Corsair storniert RUN - DZA / Berechtigt für Reise mit UU?

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AF14

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04.06.2016
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CDG
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Hallo zusammen

Ich habe (hatte) für kommenden April eine Buchung für einen Daytrip RUN-DZA-RUN. Nun streicht Corsair diese Verbindung und bietet mir nur an, das Geld zurückzuerstatten.

Tatsächlich gibt es an diesem Dienstag keine Alternativverbindung - jedoch am Tag davor und danach mit Air Austral.

Greifen hier die Passagierrechte (innereuropäischer Flug, zumindest in politischer Hinsicht), so dass man mich auf den UU-Flug tags davor umbuchen müsste?

Gruss
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
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ZRH
La Réunion ist ein département d'outre-mer français. Somit EU, Verordnung EU 271/04 sollte greifen (sofern keine gegenteiligen Ausschlüsse)...

Was Du sicher brauchst ist wohl viel Spass und Geduld beim Durchsetzen deines 'Rechts'... Bon chance à te débourouiller d'ça et tiens nous en courrant! ;)
 
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AF14

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04.06.2016
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La Réunion ist ein département d'outre-mer français. Somit EU, Verordnung EU 271/04 sollte greifen (sofern keine gegenteiligen Ausschlüsse)...

Was Du sicher brauchst ist wohl viel Spass und Geduld beim Durchsetzen deines 'Rechts'... Bon chance à te débourouiller d'ça et tiens nous en courrant! ;)

Merci bien mon pote, je les ai déjà averti que j'aimerais voler avec Austral, mais on verra ;)

Hier noch ein Pressebericht dazu. Hintergrund der Annullierungen ist offenbar der Verlust der Streckenrechte von SS zwischen Réunion und Madagaskar:
https://la1ere.francetvinfo.fr/comp...-plus-mayotte-partir-du-9-fevrier-648344.html
 

AF14

Erfahrenes Mitglied
04.06.2016
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Kurzer Anruf beim Kundendienst bestätigt die Vermutung: Corsair stellt sich quer. Es gäbe für dieses Ticket keine Alternative als die Rückzahlung. Ich habe gesagt, dass ich nicht einwillige und mich über das Formular beschweren möchte. Gesagt getan, eine Stunde später erhalte ich bereits die Bestätigung, dass die Rückzahlung eingeleitet worden sei...


Auszug der offiziellen Seite der EU, Abschnitt Fluggastrechte:


Si votre vol est annulé, vous avez droit à un remboursement, un réacheminement ou un vol retour, ainsi qu'à une assistance et une indemnisation. L'indemnisation est due si vous avez été informé moins de 14 jours avant la date de départ prévue.


La compagnie aérienne doit vous offrir le choix entre trois options:


le remboursement de votre billet et, si vous avez un vol en correspondance, un vol retour vers l'aéroport de départ dans les meilleurs délais;
le réacheminement vers votre destination finale dans les meilleurs délais, ou
le réacheminement à une date ultérieure, à votre convenance et dans des conditions de transport comparables, sous réserve de la disponibilité de sièges.


Si la compagnie aérienne n'offre pas le choix entre le remboursement et le réacheminement mais décide unilatéralement de rembourser votre billet initial, vous avez droit à un remboursement supplémentaire de la différence de prix avec le nouveau billet (dans des conditions de transport comparables).


https://europa.eu/youreurope/citize...s/air/index_fr.htm#reimbursement-cancellation




Folglich dürfte ich nun doch die zweieinhalb mal teurere Air Austral-Verbindung (auch in Eco) buchen, und Corsair müsste mir zusätzlich noch der Aufpreis erstatten. Nur, wie und wo klagt man das ein?
 

hagi52156

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18.03.2012
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Noch eine Hintergrundinformation: AirAustral hat Air Madagascar vor einigen Monaten praktisch übernommen. Die madegassische Regierung war sehr daran interessiert Air Mada loszuwerden. Da wundert es kaum, dass sie nun Corsair die Flugrechte entziehen und AirAustral/Air Mada auf den Strecken RUN-TNA und DZA wieder zu einer Monopolstellung verhelfen.
 
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AF14

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04.06.2016
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Dafür gibt es hunderte Seiten hier im Forum und Corsair hat ihren Sitz immerhin in Paris...

Ginge es um reine Flugverspätungen oder -ausfälle würde ich Dir sofort beipflichten, aber dieser Fall erfordert ja eine gewisse manuelle Bearbeitung. Die mir bekannten Portale zielen allesamt darauf ab, dass der geschädigte Passagier alle Daten selber erfasst und das System darauf basierend eine Entscheidung fällt, ob der Fall "bearbeitenswert" ist oder eben nicht. Und selbst das funktioniert bei etwas exotischeren Fluglinien oft nicht, da den Unternehmen schlicht die Daten zu diesen Flüge fehlen.

Wie auch immer, ich werde den Fall wohl nicht weiterfolgen und warte nun auf die Rückzahlung. Stattdessen gibt es halt einen Daytrip ZSE-MRU-ZSE ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

hagi52156

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18.03.2012
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Da hast du aber nicht viel Zeit in MRU, vielleicht reicht es für einen Abstecher nach Blue Bay.
Du fliegst dann wohl mit MK, in letzter Zeit wurde dieser Flug ab und zu gestrichen und die Passagiere mit dem Bus nach RUN für einen anderen MK Flug gebracht. Hoffe mal, das bleibt dir erspart.
 

AF14

Erfahrenes Mitglied
04.06.2016
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Da hast du aber nicht viel Zeit in MRU, vielleicht reicht es für einen Abstecher nach Blue Bay.
Du fliegst dann wohl mit MK, in letzter Zeit wurde dieser Flug ab und zu gestrichen und die Passagiere mit dem Bus nach RUN für einen anderen MK Flug gebracht. Hoffe mal, das bleibt dir erspart.

Mir geht (ginge) es lediglich darum, die zwei Flughäfen zu loggen, von daher ist mir die Aufenthaltszeit beinahe egal. Werden wohl ein Taxi nach Mahébourg nehmen und dort ein wenig die Gegend erkunden. Oder eben Blue Bay.

Die Annulationen sind mir auch aufgefallen. Weisst Du zufälligerweise, ob diese mehrheitlich der Buchungslage geschuldet waren?
Ein Re-Routing über RUN wäre nun auch nicht das Schlimmste: Zur Mittagszeit fliegt MK ja mit A350 ;)