LG DUS: EW erkennt Anspruch auf Mehrkosten für Ersatzflug an

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kexbox

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04.02.2010
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Düsseldorf
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Musste es beim ersten Mal noch streitig entschieden werden, sogar in der Berufungsinstanz, so sieht es EW nun offenbar ein:
Wer eine nächstmögliche Ersatzbeförderung verweigert, muss die Kosten später ersetzen.

In einem von mir betreuten Verfahren kam heute die Terminsaufhebung des LG Düsseldorf zum Aktenzeichen 22 O 147/19 bei mir an: EW hat ein Anerkenntnis erklärt.

Geltend gemacht wurden Kosten für Ersatzflüge, Hotelunterbringung, Taxifahrten und einen Mietwagen in Höhe von gesamt rund 5.300,00 €.

Richtig putzig fand ich diesen Vortrag von EW auf meinen Vortrag hin, dass die Verweigerung der Umbuchung auf andere Luftfahrtunternehmen häufiger vorkommt:
umbuchung.JPG
Kenner werden da ein wenig schmunzeln müssen.


Hoffen wir doch mal, dass in Zukunft endlich ordnungsgemäß bei Annullierungen vorgegangen wird und Passagiere nicht erst vor Gericht müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
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Well done! Kurz vor Insolvenzeröffnung tut ein Anerkenntnis nicht mehr weh. :p
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
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Sehr fein, hoffentlich gehen die gerade alle entsprechenden Fälle durch und erkennen meinen Anspruch auch direkt an.

Gibt es noch ein paar Details (was war die angebotene Verbindung, was wurde tatsächlich genutzt), die man hier kommunizieren könnte? Nicht, dass das ein Einzelfall war, der auf viele andere Konstellationen nicht zutrifft.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Düsseldorf
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DUS nach Florida in C, Verbindung für den Folgetag auf EW-Metall wurde angeboten, die Passagiere mussten aber beruflich bedingt schnellstmöglich dorthin. Es ging dann mit LH nach NYC und dann weiter mit UA nach Florida, dazwischen eine Hotelübernachtung. So war man aber immer noch einige Stunden vor dem angebotenen Ersatzflug vor Ort - und damit pünktlich zum beruflichen Termin.

Was das Ganze etwas aus der Masse herausgehoben haben könnte: Es kündigten sich Pressevertreter zu dem Termin an, das fand man vielleicht unbequem. Das habe ich so auch schon bei Reiseveranstaltern erlebt.
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
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CGN
So war man aber immer noch einige Stunden vor dem angebotenen Ersatzflug vor Ort - und damit pünktlich zum beruflichen Termin.

Was das Ganze etwas aus der Masse herausgehoben haben könnte: Es kündigten sich Pressevertreter zu dem Termin an, das fand man vielleicht unbequem. Das habe ich so auch schon bei Reiseveranstaltern erlebt.

Ergänzend sollte man noch erwähnen, es war bereits Tag 3 des munteren EW Streichkonzertes. Wer sich erinnern mag: Ferienbeginn in NRW und Freitag, Samstag und Sonntag jeweils "spontan" festgestellt, kein Aircraft auf dem Hof. Daher vermochte niemand so wirklich an die angebotene Umbuchung auf den nächsten Tag glauben.

Ansonsten wäre es bestimmt sehr peinlich für EW geworden, wenn vor versammelter Medienlandschaft die Beklagtenvertreterin hätte stottern rumdrucksen müssen, warum denn nicht freiwillig auf die Mutter umgebucht wurde :D Schade, hatte mich auf die Verhandlung schon gefreut ;)

Am Ende dennoch Kompliment an kexbox! Mal wieder EW in die Schranken gewiesen (y)