Komplikationen kommen oder wie beim natürlichen Vorgang einfach schiefgehen), ging es mir erstmal um die prinzipiellen Optionen. Inwiefern wir dann tatsächlich aktiv werden müssen (was wir natürlich hoffen :) ), bleibt abzuwarten. Am Ende ist das Geld halt wirklich weg, aber das wäre es uns in dem Fall wert (mal davon abgesehen, dass ohnehin schon viel Geld in die Behandlung fließt).
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.918
619
CGN
Frage 1: wenn eine der beiden Personen nicht zum CheckIn erscheint, storniert die Fluggesellschaft dann beide Tickets oder nur das der einen Person?
Frage 2: da über eine OTA gebucht, ist es realistisch überhaupt Geld zurück zu bekommen, falls man storniert?
Frage 3: wenn man komplett stornieren würde, über die OTA oder direkt an die Fluggesellschaft wenden?

Wenn Du alleine fliegen willst, kannst Du das tun - dass Deine +1 nicht mitkommt, spielt keine Rolle (Ausnahmen kann man hier wohl ignorieren).

Meines Wissens (aber nicht 100%ig sicher) musst Du Dich für die Rückerstattung von Steuern und Gebühren an die Airline wenden, und kannst m.E. auch eine eigene Bankverbindung angeben, d.h. OTA ist da raus.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.123
Wir haben leider nicht mit KK gebucht, sondern mit Überweisung. Und ob ein Arztschreiben da was bringt? Die OTA / Fluggesellschaft könnte ja argumentieren "Das ist ja keine spontane Schwangerschaft, sondern künstlich herbeigeführt, hätten sie halt mal noch bis nach dem Flug gewartet."

Da der Erfolg der Behandlung aber wie gesagt erst gegen Ende November sichergestellt werden kann (kann ja durchaus noch zu Komplikationen kommen oder wie beim natürlichen Vorgang einfach schiefgehen), ging es mir erstmal um die prinzipiellen Optionen. Inwiefern wir dann tatsächlich aktiv werden müssen (was wir natürlich hoffen :) ), bleibt abzuwarten. Am Ende ist das Geld halt wirklich weg, aber das wäre es uns in dem Fall wert (mal davon abgesehen, dass ohnehin schon viel Geld in die Behandlung fließt).

Ich würde den Arzt sicher nicht bestätigen lassen, das es eine ICSI ist. Kannst du noch eine Reiserücktrittsversicherung abschließen? Noch liegt keine Schwangerschaft vor, so dass Du diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten kannst. Und wenn es dann spaeter eine Schwangerschaft gibt, wird jeder Gynäkologe bestätigen (wenn es medizinisch so ist), dass Du nicht fliegen darftst. Wie die Schwangerschaft entstanden ist, geht keinen was an. Du brauchst ja auch sonst nicht vor dem Flug aus GV verzichten, weil damit eine Schwangerschaftsrisiko verbunden waere.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Sofern keine Reiserücktrittsversicherung besteht, kann man immer noch darauf hoffen, dass der Flug aus welchen Gründen auch immer vor dem Boarding annuliert wird und man den Flug kostenfrei annullieren kann.
 

Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.292
3.585
Hamburg
Ich würde den Arzt sicher nicht bestätigen lassen, das es eine ICSI ist. Kannst du noch eine Reiserücktrittsversicherung abschließen? Noch liegt keine Schwangerschaft vor, so dass Du diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten kannst. Und wenn es dann spaeter eine Schwangerschaft gibt, wird jeder Gynäkologe bestätigen (wenn es medizinisch so ist), dass Du nicht fliegen darftst. Wie die Schwangerschaft entstanden ist, geht keinen was an. Du brauchst ja auch sonst nicht vor dem Flug aus GV verzichten, weil damit eine Schwangerschaftsrisiko verbunden waere.

Danke. Ich meinte diese Variante natürlich... Es geht natürlich um den Status und nicht den Weg dahin.
 

kk1987

Reguläres Mitglied
13.01.2015
60
1
MUC
Wir haben leider nicht mit KK gebucht, sondern mit Überweisung. Und ob ein Arztschreiben da was bringt? Die OTA / Fluggesellschaft könnte ja argumentieren "Das ist ja keine spontane Schwangerschaft, sondern künstlich herbeigeführt, hätten sie halt mal noch bis nach dem Flug gewartet."

Da der Erfolg der Behandlung aber wie gesagt erst gegen Ende November sichergestellt werden kann (kann ja durchaus noch zu Komplikationen kommen oder wie beim natürlichen Vorgang einfach schiefgehen), ging es mir erstmal um die prinzipiellen Optionen. Inwiefern wir dann tatsächlich aktiv werden müssen (was wir natürlich hoffen :) ), bleibt abzuwarten. Am Ende ist das Geld halt wirklich weg, aber das wäre es uns in dem Fall wert (mal davon abgesehen, dass ohnehin schon viel Geld in die Behandlung fließt).

Hallo Mitsuha,

nochmal zum Thema Kreditkarte + Reiserücktritt: Bei den meisten Kreditkarten (Voraussetzung Gold) ist es kein Muss, dass die Reise auch mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Die Reiserücktrittsversicherung greift auch, wenn du per Überweisung, Bar oder sonst wie bezahlt hast. Kartenunabhängig. Erkundige dich doch mal bei deiner Bank.

Kurz noch zu deiner zweiten Frage im Thread:

Bei uns ist jetzt der gleiche Fall eingetreten und wir haben unsere Reise auch stornieren müssen.(gebucht über OTA) Zum Glück wurde bei uns das Ticket noch gar nicht ausgestellt und somit konnten wir die Flüge gegen eine im Verhältnis kleine Gebühr stornieren.

Alles Gute!
 

Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
Ist eine Schwangerschaft eine Krankheit? Eine Reiserücktritssversicherung zahlt nicht, nur weil man schwanger ist. Erst ab der 36. Schwangerschaftswoche besteht ein "Flugverbot". Das sehe ich in dem oben genannten Fall nicht. Nur wegen "Sorgen bzgl. der Schwangerschaft" wird keine Versicherung zahlen (auch wenn ein Arzt ein Attest ausstellt).
 

kk1987

Reguläres Mitglied
13.01.2015
60
1
MUC
Ist eine Schwangerschaft eine Krankheit? Eine Reiserücktritssversicherung zahlt nicht, nur weil man schwanger ist. Erst ab der 36. Schwangerschaftswoche besteht ein "Flugverbot". Das sehe ich in dem oben genannten Fall nicht. Nur wegen "Sorgen bzgl. der Schwangerschaft" wird keine Versicherung zahlen (auch wenn ein Arzt ein Attest ausstellt).

Doch tun sie. Bei vielen Gesellschaften reicht es, wenn der Arzt bestätigt, dass die Reise zu gefährlich ist.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.822
1.078
KUL (bye bye HAM)
Sollte ein Risiko für die Schwangerschaft bestehen, gibt es durchaus den Status "Krank" auf Attest. Gleiches gilt auch, wenn man vor Erreichen der 36. (?) Schwangerschaftswoche arbeitsunfähig wird.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Hallo Mitsuha,

nochmal zum Thema Kreditkarte + Reiserücktritt: Bei den meisten Kreditkarten (Voraussetzung Gold) ist es kein Muss, dass die Reise auch mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Die Reiserücktrittsversicherung greift auch, wenn du per Überweisung, Bar oder sonst wie bezahlt hast. Kartenunabhängig. Erkundige dich doch mal bei deiner Bank.

Kurz noch zu deiner zweiten Frage im Thread:

Bei uns ist jetzt der gleiche Fall eingetreten und wir haben unsere Reise auch stornieren müssen.(gebucht über OTA) Zum Glück wurde bei uns das Ticket noch gar nicht ausgestellt und somit konnten wir die Flüge gegen eine im Verhältnis kleine Gebühr stornieren.

Alles Gute!

Hallo Mitsuha,

nochmal zum Thema Kreditkarte + Reiserücktritt: Bei den meisten Kreditkarten (Voraussetzung Gold) ist es kein Muss, dass die Reise auch mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Die Reiserücktrittsversicherung greift auch, wenn du per Überweisung, Bar oder sonst wie bezahlt hast. Kartenunabhängig. Erkundige dich doch mal bei deiner Bank.

Halte ich für ein Gerücht. Bei den meisten muss man mit der Karte zahlen, nur in Ausnahmefällen nicht. In Österreich ist es so üblich, dass die Versicherung immer greift, in Deutschland eher nicht.
 
A

Anonym70281

Guest
Erstmal danke für alle Antworten.

Nochmal zum Thema Kreditkarte: wie erwähnt hatten wir diese Reise mit Überweisung gezahlt, daher gehen alle Hinweise diesbezüglich leider ins Leere :(

Zum Thema Schwangerschaft und Flugerlaubnis. Es ist richtig, dass im dritten Schwangerschaftsdrittel (also so ab Woche 28) generell nicht mehr geflogen werden soll, weil bei vielen Frauen der körperliche Zustand Probleme bereiten kann (manche Fluggesellschaften erlauben den Flug bei ärztlichem Attest aber noch). Allerdings raten viele (auch unser) Gynäkologe dazu, wegen der sensiblen Entwicklungsphase des Embryos auch im ersten Schwangerschaftsdrittel nicht zu fliegen (also bis zur 13.-14. Woche etwa). Da in unserem Fall eine begleitende Schwangerschaft stattfinden würde, käme es gar nicht zu dem Fall "Oh, wir haben erst im Urlaub fesgestellt, dass sie schwanger ist."

Wie gesagt, momentan ist das alles für uns nur zu Informationssammlung und natürlich hoffen wir, dass wir eure Tipps dann auch nutzen müssen ;) die Hormonbehandlung hat gerade begonnen und so in vier Wochen wissen wir dann mehr. Zum Glück ist das Hotel kostenfrei stornierbar, so dass "nur" der Flug weg wäre (da er im Super Saver Tarif ist, sind unsere Hoffnungen auf eine teilweise Erstattung nicht wirklich hoch). Da noch Freunde von uns zum selben Zeitraum fliegen, steht maximal die Option im Raum, ob ich alleine fliege und meine +1 dann "leider" daheim bleibt.
 

Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
Gleiches gilt auch, wenn man vor Erreichen der 36. (?) Schwangerschaftswoche arbeitsunfähig wird.

Arbeitsunfähig bedeutet nicht automatisch das man auch fluguntauglich ist.

@Mitsuha: Ich würde es (wie schon von einem anderen Vorposter erwähnt) bei "wir-kaufen-deinen-flug" versuchen. Alternativ durchrechnen, was bei einer Erstattung rauskommt. Wenn euch das Kind wichtiger ist als der Urlaub, dann sollte es auf die paar Euro für die Flüge auch nicht ankommen - schließlich wird euch das Kind ein Vielfaches des Flugs kosten, bis es Volljährig ist ;)
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.123
Arbeitsunfähig bedeutet nicht automatisch das man auch fluguntauglich ist.

Im Falle einer ICSI wird dir jeder Arzt bestätigen, dass man nicht fliegen darf, täglich sechs Stunden liegen soll und was auch immer. "Arbeitsunfähig" ist hier im Übrigen der falsche Begriff, es geht um das "Beschäftigungsverbot" und das steht in § 3 MuSchuG: „Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.“. Es braucht wenig Kreativität welche Symptome anzugehen sind, damit ein Arzt sowas mit gutem Gewissen ausspricht.
 
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Anonym70281

Guest
@Mitsuha: Ich würde es (wie schon von einem anderen Vorposter erwähnt) bei "wir-kaufen-deinen-flug" versuchen. Alternativ durchrechnen, was bei einer Erstattung rauskommt. Wenn euch das Kind wichtiger ist als der Urlaub, dann sollte es auf die paar Euro für die Flüge auch nicht ankommen - schließlich wird euch das Kind ein Vielfaches des Flugs kosten, bis es Volljährig ist ;)

Klar wäre uns das Kind wichtiger, sonst würden wir keine ISCI machen :) nochmal: es geht nur um eine Art Brainstorming. Tatsächlich agieren müssen wir ja erst, wenn das ganze erfolgreich wäre (was natürlich super wäre).
Wie soll das mit "wir-kaufen-deinen-flug" denn funktionieren? Dafür müsste es doch zu Verspätung oder Annulierung gekommen sein? Ich stehe da gerade auf dem Schlauch...
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.918
619
CGN
Wie soll das mit "wir-kaufen-deinen-flug" denn funktionieren? Dafür müsste es doch zu Verspätung oder Annulierung gekommen sein? Ich stehe da gerade auf dem Schlauch...

Vermutlich ist das einfach nur eine Arbeitserleichterung. Statt selbst zu recherchieren, ob es eine Verspätung o.ä. gegeben hat, die dir nützlich sein kann, kannst du die das prüfen lassen.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.811
736
Ganz ehrlich? Ich persönlich würde einfach fliegen. Wenn Details zum "Warum" gewünscht, bitte PN. Es gibt durchaus fundierte Gründe dafür.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Wie soll das mit "wir-kaufen-deinen-flug" denn funktionieren? Dafür müsste es doch zu Verspätung oder Annulierung gekommen sein? Ich stehe da gerade auf dem Schlauch...

Die "kümmern" sich um die Erstattung der Steuern die du für den Flug gezahlt hast. Du hast kein Risiko und musst dich nicht mit der Airline streiten, dafür verdienen sie mit. Kannst ja zumindest mal anfragen was denen der Flug wert wäre.
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
....

Wie gesagt, momentan ist das alles für uns nur zu Informationssammlung und natürlich hoffen wir, dass wir eure Tipps dann auch nutzen müssen ;) die Hormonbehandlung hat gerade begonnen und so in vier Wochen wissen wir dann mehr. Zum Glück ist das Hotel kostenfrei stornierbar, so dass "nur" der Flug weg wäre (da er im Super Saver Tarif ist, sind unsere Hoffnungen auf eine teilweise Erstattung nicht wirklich hoch). Da noch Freunde von uns zum selben Zeitraum fliegen, steht maximal die Option im Raum, ob ich alleine fliege und meine +1 dann "leider" daheim bleibt.

Also es ist allein das Stornorisiko des Fluges. Über welchen Preis reden wir hier? Sind das ein paar hundert oder ein paar tausend Euro?

Ich kenne es so, dass man beim Storno die Steuern und Gebühren des Fluges, ggf. abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurück bekommt.
Bei Buchung über ein OTA kommen ggf. nochmal die Gebühren des OTA´s obendrauf.

Ob diese Handhabung dann immer 100% rechtsicher ist, steht auf einem anderen Blatt. Daher gibt es solche Portale wie wir kaufen Deinen Flug, die ggf. mit entsprechender rechtlicher Kenntnis mehr von den Airlines zurückfordern, und trotzdem noch Ihren Schnitt machen.

Bei einem entsprechend hohem Flugpreis könnte eine Reiserücktrittsversicherung eine Alternative sein, je nachdem wann der Flug gebucht wurde. Hier wäre vermutlich eine Jahrespolice ratsam, da diese noch gebucht werden kann, selbst wenn die eigentliche Flugbuchung schon länger zurück liegt. Eine Anlaufstelle wäre hier z.B. travelsecure
 

kk1987

Reguläres Mitglied
13.01.2015
60
1
MUC
Halte ich für ein Gerücht. Bei den meisten muss man mit der Karte zahlen, nur in Ausnahmefällen nicht. In Österreich ist es so üblich, dass die Versicherung immer greift, in Deutschland eher nicht.

Kein Gerücht. War bei mir selber schon so und bei vielen Kunden auch. Mastercard Gold: Versicherung bezahlt unabhängig vom Karteneinsatz. Steht auch in den Bedingungen.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Der TO hat aber anscheinend eine KK die diese Versichung nicht inkludiert, wenn er nicht mit der Karte zahlt. Wieso also weiter auf dem Thema rumreiten?
 

kk1987

Reguläres Mitglied
13.01.2015
60
1
MUC
Der TO hat aber anscheinend eine KK die diese Versichung nicht inkludiert, wenn er nicht mit der Karte zahlt. Wieso also weiter auf dem Thema rumreiten?

Wollte es nur mal gesagt haben, da hier pauschal Aussagen getroffen wurden, die so nicht stimmen. Außerdem könnte es für paar Leute ja interessant sein, dass es sowas gibt.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.123
Wenns wirklich um Geld geht, eine RRKV mit Jahresvertrag abschließen, die auch vor Abschluss gebuchte Reisen abdeckt