Neckermann Pauschalreise gebucht: Rat gesucht

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rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
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Hallo zusammen,
mit einem etwas speziellerem Fall wende ich mich an euch. Evtl. habt ihr einen Rat, was man tun sollte (oder evtl. auch nicht).

Wir haben am Sonntag eine Pauschalreise mit Neckermann nach Griechenland gebucht (Flüge mit Aegean). Abflug 03.10. Leider war mir zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst, dass Neckermann auch zu Thomas Cook gehört. Als Zahlungsmittel habe ich die Miles & More KK Gold genommen.

Sonntag abend und Montag ging die Insolvenz dann ja dann durch alle Medien. Am Montag dann direkt die Miles & More Kreditkartenhotline angerufen und gefragt was man machen könnte. Der erste Mitarbeiter sagte durch die Blume: Pech gehabt. Dann nochmal angerurfen und eine nette Dame dran gehabt. Die hat dann die Kreditkarte vorübergehend gesperrt (ich soll anrufen, wenn ich die Karte freischalten möchte), denn der Betrag war (und ist auch natürlich aktuell) noch nicht abgebucht.

Neckermann schickt munter Mails zur anstehenden Reise, die nun, Stand heute, noch nicht bezahlt ist. Wie bekannt ist die deutsche Thomas Cook Tochter Neckermann ja heute auch offiziell in die Insolvenz gegangen.

Was meint/sagt ihr? Was tun - oder was auch nicht? Ich bin unsicher...
 
Zuletzt bearbeitet:

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
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112
Wenn du am Samstag erst gebucht hast: Hast du überhaupt schon eine verbindliche Buchungsbestätigung von Neckermann bekommen? Am Montagmorgen wurde ja der Vertrieb bereits eingestellt.
 

rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
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Wir haben sogar erst Sonntag gebucht (sorry für den Fehler). Reisebestätigung & Rechnung kam heute um 09:30 Uhr! Sogar mit Link auf die Neckermann Seite, wo ich die Reiseunterlagen etc. runterladen kann (die Hauptseite ist aber ja sonst für alle nur mit der Standardnachricht aufrufbar).
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.829
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Ich persönlich würde einfach nicht bezahlen und mir was neues suchen. Seit heute ist ja klar, dass die Reise definitiv nicht stattfinden wird.

Falls der Insolvenzverwalter sich dann noch mal mit einer Forderung meldet, kannst du die Summe immer noch bei der Zurich anmelden. Da Pauschalreise greift ja hier der Sicherungsschein.
 
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rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
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Danke für euer Feedback. Es ist ja ohnehin sehr unwahrscheinlich dass die Reise stattfinden würde (Chancen gehen gegen null). Bin auch froh, dass ich die Zahlung noch unterbinden konnte.

Bzgl. KK: Ich glaube ich werde die KK dann komplett gesperrt lassen und mir eine neue holen.
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
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Bei Nichtzahlung ist es sehr wahrscheinlich, dass irgendwann Post (in 1-2 Jahren...) vom Insolvenzverwalter inkl. Zahlungsaufforderung kommt. War ja bei airberlin und ähnlichen Insolvenzen ähnlich.

Um die Zahlung wirst du nicht drum herum kommen. Danach kannst du dich als Gläubiger in die Liste eintragen bzw. den Reisepreis über den Sicherungsschein bzw der Versicherung zurück holen.
 

rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
1.160
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Bei Nichtzahlung ist es sehr wahrscheinlich, dass irgendwann Post (in 1-2 Jahren...) vom Insolvenzverwalter inkl. Zahlungsaufforderung kommt. War ja bei airberlin und ähnlichen Insolvenzen ähnlich.

Um die Zahlung wirst du nicht drum herum kommen. Danach kannst du dich als Gläubiger in die Liste eintragen bzw. den Reisepreis über den Sicherungsschein bzw der Versicherung zurück holen.

Das ist ja genau die Krux: Ich soll jetzt für etwas zahlen, wo ich genau weiß dass ich dafür keine Gegenleistung erhalte bzw. dann in 1-2 Jahren sehr wahrscheinlich nur einen Bruchteil davon zurück bekomme. Neckermann und andere Töchter von Thomas Cook sind ja nun auch offiziell Pleite. Würdest du jetzt zahlen oder wie wäre dein Vorgehen?

Interessant in dem Zusammenhang ist:

[...] Für Thomas Cook ist die Zuerich Versicherung (Zurich Insurance plc) zuständig. Sie hat aber den Dienstleister Kaera beauftragt.

Die Kaera schreibt selber auf ihrer Seite:
Kann ich die Zahlung gegenüber meinem Kreditkartenunternehmen widerrufen, wenn ich mit Kreditkarte gezahlt habe?
Sollten Sie Ihre Reise mit Kreditkarte gezahlt haben, so können Sie Ihre Zahlung widerrufen. Das Kreditinstitut sollte Ihrem Konto den Zahlbetrag wieder gutschreiben. Sollte keine Gutschrift erfolgen, so bitten wir Sie, uns die kompletten Unterlagen inkl. Ablehnung des Kreditkarteninstituts zur Anspruchsanmeldung einzureichen.
Kaera FAQ
Quelle: https://travel-dealz.de/news/thomas-cook-pleite/#pauschalreise
 
Zuletzt bearbeitet:

MacFly

Neues Mitglied
19.04.2009
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Das ist ja genau die Krux: Ich soll jetzt für etwas zahlen, wo ich genau weiß dass ich dafür keine Gegenleistung erhalte bzw. dann in 1-2 Jahren sehr wahrscheinlich nur einen Bruchteil davon zurück bekomme. Neckermann und andere Töchter von Thomas Cook sind ja nun auch offiziell Pleite. Würdest du jetzt zahlen oder wie wäre dein Vorgehen?

Interessant in dem Zusammenhang ist:

[...] Für Thomas Cook ist die Zuerich Versicherung (Zurich Insurance plc) zuständig. Sie hat aber den Dienstleister Kaera beauftragt.


Quelle: https://travel-dealz.de/news/thomas-cook-pleite/#pauschalreise


Ich habe auch vor kurzem eine Reise mit TC gebucht. Auf der KK ist die Anzahlung schon abgebucht. Da der Versicherer es anbietet die Schadenssumme so zu regulieren, werde ich das auch so machen und die Summe einfach zurückbuchen lassen.
Blöd ist nur, dass der Flieger (=C) als "voll" angezeigt wird, obwohl ich ja nun nicht mehr mit TC darauf fliegen kann, und man nicht mit einem neuen Anbieter oder direkt bei der Airline die C buchen kann. Mal sehen, ob das Reisebüro unseres Vertrauens eine Lösung weiß.
 

Cya

Aktives Mitglied
13.03.2011
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33
Wie will die Zurich Insurance plc eigentlich eine Verteilung der 110 Mio. vornehmen? Immerhin können Ansprüche ja auch erst nach 3 Jahren geltend gemacht werden. Die Zurich kann ja schlecht sagen, dass das Geld aufgebraucht ist. Anderseits kann sie ja nicht nach 3 Jahren etliche Geschädigte anschreiben und mitteilen, dass sie nun wieder 0,X % zurück fordern muss.
 

Bumps

Erfahrenes Mitglied
17.06.2015
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Wie will die Zurich Insurance plc eigentlich eine Verteilung der 110 Mio. vornehmen? Immerhin können Ansprüche ja auch erst nach 3 Jahren geltend gemacht werden. Die Zurich kann ja schlecht sagen, dass das Geld aufgebraucht ist. Anderseits kann sie ja nicht nach 3 Jahren etliche Geschädigte anschreiben und mitteilen, dass sie nun wieder 0,X % zurück fordern muss.

Das ist lösbar. Die Gesamtsumme der möglichen Ansprüche sollte innert nützlicher Frist, +/- 3 Monate, bekannt sein, die relevanten Buchungen bestehen ja, neue kommen nicht hinzu.
Sollte die Summe > 110 Mio. sein, kann man rel. leicht bestimmen, wieveil % der Forderung eines Antragsstellers mit den 110 Mio. gedeckt werden können.
Nehmen wir an, 110 Mio. reichen für die Deckung von 80% der im worst case eingereichten Forderungen, wird die Züri aus Kulanz und ohne Anspruch auf weitergehende Leistungen einen bestimmten Anteil, z.B. 60% der eingereichten Forderung sofort erstatten. Dazu wird sie versprechen, eine Restzahlung zu leisten, die nach Ablauf aller Fristen, aufgrund der dann tatsächlich eingereichten Forderungen, dem jeweiligen Anteil entspricht.
Mann möge mich nicht auf den fiktiven 80%/60% festnageln, die Antwort könnte auch sein, "Danke für Ihren Antrag, wir werden diesen nach Ablauf der Frist mit allen anderen prüfen und verbleiben bis dahin"....,
Versicherungen können so was ausrechnen, darin sind die gut, sonst wären sie längst out of business, Schäden berechnen ist deren Kerngeschäft.
Letztlich bekommt das Cook Opfer soviel wie die Versicherung vorab verantworten kann, auf Kulanz, zwecks Arbeit am eigenen Ruf und so wenig, dass der Aktionär unter der Kulanten Regelung bestimmt nicht leidet.
Restzahlungen, auf die rechtlicher Anspruch besteht, werden selbstverständlich geleistet, sobald die Zahlen fix feststehen, ob das 3 Jahre, oder 18 Jahre dauert, who cares....