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Hallo zusammen,
ich komme mit der Auslegung des Bundesreisekostengesetzes nicht ganz zurecht. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um die Transportkosten (sofern es keine Mehrausgaben gibt) erstattet zu bekommen, wenn man eine Dienstreise um eine private Reise ergänzt.
Konkret:
Wie ist die 5 Tage Regel bei privaten Tagen auszulegen?
Zählen Sa und So immer als keine Arbeitstage oder gibt es hier ausnahmen?
Es geht hier nicht um steuerliche Aspekte sonder rein um die Regelung des BRKG
Falls sich hier jemand zu auskennt, würde ich mich über eine kurze Info sehr freuen. Danke!
ich komme mit der Auslegung des Bundesreisekostengesetzes nicht ganz zurecht. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um die Transportkosten (sofern es keine Mehrausgaben gibt) erstattet zu bekommen, wenn man eine Dienstreise um eine private Reise ergänzt.
Konkret:
Wie ist die 5 Tage Regel bei privaten Tagen auszulegen?
Zählen Sa und So immer als keine Arbeitstage oder gibt es hier ausnahmen?
Es geht hier nicht um steuerliche Aspekte sonder rein um die Regelung des BRKG
Falls sich hier jemand zu auskennt, würde ich mich über eine kurze Info sehr freuen. Danke!
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