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Musste es beim ersten Mal noch streitig entschieden werden, sogar in der Berufungsinstanz, so sieht es EW nun offenbar ein:
Wer eine nächstmögliche Ersatzbeförderung verweigert, muss die Kosten später ersetzen.
In einem von mir betreuten Verfahren kam heute die Terminsaufhebung des LG Düsseldorf zum Aktenzeichen 22 O 147/19 bei mir an: EW hat ein Anerkenntnis erklärt.
Geltend gemacht wurden Kosten für Ersatzflüge, Hotelunterbringung, Taxifahrten und einen Mietwagen in Höhe von gesamt rund 5.300,00 €.
Richtig putzig fand ich diesen Vortrag von EW auf meinen Vortrag hin, dass die Verweigerung der Umbuchung auf andere Luftfahrtunternehmen häufiger vorkommt:
Kenner werden da ein wenig schmunzeln müssen.
Hoffen wir doch mal, dass in Zukunft endlich ordnungsgemäß bei Annullierungen vorgegangen wird und Passagiere nicht erst vor Gericht müssen.
Wer eine nächstmögliche Ersatzbeförderung verweigert, muss die Kosten später ersetzen.
In einem von mir betreuten Verfahren kam heute die Terminsaufhebung des LG Düsseldorf zum Aktenzeichen 22 O 147/19 bei mir an: EW hat ein Anerkenntnis erklärt.
Geltend gemacht wurden Kosten für Ersatzflüge, Hotelunterbringung, Taxifahrten und einen Mietwagen in Höhe von gesamt rund 5.300,00 €.
Richtig putzig fand ich diesen Vortrag von EW auf meinen Vortrag hin, dass die Verweigerung der Umbuchung auf andere Luftfahrtunternehmen häufiger vorkommt:
Kenner werden da ein wenig schmunzeln müssen.
Hoffen wir doch mal, dass in Zukunft endlich ordnungsgemäß bei Annullierungen vorgegangen wird und Passagiere nicht erst vor Gericht müssen.
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