TK3910 STR - IST Entschädigung wg. Verspätung?

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axxoo25

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
2.220
174
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Hi zusammen,

es geht um den Flug von STR nach IST am 22.12.2018, der um 22:20 abheben sollte.

Er kam aber aus Istanbul um 22:35 erst an. Flug wurde annuliert und auf den nächsten morgen "verschoben" - ich vermute wegen Nachtflugverbot.

Ich meine, eine Entschädigung steht zu. Liege ich falsch?
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
...ich vermute wegen Nachtflugverbot.

Grundsätzlich stimme ich dir zu, dass auf Basis der hier von Dir genannten extrem dünnen Daten eine Entschädigung anfallen könnte.

Aber zum einen wissen wir nicht, warum die Maschine so spät in STR ankam - Wetter? Einschränkungen durch ATC? Medical auf dem Weg nach STR? etc. etc.

Und zum anderen wissen wir nicht, warum keine (durchaus mögliche und übliche) Sondergenehmigung bestand. Nicht beantragt? Abgelehnt?

Website Flughafen Stuttgart meinte:
Um nächtlichen Fluglärm möglichst zu vermeiden, dürfen zwischen 23:30 Uhr und 6 Uhr keine zivilen Flugzeuge mit Jetantrieb am Flughafen Stuttgart landen. Verspätete Landungen bis 24 Uhr sind zulässig, wenn deren planmäßige Ankunft vor 23:30 Uhr liegt. Ein Startverbot gilt bereits ab 23 Uhr. Ausgenommen sind genehmigte verspätete Starts und Landungen, Einsatzflüge für Katastrophenschutz und medizinische Hilfeleistung, Messflüge für technische Anlagen sowie Militärflüge. Propellermaschinen und Nachtluftpostdienste dürfen nachts nur eingeschränkt starten, wenn sie bestimmte Lärmanforderungen einhalten.

Da gehören schon noch EINE MENGE mehr Informationen dazu, um eine vernünftige Einschätzung abgeben zu können.
 
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