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Man kann ja manchmal günstig an Reisen als Ersatzteilnehmer/in herankommen.
Oder eben auch kurzfristig eine Reise an einen/r Ersatzteilnehmer/in verkaufen, wenn man selbt plötzlich verhindert ist.
Nur, wie weit geht die Gesamtschuldnerschaft?
Besteht die Gesamtschuldnerschaft auch noch, wenn nach der Einsetzung der bzw. die Ersatzteilnehmer/in kostenpflichtig upgraded, teuere Verpflegung oder z.B. bei Kreuzfahrten teuere Landausflüge bucht?
Oder eben auch kurzfristig eine Reise an einen/r Ersatzteilnehmer/in verkaufen, wenn man selbt plötzlich verhindert ist.
Nur, wie weit geht die Gesamtschuldnerschaft?
Besteht die Gesamtschuldnerschaft auch noch, wenn nach der Einsetzung der bzw. die Ersatzteilnehmer/in kostenpflichtig upgraded, teuere Verpflegung oder z.B. bei Kreuzfahrten teuere Landausflüge bucht?