Rail & Fly bei Pauschalreise, Flug verpasst - Erstattungsanspruch?

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global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
1.443
896
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Wir (2 Personen) hatten bei Berge & Meer eine Pauschalreise (3 Tage Safari in Tansania, anschließend Badeaufenthalt auf Sansibar) gebucht. Das Rail & Fly-Ticket war integraler Bestandteil der Reise (sprich „inklusive“).

Bedauerlicherweise hatte unser ICE von Köln nach Frankfurt Flughafen aufgrund eines „Personenschadens“ auf der Schnellfahrstrecke Köln–Rhein/Main und daraus folgender Umleitung über die Rheinstrecke so viel Verspätung, dass wir den Flug verpasst haben.

Uns entstanden dadurch folgende Kosten:

  • 2x 200 Euro für die Umbuchung des Flugtickets (Gruppenticket, daher von Berge & Meer organisiert)
  • 260 USD für den Tourenanbieter in Tansania „um an den Rest der Reisegruppe aufschließen zu können“ (von Berge & Meer organisiert)
  • 72 Euro für ein Hotel nahe Flughafen Frankfurt (selbst gebucht)
Frage:
Besteht hier Anspruch auf Erstattung (sämtlicher?) uns entstandener Kosten, da das Rail & Fly-Ticket Bestandteil der Pauschalreise war? Oder bleiben wir auf den Kosten sitzen?



Zur besseren Einordnung ein bisschen (viel) Text:

Vorgesehener Abflug:
ET 707 nach ADD
18:35 Uhr (mutmaßliche) Öffnung Check-in Schalter
20:35 Uhr Check-in Annahmeschluss
21:35 Uhr planmäßige Abflugzeit

Zugverbindung nach FRA:
ICE 727
17:44 Uhr ab Köln Messe/Deutz
18:33 Uhr an Frankfurt Flughafen Fernbahnhof

Was war passiert?
Der uns vorausfahrende ICE hatte auf der Schnellfahrstrecke Köln–Rhein/Main „eine Kollision mit einem Gegenstand“. Später wurde dies auf „Personenschaden“ korrigiert.

Unser ICE 727 wurde deshalb bereits kurz nach der Abfahrt nach Köln/Bonn Flughafen umgeleitet und kam am dortigen Flughafenbahnhof zum Stehen (Grund: das Personal des Bordrestaurants sollte hier aussteigen, um später trotz der Streckensperrung seinen Dienst auf einem entgegenkommenden ICE nach Amsterdam antreten zu können). Während des Aufenthalts in Köln/Bonn Flughafen wurde zudem ein neuer Fahrauftrag (Umleitung über die rechte Rheinstrecke) erteilt.
Prognostizierte Verspätung: 90 Minuten, Ankunft in FRA somit um 20:03 Uhr.

In weiser Voraussicht rief ich während der Fahrt das Ethiopian-Verkaufsbüro in FRA an und bat um Auskunft, an welchem Schalter der Check-in stattfindet und ob die Check in-Annahmeschlusszeit für uns ggf. verlängert werden könnte – dem wurde überraschenderweise zugestimmt. Für uns wurde daher der Annahmeschluss um 15 Minuten auf 20:50 Uhr verlängert – mit der klar formulierten Einschränkung: kämen wir auch nur 1 Minute später, sei der Schalter zu.

Es kam wie es kommen musste: während der Fahrt wurde die prognostizierte Ankunftszeit auf 20:43 Uhr angepasst. Tatsächlich angekommen sind wir um 20:46 Uhr (macht 2:03 h Verspätung, so auch später von der DB schriftlich bestätigt). Trotz aller Eile und Ortskenntnis in FRA erreichenten wir den Schalter 2 Minuten zu spät: um 20:52 Uhr.

Da sich an diesem Abend weder der örtliche Ethiopian-Ticketschalter, die Berge & Meer-Hotline, der TUI-Schalter im T2 oder die internationale Ethiopian-Hotline imstande sahen, unsere Flüge als Teil eines Gruppentickets umzubuchen, nahmen wir uns für die Nacht ein Flughafen-nahes Hotel (72 Euro).

Am nächsten Morgen ging das Zuständigkeitsgerangel weiter (das telefonisch kontaktierte Ethiopian-Stadtbüro in Frankfurt erklärte sich als „nicht zuständig“, die daraufhin per E-Mail angeschriebene Abteilung für Gruppenbuchungen ebenso wenig). Letztlich versuchte ich mein Glück wieder bei der Berge & Meer-Hotline. Ergebnis: man kümmere sich.

Es dauerte dann bis zum Nachmittag, bis der Hinflug umgebucht war (selbe Verbindung 24 Stunden später, 2x 200 Euro) und auch der Tourenanbieter vor Ort seinen Preis genannt hatte (260 USD).

Derweil in Tansania:
Da die Gruppe ursprünglich aus 11 Personen bestand und in jedes Safari-Fahrzeug nur 7 Personen passen, warteten am Flughafen Kilimandscharo folglich 2 Fahrer mit 2 Fahrzeugen auf die Gruppe.

Tatsächlich angekommen waren aber nur 7 Personen (wir hatten den Flug verpasst und 2 weitere Personen hatten die Reise kurzfristig aus unbekannten Gründen nicht antreten können). Somit wurde (erst einmal) nur 1 Fahrzeug für die 3-tägige Safari benötigt.

Das zweite Fahrzeug samt Fahrer war also obsolet. Trotzdem stellte uns der Tourenanbieter für exakt dieses Fahrzeug und diesen Fahrer 260 USD in Rechnung, damit wir mit einem Tag Verzug Anschluss an den Rest der Gruppe erhalten sollten.


Vielen Dank im Voraus!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.556
kleiiner Hinweis vorweg das nächste mal einfach nur die Faken vermitteln 99%der Textes sind hier uninteressant.

Grundsätzlich hat der BGH (im Urteil BGH-Urteil vom 28. Oktober 2010 - Xa ZR 46/10) entschieden, dass der Veranstalter eine Haftung auch für verspätete Zugfahrten und verpasste Flüge übernehmen muss wenn bestimmte Voraussetzungen zutreffen.
Der BGH hat im Verfahren die Haftung festgestellt weil im bestreffenden Fall Zitat "wenn der Reiseveranstalter – wie hier – den Transfer ausdrücklich als eigene Leistung bewirbt" ob das in diesem Fall ebenfalls zutrifft müsste nochmal geprüft werden.

Grundsätzlich hat man jedoch auch Glück gehabt hätte der ICE auch nur eine drei münitige spätere Ankunftszeit gehabt wäre der Anspruch ausgeschlossen weil nach einem Urteil des AG Frankfurt die Zugverbindung so gewählt werden muss, dass der Flughafen planmäßig mindestens drei Stunden vorher erreicht wird.
Diese Voraussetzung wurde wenn auch knapp erfüllt daher könnte der Anspruch grundsätzlich bestehen.

Allerdings bleibt eine Frage offen, warum wurde nicht bereits mit bekanntwerden der Verspätung des Zuges der Veranstalter kontaktiert? Bei Pauschalreisen gibt der Veranstalter doch im Normalfall entsprechende Kontaktnummern im Notfall an.
Sollte der Veranstalter nachweisen können dass eine sofortige Kontaktaufnahme dazu geführt hätte den Schadenseintritt ganz oder teilweise zu verhindern, weil zum Beispiel ein Abflug am selben Abend von einem anderen Flughafen mit einer andere Fluggesellschaft möglich gewesen wäre, kann dies Auswirkungen auf den Anspruch haben.

Daher zunächst den Veranstalter schriftlich mit Fristsetzung von mindestens zwei Wochen zur Zahlung auffordern und deren Reaktion abwarten.
 

global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
1.443
896
Hallo alinakl,

zunächst einmal vielen Dank für deine Antwort.

Zu deinen Fragen/Anmerkungen:

Allerdings bleibt eine Frage offen, warum wurde nicht bereits mit bekanntwerden der Verspätung des Zuges der Veranstalter kontaktiert?
Ich hielt es zunächst einmal für sinnvoller, die Airline (Ethiopian) zu kontaktieren. Vorrangig, um die Schalternummern für den Check-in zu erfragen (damit wir in der Eile zielgerichtet darauf zusteuern könnten). Tatsächlich wurde die Check-in Deadline für uns dann sogar noch um 15 Minuten verlängert.

Bei Pauschalreisen gibt der Veranstalter doch im Normalfall entsprechende Kontaktnummern im Notfall an.
Sollte der Veranstalter nachweisen können dass eine sofortige Kontaktaufnahme dazu geführt hätte den Schadenseintritt ganz oder teilweise zu verhindern, weil zum Beispiel ein Abflug am selben Abend von einem anderen Flughafen mit einer andere Fluggesellschaft möglich gewesen wäre, kann dies Auswirkungen auf den Anspruch haben.

Eine explizite Notfallnummer war in den Buchungsunterlagen nicht aufgeführt - nur die "normale" Hotline. Nach Ankunft am verwaisten Check-in war der Ablauf dann wie folgt:

Ethiopian Ticketschalter: nicht zuständig -> bitte wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter.
Berge & Meer-Hotline: wir können nichts machen -> gehen Sie bitte zum TUI-Schalter im Terminal 2
TUI-Schalter: wir selber können da auch nichts machen -> wir rufen mal die internationale Ethiopian-Hotline an
Ethiopian-Hotline: das Gruppenticket können wir nicht anfassen -> bitte nehmen Sie morgen Kontakt mit unserem Stadtbüro in Frankfurt auf

Die Berge & Meer-Hotline hat die Zuständigkeit also sogar abgestritten und stattdessen an die "Mutter" TUI verwiesen.

Gebucht war FRA-ADD-JRO (Kilimandscharo). An diesem Abend gab es keine alternative Flugverbindung mehr. Die nächste Möglichkeit wäre am nächsten Morgen mit KLM via AMS gewesen - da sich aber an diesem Abend niemand zuständig fühlte, das Flugticket umzubuchen, war diese Alternative obsolet.
 
A

Anonym70281

Guest
Im Grundsatz ist man bei Rail & Fly in über 90-95% aller realistisch denkbaren Fälle voll selbst verantwortlich. Die wenigen Ausnahmen sagt Euch ein spezialisierter Anwalt, nicht ein Forum.

Das Thema Rail & Fly war schon öfter Gegenstand von Diskussionen und Gerichtsverfahren bei Pauschalreisen. Nachdem die Anbieter da ein paar Mal auf die Nase gefallen sind, haben sie gelernt, die richtigen Formulierungen zu verwenden, so dass das Rail & Fly Ticket so gut wie immer als optionaler Service angeboten wird und somit der Kunde im Falle einer Verspätung eigenverantwortlich ist.
Da wir also dein Pauschalangebot nicht im Detail kennen, wird es schwierig mit der Hilfe. Wie aber kingair schon geschrieben hat: es ist sehr, sehr wahrscheinlich, dass du das Rail & Fly auf "eigenes Risiko" genutzt hast.
 
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Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
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Farewell City
(...) und somit der Kunde im Falle einer Verspätung eigenverantwortlich ist (...) Wie aber kingair schon geschrieben hat: es ist sehr, sehr wahrscheinlich, dass du das Rail & Fly auf "eigenes Risiko" genutzt hast.

Und das finde ich persönlich auch gut so.


Wenn es eine Anspruch gibt, dann muesste dieser ENTWEDER

- gegen die BAHN (die im konkreten Fall aber zurecht auf höhere Gewalt verweist)

ODER

- gegen den Reiseveranstalter, der dann aber widerum die Bahn in Regress nehmen muesste

Gibt nur unser Rechtssystem nicht her. Und das nicht "leider". Wir in Deutschland haben offenbar in großen Teilen eine "Zwangsstörung" entwickelt, die da heißt: "Irgendjemand muss Schuld sein."
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Hier der Text von der Berge&Meer Website:

Da bei öffentlichen Verkehrsmitteln Verspätungen nie ganz ausgeschlossen werden können, sollten Sie Ihre Verbindung zeitlich so wählen, dass Sie den Flughafen spätestens zwei Stunden vor Abflug erreichen. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Flughafen selbst verantwortlich.

Da man wohl davon ausgehen darf, dass in den Reiseunterlagen nichts komplett anderes steht, ist der Fall damit wohl erledigt.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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Das ist auch der Grund warum ich ein oder zwei Züge früher nehme.

Das nützt dir bei dieser Forumlierung nichts. Selbst wenn du 3 Stunden vor Check-in Schluss Fahrplanmässig ankommen solltest, hast du für den unwahrscheinlichen Fall, dass du zu spät kommst, keinerlei Ansprüche. Und 3 oder 4 Stunden am Flughafen rumhängen ist glaube ich auch nicht wirklich lustig auf Dauer.
 

Biohazard

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29.10.2016
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LEJ
Und 3 oder 4 Stunden am Flughafen rumhängen ist glaube ich auch nicht wirklich lustig auf Dauer.

Dann muss man halt den Tag vorher anreisen, sich ein Hotel nehmen und kann von dort dann ganz bequem zum Flughafen gehen. Wieso sollen immer andere Schuld haben? Wer einen Flug von einem Flughafen bucht, für den man einmal durch Deutschland muss, hat sich doch genau dafür entschieden...
 

Nightwish80

Erfahrenes Mitglied
07.02.2015
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samclaudi.blogspot.de
Rail & Fly bei Pauschalreise, Flug verpasst - Erstattungsanspruch?

Das nützt dir bei dieser Forumlierung nichts. Selbst wenn du 3 Stunden vor Check-in Schluss Fahrplanmässig ankommen solltest, hast du für den unwahrscheinlichen Fall, dass du zu spät kommst, keinerlei Ansprüche. Und 3 oder 4 Stunden am Flughafen rumhängen ist glaube ich auch nicht wirklich lustig auf Dauer.

Ehrlich gesagt bin ich lieber 3-4 h früher da und esse oder trinke am Flughafen noch was, als zu spät zu kommen. Außerdem vergeht doch die Zeit recht schnell bis zum Abflug.
Ich finde, da ist auch der Reisende etwas in der Pflicht.
Die Pünktlichkeit der Bahn ist ja bekannt [emoji6]
 
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Nightwish80

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07.02.2015
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Dann muss man halt den Tag vorher anreisen, sich ein Hotel nehmen und kann von dort dann ganz bequem zum Flughafen gehen. Wieso sollen immer andere Schuld haben? Wer einen Flug von einem Flughafen bucht, für den man einmal durch Deutschland muss, hat sich doch genau dafür entschieden...

Sehe ich auch absolut so!
So ein Hotel kostet auch nicht die Welt und es ist noch entspannt.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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1.424
Ehrlich gesagt bin ich lieber 3-4 h früher da und esse oder trinke am Flughafen noch was, als zu spät zu kommen. Außerdem vergeht doch die Zeit recht schnell bis zum Abflug.
Ich finde, da ist auch der Reisende etwas in der Pflicht.
Die Pünktlichkeit der Bahn ist ja bekannt [emoji6]

Planmässige Ankunft 3 Stunden vor Abflug ist jetzt meiner Meinung nach nicht auf den letzten Drücker geplant. Das war halt jetzt Pech, dass es nicht geklappt hat. Ich wollte dich nur darauf hinweisen, dass auch mit deiner Planung keine Absicherung des verpassten Fluges stattfindet und ich persönlich keine Lust darauf hätte mit Gepäck ewig lange am Flughafen rumzuhängen. Ich habe aber auch das Glück, dass es auf die grossen Hubs AMS, ZRH, MUC und FRA Flüge gibt, die von einem Flughafen abgehen, der für mich innerhalb 15 - 20 min mit dem ÖV erreichbar ist. Berge&Meer gibt zwar eine Empfehlung ab um sie danach gleich wieder zu kassieren. Dann sollten sie doch einfach auf ihre zeitliche Empfehlung verzichten, dann ist der Reisende wirklich selbst verantwortlich.

Vorwerfen kann man Berge& Meer die fehlende Erreichbarkeit am Abflugabend und das geschachere um die Zuständigkeit.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.604
505
Ich finde es gut dass der OP seine Erfahrung hier schildert.

3h Anreise Puffer (zumindest zum Abflug) ist eigentlich großzügig genug.
In diesem Fall ist es halt Pech:
(mögliche) Lehren daraus?
1) nächstes mal wieder so machen und drauf statistisch pokern, dass bei mir das beim nächsten mal nicht wieder passiert. Also nix ändern.
2) Eventuell noch einen zusätzlichen Zug Pufferzeit einplanen.
3) Reiseverhalten etwas umstellen und 1 Tag vorher in FRA übernachten, diesen Abend als Teil des Urlaubs nutzen (Äppelwoi statt Kölsch Erlebnis)

Alles steht parallel- ich habe keine bevorzugte Variante, am ehesten 2), aber jeder jeck ist anders.


Flyglobal
 

malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
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Ehrlich gesagt bin ich lieber 3-4 h früher da und esse oder trinke am Flughafen noch was, als zu spät zu kommen. Außerdem vergeht doch die Zeit recht schnell bis zum Abflug.
Ich finde, da ist auch der Reisende etwas in der Pflicht.
Die Pünktlichkeit der Bahn ist ja bekannt [emoji6]

Zuweilen hat dann aber auch der Flieger Verspätung. Da biste 2-3 Stunden früher am Flughafen um dann am Ckin zu erfahren, das es erst 2 Stunden später als geplant los geht.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
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HAM/LBC
Wenn der "Personenschaden" eine private Haftpflichtversicherung hatte, würde ich mich posthum an jene wenden.

Ansonsten wäre ich wahrscheinlich am Flughafen ausgestiegen und mit dem Taxi nach FRA gefahren; aber hinterher ist man ja bekanntlich immer schlauer - schwierige Entscheidung.
 

Nightwish80

Erfahrenes Mitglied
07.02.2015
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Nürnberg
samclaudi.blogspot.de
Zuweilen hat dann aber auch der Flieger Verspätung. Da biste 2-3 Stunden früher am Flughafen um dann am Ckin zu erfahren, das es erst 2 Stunden später als geplant los geht.

Das hatte ich bisher noch nie und wenn kann man eh nix ändern.

Die Polizei fragen; mit Begründung.

Die wird aber auch nicht einfach Daten zu Personen raus geben.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Die wird aber auch nicht einfach Daten zu Personen raus geben.

Kann ich nicht beurteilen. Wenn ich jetzt proforma eine Strafanzeige gegen die Person stelle wegen zB Nötigung oder sonstwas?
Sonst notfalls den Umweg über die Bahn gehen und zunächst jene haftbar machen und die reichen das dann weiter an den Verursacher.

Edit/Nachtrag:
Ich muss da nochmal nachfassen bitte: Ist das in unserem Rechtssystem wirklich so, dass der Geschädigte NICHT von der Polizei den Namen des Täters erfahren darf?
 
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Fensterplatz

Erfahrenes Mitglied
24.07.2015
655
217
Ich würde auch sagen dass es hier eigentlich keinen Sinn macht jemanden zu suchen der diese Kosten übernehmen soll. In diesem Fall ist es blöd gelaufen, das hat auch nichts mit Unzuverlässigkeit der Bahn zu tun. Auch mit dem Auto kann man bei einer Vollsperrung der Autobahn stundenlang feststecken und niemand leistet Schadenersatz.

Vielleicht solltest Du das auch in Relation zum Gesamtpreis der Reise sehen und dann bist Du evtl. durch die Möglichkeit zur Umbuchung auf den Folgetag und den nachträglichen Anschluss an die Gruppe relativ glimpflich davon gekommen. Warum sollte Dich Berge & Meer auf KLM umbuchen? Wahrscheinlich hätten sie den Flug komplett neu bezahlen müssen (ohne Gruppentarif) und die Gruppe wäre trotzdem schon unterwegs gewesen.

Auch Deine Anreisezeit war eigentlich nicht zu knapp kalkuliert, in Zukunft evtl. noch eine Stunde mehr einplanen und bei erkennbarer starker Verspätung auf Taxi oder Mietwagen umsteigen. Das hätte ich aber bei der prognostizierten Ankunft um 20:03 Uhr vermutlich auch nicht gemacht. Eine Anreise am Vortag bei Abflug am Abend hätte hier zwar geholfen, wäre normalerweise aber schon sehr übervorsichtig.

Fazit: Einfach Pech gehabt!

Ein Ansatz wäre es vielleicht freundlich ET anzuschreiben ob sie bereit sind wg. der außergewöhnlichen Umstände die Umbuchungskosten aus Kulanz zu reduzieren. Erwarten würde ich das zwar nicht, aber vielleicht habt Ihr hier dann ja auch Glück. Ggf. darauf hinweisen dass Euch telefonisch eine Verlängerung der Check-In Zeit zugesagt wurde und trotzdem niemand mehr am Schalter war. Das mit dem Safari-Fahrzeug kann ich nicht beurteilen, es ist hier aber auch Zufall dass dann ein Fahrzeug für den Rest der Gruppe ausgereicht hat. Auch hier kann wohl nur Kulanz helfen, da die zusätzliche Anfahrt mit evtl. neuem Fahrer erforderlich war und Extra-Leistungen werden allgemein gerne teuer verkauft (in dem Fall vom lokalen Anbieter).
 
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berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.988
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Edit/Nachtrag:
Ich muss da nochmal nachfassen bitte: Ist das in unserem Rechtssystem wirklich so, dass der Geschädigte NICHT von der Polizei den Namen des Täters erfahren darf?
"Personenschaden" -> Suizid -> Täter? -> Straftat???