Fluggastrechte bei Storning im Voraus?

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ajung01

Neues Mitglied
10.01.2019
1
0
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Ich habe habe mit BA für Mai einen Rückflug Boston->London->Stuttgart gebucht.


Vorab hat BA bereits jetzt den Rückflug London->Stuttgart storniert und mich auf eine viel spätere Maschine (8 Stunden Wartezeit in London Heathrow) umgebucht.


Gelten hier bereits auch schon vorab Fluggastrechte?

Eine so lange Wartezeit, die länger ist als mein Flug vorher aus Boston ist eine Frechheit.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.593
4.259
MUC/INN
Klar hast Du einen Anspruch auf anderweitige Beförderung und Betreuungsleistungen für die 8 Stunden in LHR. Also anrufen und umbuchen lassen. Oder Storno.
Art. 5 Abs.1 lit.a, b, Art. 8, 9 EG-VO 261/04.

Ach halt. GB ist ja dann nicht mehr in der EU. Da BA dann keine EU-Airline mehr ist und der Flug von Ex-EU nach In-EU geht ist die VO nicht anwendbar.

Ruf doch einfach mal an und lass dich umbuchen, kostet weniger Zeit als im Forum Fragen zu stellen. Weiß jetzt natürlich niemand ob und wie der Brexit ausgehen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.593
4.259
MUC/INN
Will aber die Fluggastrechte behalten. Fraglich ist eher, ob sie noch die Landerechte in Stuttgart haben werden.

Weiß man alles nicht, ja gut, hilft einfach nur die Jetzt-Situation zu nutzen und anzurufen. Aber der Alternativ-Beförderungsanspruch besteht ja auch jetzt und nicht erst zum Abflugzeitpunkt.
 
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rotanes

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01.06.2010
7.016
5
HAM
Gelten hier bereits auch schon vorab Fluggastrechte?

Das wichtigste Fluggastrecht gilt immer, nämlich sich mal selber vorab zu informieren, welche potentiellen und angemessenen Alternativen es gibt.
Das zweitwichtigste Recht ist, dann den Kundenservice anzurufen und um die Umbuchung auf diese gewünschte Alternative zu bitten.
Das dritte Recht ist dann (im Falle einer Ablehnung) die Frage nach den Fluggastrechten zu stellen.
 
A

Anonym-36803

Guest
Ach halt. GB ist ja dann nicht mehr in der EU. Da BA dann keine EU-Airline mehr ist und der Flug von Ex-EU nach In-EU geht ist die VO nicht anwendbar.

Will aber die Fluggastrechte behalten.

So, wie ich es verstanden habe, wird alles EU-Recht bis zum 29.3.19 in eigenes, britisches Recht umgesetzt. EU 261/04 wird dann weiterhin gelten, nicht jedoch zukünftige Entscheidungen des EuGH. Wird wohl so werden, wie es jetzt schon mit der Schweiz ist.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.137
8.402
BRU
Vorab hat BA bereits jetzt den Rückflug London->Stuttgart storniert und mich auf eine viel spätere Maschine (8 Stunden Wartezeit in London Heathrow) umgebucht....

Eine so lange Wartezeit, die länger ist als mein Flug vorher aus Boston ist eine Frechheit.

Vermutlich hat Dich hier gar niemand "aktiv" umgebucht, sondern das System einfach automatisch auf den nächsten BA-Flug umgebucht....

Wie schon geschrieben wurde: Selber nach passenden Alternativen suchen (vorzugsweise BA, wenn da nichts vorhanden gleiche Allianz, wenn auch da nichts geht andere Airlines), anrufen, und um Umbuchung bitten.

Alternativ bliebe auch Storno mit vollständiger Erstattung und eigene neue Buchung (wenn ähnlicher Preis und Weigerung seitens BA, auf die gewünschte Alternative umzubuchen, oder wenn Alternative sogar billiger).
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
... und zusätzlich würde ich in Erwägung ziehen nach FRA anstelle STR zu fliegen, da der Flugplan von IAG-Airlines nach STR doch recht überschaubar ist.