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Hier die Zusammenfassung unserer Erfahrung mit TAP bei der Anwicklung einer Kompensationszahlung für eine Flugverspätung:
Die Ausgangslage:
2 Personen gebucht mit TAP Air Portugal von Newark nach München über Lissabon am 05.04.2018
Flüge:
Flug TP202 (EWR-LIS) am 05.04.2018 und Anschluss TP558 (LIS-MUC) am 06.04.2018.
Beim online Check-in am 05.04.2018 wurde ersichtlich:
Der Flug TP558 (LIS-MUC) wurde storniert und auf TP554 umgebucht.
Die geplante Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Flugs TP558 war 12:50 Uhr.
TP554 kam am 06.04.2018 in München um 19:55 Uhr an.
Verspätete Ankunft:
7 Stunden, 5 Minuten gegenüber der planmäßigen Ankunft des gebuchten Fluges
Grund der Stornierung:
Nach unserer Recherche keine höhere Gewalt (Streik oder Wetter) oder außergewöhnliche Umstände, andere Flüge fanden planmäßig satt.
Ausgleichzahlung:
Durch die Verspätung von 7 Stunden und der Großkreisentfernung zwischen den Flughäfen von mehr als 3.500 km steht uns ein Ausgleich von 600,00 Euro pro Person zu.
Das Vorgehen:
08.04.2018 Einschreiben mit Rückschein an TAP (mit Belegkopien) und Fristsetzung
-> keine Reaktion von TAP
02.05.2018 Gleiche Schreiben an TAP über TAP online Beschwerdeportal
-> keine Reaktion von TAP
24.05.2018 Beauftragung eines Anwaltsbüros, die Ausgleichszahlung bei TAP einzufordern
04.06.2018 Schreiben des Anwalts (Einschreiben) an TAP mit Fristsetzung bis 20.06.2018
-> keine Reaktion von TAP
03.07.2018 Weiteres Schreiben des Anwalts an TAP, Fristsetzung bis 20.07.2018
-> keine Reaktion von TAP
21.08.2018 Anwalt reicht Klage gegen TAP beim Amtsgericht ein.
-> TAP reagiert nicht innerhalb der 4 Wochen Frist auf die Klage
31.10.2018 Das Amtsgericht erlässt ein Versäumnisurteil gegen TAP: 2 x 600 EUR zzgl. Zinsen sowie 201 EUR Anwaltskosten
-> TAP überweist an den Anwalt nur die Ausgleichszahlung, jedoch nicht die zugesprochenen Anwaltskosten.
-> Anwalt überweist uns die Ausgleichzahlung abzüglich der noch ausstehenden, von TAP zu zahlenden Anwaltskosten
21.11.2018 Anwalt fordert von TAP die ausstehenden Anwaltskosten mit Fristsetzung
-> keine Reaktion von TAP
12.12.2018 Anwalt fordert beim Amtsgericht einen Vollstreckungstitel für die Zwangsvollstreckung der noch ausstehenden Kosten bei TAP
04.01.2019 Der Vollstreckungstitel des Amtsgerichts liegt vor. Anwalt leitet die Zwangsvollstreckung ein.
12.04.2019 Zwangsvollstreckung über Gerichtsvollzieher bei TAP ist erfolgt. Anwalt hat seine ausstehenden Kosten von TAP erhalten und überweist uns den fehlenden Betrag
Gesamt-Dauer des Verfahrens: 1 Jahr und 4 Tage
Die Ausgangslage:
2 Personen gebucht mit TAP Air Portugal von Newark nach München über Lissabon am 05.04.2018
Flüge:
Flug TP202 (EWR-LIS) am 05.04.2018 und Anschluss TP558 (LIS-MUC) am 06.04.2018.
Beim online Check-in am 05.04.2018 wurde ersichtlich:
Der Flug TP558 (LIS-MUC) wurde storniert und auf TP554 umgebucht.
Die geplante Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Flugs TP558 war 12:50 Uhr.
TP554 kam am 06.04.2018 in München um 19:55 Uhr an.
Verspätete Ankunft:
7 Stunden, 5 Minuten gegenüber der planmäßigen Ankunft des gebuchten Fluges
Grund der Stornierung:
Nach unserer Recherche keine höhere Gewalt (Streik oder Wetter) oder außergewöhnliche Umstände, andere Flüge fanden planmäßig satt.
Ausgleichzahlung:
Durch die Verspätung von 7 Stunden und der Großkreisentfernung zwischen den Flughäfen von mehr als 3.500 km steht uns ein Ausgleich von 600,00 Euro pro Person zu.
Das Vorgehen:
08.04.2018 Einschreiben mit Rückschein an TAP (mit Belegkopien) und Fristsetzung
-> keine Reaktion von TAP
02.05.2018 Gleiche Schreiben an TAP über TAP online Beschwerdeportal
-> keine Reaktion von TAP
24.05.2018 Beauftragung eines Anwaltsbüros, die Ausgleichszahlung bei TAP einzufordern
04.06.2018 Schreiben des Anwalts (Einschreiben) an TAP mit Fristsetzung bis 20.06.2018
-> keine Reaktion von TAP
03.07.2018 Weiteres Schreiben des Anwalts an TAP, Fristsetzung bis 20.07.2018
-> keine Reaktion von TAP
21.08.2018 Anwalt reicht Klage gegen TAP beim Amtsgericht ein.
-> TAP reagiert nicht innerhalb der 4 Wochen Frist auf die Klage
31.10.2018 Das Amtsgericht erlässt ein Versäumnisurteil gegen TAP: 2 x 600 EUR zzgl. Zinsen sowie 201 EUR Anwaltskosten
-> TAP überweist an den Anwalt nur die Ausgleichszahlung, jedoch nicht die zugesprochenen Anwaltskosten.
-> Anwalt überweist uns die Ausgleichzahlung abzüglich der noch ausstehenden, von TAP zu zahlenden Anwaltskosten
21.11.2018 Anwalt fordert von TAP die ausstehenden Anwaltskosten mit Fristsetzung
-> keine Reaktion von TAP
12.12.2018 Anwalt fordert beim Amtsgericht einen Vollstreckungstitel für die Zwangsvollstreckung der noch ausstehenden Kosten bei TAP
04.01.2019 Der Vollstreckungstitel des Amtsgerichts liegt vor. Anwalt leitet die Zwangsvollstreckung ein.
12.04.2019 Zwangsvollstreckung über Gerichtsvollzieher bei TAP ist erfolgt. Anwalt hat seine ausstehenden Kosten von TAP erhalten und überweist uns den fehlenden Betrag
Gesamt-Dauer des Verfahrens: 1 Jahr und 4 Tage