Rückerstattung Ersatzbeförderung;Falschauskunft Hotline

ANZEIGE

camefromhell

Aktives Mitglied
05.06.2017
104
184
ANZEIGE
Hallo allerseits.

Ich habe ein Problem mit einer Rückerstattung bzw. bin mir nicht sicher wie ich am besten weiter vorgehe.
Meine Tochter + Begleitung war auf dem heutigen Easyjet Flug von Graz nach Berlin (U2 5728) gebucht.
Das Flugzeug hatte einen technischen Defekt und es kam die übliche Ansage dass wieder ausgestiegen wird und weitere Infos am Gate folgen.
Ich habe dann telefonisch bei Easyjet nachgefragt, habe dort an der Hotline die Info erhalten dass der Flug in ihrem System als anulliert angezeigt wird, sie innerhalb von 48h keinen eigenen Flug auf der Strecke haben und ich eine Ersatzbeförderung bei einer Fremd-Airline selbst buchen soll und erstattet bekomme.
So weit so gut, habe ich gemacht. Ca. eine Stunde später wurde am Flughafen durchgesagt dass eine Ersatzmaschine kommt (ist auch so passiert), also war die Info von der Hotline unzutreffend.
Natürlich möchte ich die Tickets dennoch erstattet haben, ist nicht meine Schuld wenn eine falsche Auskunft gegeben wird.

Die Frage wäre - macht es irgendeinen Sinn, das selber bei der Airline anzufragen oder soll ich gleich einen Anwalt die Forderung einbringen lassen.
EU261 müsste auf jeden Fall zustehen, aber die Kosten der Ersatztickets war höher (~460 Euro pro Nase).

Danke für eure Infos!
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.509
4.022
Paralleluniversum
Je nach dem, wie Deine gebuchte Ersatzbeförderung aussieht, kannst Du gegebenenfalls innerhalb 24h nach Buchung kostenfrei stornieren.
Würdenich im sinne der Schadensminderungspflicht machen.

Finde super, dass U2 so schnell ne Ersatzmaschine bereitstellen konnten und die Landung dann nur 4:28 verspätet war.
 
  • Like
Reaktionen: negros und Wuff

camefromhell

Aktives Mitglied
05.06.2017
104
184
Je nach dem, wie Deine gebuchte Ersatzbeförderung aussieht, kannst Du gegebenenfalls innerhalb 24h nach Buchung kostenfrei stornieren.
Würdenich im sinne der Schadensminderungspflicht machen.

Sie waren am selbst gebuchten Ersatzflug schon eingecheckt als die Durchsage mit der Ersatz-Maschine kam, und sind den daher auch so abgeflogen.
 

camefromhell

Aktives Mitglied
05.06.2017
104
184
Dann faellt das wohl in die Kategorie dumm gelaufen und Pech gehabt.

Also ist es von Vorneherein sinnlos, eine Erstattung für den aufgrund der Falschinformation der Hotline gebuchten und eingecheckten Flug zu verlangen?

EU261 Anspruch wegen der Verspätung hatten sie ja auch nicht weil sie mit dem Ersatz-Ticket geflogen sind (LH) und nicht mit dem doch noch bereitgestellten Ersatzflugzeug von Easyjet.

Natürlich könnte ich jetzt noch die anderen Tickets gar nicht erwähnen und argumentieren dass sie die Reise wegen Sinnlosigkeit nicht mehr angetreten sind bei einer absehbaren 4 1/2 Stunden Verspätung und so an die 250 Euro kommen um den Preis für die Ersatztickets zumindest teilweise abdecken zu können.

Wozu würdet ihr raten?
 
A

Anonym38428

Guest
Wozu würdet ihr raten?

Beim nächsten Mal nach den Informationen vor Ort statt einer Hotline gehen. Anyway, mit der Maßgabe das hier eine Info erfolgte, sollte EZY das Fremdticket zahlen. Aber ob das ohne Juristerei geht, wage ich zu bezweifeln.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.556
die Beschreibung des Sachverhalts ist aber etwas uneindeutig drei Punkte sind dafür doch entscheidend:

1. wurde der Flug wirklich als annulliert gekenntzeichnet und auch so kommuniziert oder als verspätet? und gibt es dafür einen Nachweis?
2. welcher Flug wurde denn nun genutzt? Der LH Flug oder doch U2?
3. was waren denn die jeweiligen Zeiten der jeweiligen Flüge? also Abflug und Ankunft des ersten so nicht durchgeführten U2 Flugs, des LH Flugs und des zweiten am Ende durchgeführten U2 Flugs?
 
Zuletzt bearbeitet:

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
Also ist es von Vorneherein sinnlos, eine Erstattung für den aufgrund der Falschinformation der Hotline gebuchten und eingecheckten Flug zu verlangen?

EU261 Anspruch wegen der Verspätung hatten sie ja auch nicht weil sie mit dem Ersatz-Ticket geflogen sind (LH) und nicht mit dem doch noch bereitgestellten Ersatzflugzeug von Easyjet.

Natürlich könnte ich jetzt noch die anderen Tickets gar nicht erwähnen und argumentieren dass sie die Reise wegen Sinnlosigkeit nicht mehr angetreten sind bei einer absehbaren 4 1/2 Stunden Verspätung und so an die 250 Euro kommen um den Preis für die Ersatztickets zumindest teilweise abdecken zu können.

Wozu würdet ihr raten?

Reich die Kosten des Erssatzflugs erst mal bei U2 ein und warte deren Antwort ab. Alles andere führt jetzt zu nichts, nur zu Annahmen aber zu keinem eindeutigen Ziel!
 

planesandstuff

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.107
54
HAM
EU261 Anspruch wegen der Verspätung hatten sie ja auch nicht weil sie mit dem Ersatz-Ticket geflogen sind (LH) und nicht mit dem doch noch bereitgestellten Ersatzflugzeug von Easyjet.

Natürlich könnte ich jetzt noch die anderen Tickets gar nicht erwähnen und argumentieren dass sie die Reise wegen Sinnlosigkeit nicht mehr angetreten sind bei einer absehbaren 4 1/2 Stunden Verspätung und so an die 250 Euro kommen um den Preis für die Ersatztickets zumindest teilweise abdecken zu können.

Der Anspruch sollte unabhängig davon gelten, mWn. Konnte jedenfalls schon Ersatzansprüche erfolgreich geltend machen obwohl ich den Flug nicht angetreten bin (allerdings natürlich auch nicht storniert habe).
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.063
1.556
Der Anspruch sollte unabhängig davon gelten, mWn. Konnte jedenfalls schon Ersatzansprüche erfolgreich geltend machen obwohl ich den Flug nicht angetreten bin (allerdings natürlich auch nicht storniert habe).

Die Frage ist jedoch ob überhaupt ein Anspruch auf Ersatzbeförderung entstanden ist.

War es "nur" eine Verspätung gilt der Artikel 8 Abs. 1 c iii der EU-VO, dieser sieht einen Anspruch auf Ersatzbeförderung erst ab 5 Stunden vor.

Zwar kann auch die erhaltene Information der Hotline einen Anspruch auslösen aber hier gilt was kann am Ende auch gerichtsfest nachgewiesen werden?