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Hallo zusammen,
nachdem jetzt ein harter Brexit immer wahrscheinlicher wird, sollten sich Vorbestrafte beeilen, wenn sie noch ein mal UK in echt sehen wollen. Nach einem harten Brexit wird es wesentlich schwieriger. Die aktuellen Einreisebestimmungen für US-Bürger (und alle anderen Länder ohne privilegierte visafreie Einreise) mit criminal record (Vorstrafe) könnte ein guter Anhaltspunkt sein, was uns erwartet:
Freiheitsstrafe >= 30 Monate (2,5 Jahre) => Lebenslanges Einreiseverbot
6 Monate < Freiheitsstrafe < 30 Monate => 10 Jahre Einreiseverbot
Geldstrafe oder kurze Freiheitsstrafe < 6 Monate => 5 Jahre Einreiseverbot
Nach Ablauf der Frist ist zur Einreise immer ein Visum erforderlich. Die Frist beginnt zu laufen ab vollständiger Verbüssung oder Bezahlung der Strafe. Also nach Bezahlung der letzten Rate. Sollte die Strafe nicht vollständig abgesessen worden sein, so beginnt die Frist ab dem endgültigen Erlass der Strafe zu laufen. Bei Bewährungsstrafen nach Ende der Bewährungszeit. Bewährungsstrafen zählen von der Zeit her, wie eine echte Freiheitsstrafe. Eine Umrechnung von Tagessätzen in Freiheitsstrafe habe ich nicht gefunden, jedoch zählt bei mehreren Freiheitsstrafen alle in Summe zusammen. Wer also insgesamt mehr als 30 Monate hat (auch durch mehrere Strafen) hat ein lebenslanges Einreiseverbot.
Quelle: englischsprachiges tripadvsor Forum
nachdem jetzt ein harter Brexit immer wahrscheinlicher wird, sollten sich Vorbestrafte beeilen, wenn sie noch ein mal UK in echt sehen wollen. Nach einem harten Brexit wird es wesentlich schwieriger. Die aktuellen Einreisebestimmungen für US-Bürger (und alle anderen Länder ohne privilegierte visafreie Einreise) mit criminal record (Vorstrafe) könnte ein guter Anhaltspunkt sein, was uns erwartet:
Freiheitsstrafe >= 30 Monate (2,5 Jahre) => Lebenslanges Einreiseverbot
6 Monate < Freiheitsstrafe < 30 Monate => 10 Jahre Einreiseverbot
Geldstrafe oder kurze Freiheitsstrafe < 6 Monate => 5 Jahre Einreiseverbot
Nach Ablauf der Frist ist zur Einreise immer ein Visum erforderlich. Die Frist beginnt zu laufen ab vollständiger Verbüssung oder Bezahlung der Strafe. Also nach Bezahlung der letzten Rate. Sollte die Strafe nicht vollständig abgesessen worden sein, so beginnt die Frist ab dem endgültigen Erlass der Strafe zu laufen. Bei Bewährungsstrafen nach Ende der Bewährungszeit. Bewährungsstrafen zählen von der Zeit her, wie eine echte Freiheitsstrafe. Eine Umrechnung von Tagessätzen in Freiheitsstrafe habe ich nicht gefunden, jedoch zählt bei mehreren Freiheitsstrafen alle in Summe zusammen. Wer also insgesamt mehr als 30 Monate hat (auch durch mehrere Strafen) hat ein lebenslanges Einreiseverbot.
Quelle: englischsprachiges tripadvsor Forum