Neues Routing durch Airline - Ist das eine Anullierung?

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Andi5

Neues Mitglied
03.12.2018
7
0
EDDM
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Hallo!

Dies ist mein erster Beitrag!!! :confused:;)

Ich hätte folgende Frage: Mir ist am letzten Donnerstag folgendes passiert:

Mein Eurowings Flug MRU-MUC EW225 (geplante Ankunft 17:30) wurde aus operationellen Gründen der Eurowings (Aussage per Bordurchsage Kapitän: "das Flugzeug wird in DUS für einen anderen Flug benötigt") auf MRU-DUS umgebucht und durchgeführt (Ankunft DUS 17:55). Der Flug über/nach DUS wurde uns erst beim Check-In am Flughafen mitgeteilt. Entsprechend begeistert waren 180 Passagiere an Bord, die eigentlich direkt nach MUC wollten. Stellt dieses neue Routing eine Anullierung dar?

Anschliessend stellte Eurowings einen Flug DUS-MUC EW6002 zur Verfügung der erst um 20:45 dort landete. Also insgesamt mit 3:15h Verspätung. In DUS wurde uns keinerlei Verpflegung angeboten. Auf dem Flug DUS-MUC gab es wahlweise ein halbes Käsebrot oder Kuchen und Softdrinks kostenfrei...

Ich empfinde es als ziemliche Frechheit von Eurowings aus wirtschaftlichen Gründen einfach den Flug umzubuchen, noch dazu ohne die Passagiere rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen. Ich habe extra den Direktflug gebucht, damit ich eher daheim bin, nicht umsteigen muss, nicht 2x durch Sicherheitskontrolle muss und am nächsten relativ erholt in die Arbeit gehen kann - und nicht völlig fix und foxy.

Wohin kann ich mich nun am besten wenden? Kennt sich jemand aus? Aus den EU Regeln werde ich besonders bzgl. der Umbuchung nicht schlau. DANKE für eure Hilfe.

Andi
 
Zuletzt bearbeitet:

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
5
HAM
Am besten die Frage im EU261 Thread oder im Eurowings Thread stellen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.557
Natürlich liegt in diesem Fall eine Annullierung im Sinne des Artikel 5 der EU-VO dar, der geplante Flug MRU-MUC wurde in seiner geplanten Form aufgegeben.

Hier besteht der Anspruch auf die Ausgleichszahlung, allerdings kann EW die Ausgleichszahlung um 50% kurzen da, sich die Ankunftszeit um weniger als 4Stunden verzögert hat.

Die Art und Weise und der Lösung der angesprochenen Verpflegung ist jedoch nicht zu beanstanden, da Betreuungsleistungen dieser Art im Fall eines Langstreckenfluges erst ab vier Stunden vorgesehen ist.

Insgesamt bleibt es bei dem Anspruch in Höhe von 300Euro pro Reisenden, grundsätzlich hätte dieser Flug unter dem Gesichtspunkt der vergleichbaren Reisebedingungen wohl nicht akzeptiert werden müssen, da jedoch der Flug bereits angetreten und abgeschlossen wurde lassen sich auch keine weiteren Ansprüche herleiten.
Allenfalls könnte die unzureichende bzw. fehlende Rechtsaufklärung bemängelt werden, aber auch dies führt nicht zu einem konkreten durchsetzbaren Anspruch.
 

Andi5

Neues Mitglied
03.12.2018
7
0
EDDM
Natürlich liegt in diesem Fall eine Annullierung im Sinne des Artikel 5 der EU-VO dar, der geplante Flug MRU-MUC wurde in seiner geplanten Form aufgegeben.

Hier besteht der Anspruch auf die Ausgleichszahlung, allerdings kann EW die Ausgleichszahlung um 50% kurzen da, sich die Ankunftszeit um weniger als 4Stunden verzögert hat.

Die Art und Weise und der Lösung der angesprochenen Verpflegung ist jedoch nicht zu beanstanden, da Betreuungsleistungen dieser Art im Fall eines Langstreckenfluges erst ab vier Stunden vorgesehen ist.

Insgesamt bleibt es bei dem Anspruch in Höhe von 300Euro pro Reisenden, grundsätzlich hätte dieser Flug unter dem Gesichtspunkt der vergleichbaren Reisebedingungen wohl nicht akzeptiert werden müssen, da jedoch der Flug bereits angetreten und abgeschlossen wurde lassen sich auch keine weiteren Ansprüche herleiten.
Allenfalls könnte die unzureichende bzw. fehlende Rechtsaufklärung bemängelt werden, aber auch dies führt nicht zu einem konkreten durchsetzbaren Anspruch.


wohin wende ich mich damit am Besten? Ich hatte den Vorgang gerade bei einem einschlägigen Flugrechtsportal in die Masken eingetragen (Flugumleitung, neuer Flug, Verspätung). Raus kam ein Anspruch auf 2 x 600EUR (2 Tickets) = 1200EUR, abzüglich 400EUR Gebühren/Erfolgshonorar....
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Am besten schreibst du EW erstmal selber an. Verweisst auf die EU/VO und forderst sie mit Fristsetzung und Angabe deiner Bankdaten zur Zahlung auf. Wenn sie nicht wollen und wenn der Fall eindeutig ist, würde ich einen Rechtsanwalt beauftragen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.557
wohin wende ich mich damit am Besten? Ich hatte den Vorgang gerade bei einem einschlägigen Flugrechtsportal in die Masken eingetragen (Flugumleitung, neuer Flug, Verspätung). Raus kam ein Anspruch auf 2 x 600EUR (2 Tickets) = 1200EUR, abzüglich 400EUR Gebühren/Erfolgshonorar....

Der Hinweis an EW direkt zu schreiben ist ja schon vorhanden, diese Dienstleister arbeiten in den Eingabemasken nicht immer korrekt, daher kann der höhere Betrag erklärt werden.
Grundsätzlich bietet sich im Fall von Eurowings auch die Methode an selbst die Forderung im Mahnverfahren durch zu setzen.

Meiner Ansicht nach wird EW berechtigt sein die Forderung um 50% zu kürzen, man kann natürlich auch die Sichtweise vertreten dass aufgrund des zusätzlichen Stops die volle Entschädigung zusteht.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Meiner Ansicht nach wird EW berechtigt sein die Forderung um 50% zu kürzen, man kann natürlich auch die Sichtweise vertreten dass aufgrund des zusätzlichen Stops die volle Entschädigung zusteht.

Ich glaube entschiden ist, ob der Umweg als Anullierung zu werten ist und da würde ich spontan ja sagen, da der Ursprüngliche Flugplan aufgegeben wurde. Dann muss man in der EU/VOschauen, wie sich das mit der Entfernung und den daraus resultierenden späteren Ankünften verhält. Aber da haben wir ja ne unterschiedliche Sichtweise, ob bei Anullierung und nicht genug Verspätung eine Kürzung um 50% erlaubt ist oder nicht.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.557
Ich glaube entschiden ist, ob der Umweg als Anullierung zu werten ist und da würde ich spontan ja sagen, da der Ursprüngliche Flugplan aufgegeben wurde. Dann muss man in der EU/VOschauen, wie sich das mit der Entfernung und den daraus resultierenden späteren Ankünften verhält. Aber da haben wir ja ne unterschiedliche Sichtweise, ob bei Anullierung und nicht genug Verspätung eine Kürzung um 50% erlaubt ist oder nicht.

Nun die Frage Annullierung ja/nein ist einfach, der Flug MRU-MUC wurde nicht durchgeführt, also wurde diese FLug aufgegeben.

Der Flug MRU-DUS mit Anschluss DUS-MUC ist als angebotene Ersatzbeförderung zu sehen, dieses ANgebot wurde angenommen.
In dieser Hinsicht ist die Sache einfach und klar.

Die VO ist zunächst eindeutig beträgt die Verzörgerung der Ankunft im Fall der Langstrecke weniger als 4Stunden kann die Fluggesellschaft den Anspruch kürzen.
Natürlich könnte man hier argumentieren, dass die Art und Weise wie die Ersatzbeförderung erfolgt ist, aufgrund des zusätzlichen Segments nicht mehr als vergleichbare Reisebedingungen an zu sehen ist.
Es gibt eine Hardliner Meinung die darin dann automatisch einen Anspruch auf die Ausgleichszahlung in voller Höhe vorsieht allerdings ergibt sich diese nicht aus der Verordnung und wurde bisher auch nicht höchstrichterlich bestätigt.
Sollte sich das letzteres geändert haben dann immer her mit den entsprechenden Aktenzeichen.
 
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