ERGO Reiseversicherung: Covid-Zusatz

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herward1

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
2.853
479
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Ich hoffe, das Unterforum ist das Richtige für meine Frage. Kann es gerade leider nicht finden: hier war neulich die Rede von einer Zusatz COVID-19 Versicherung der ERGO, die auch bei Verweigerung der Beförderung greift. Nun habe ich mich versucht, schlau zu machen und meine, das ist eine überflüssige Versicherung. In den Ver.Bedingungen steht, wenn eine Warnung des Auswärtigen Amtes existiert, tritt sie nicht ein. Wozu also ?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.517
4.475
München
Du musst zwei Dinge unterscheiden:

1) Ist Corona bei der Versicherung mit eingeschlossen?
2) Greift die Versicherung bei einer Reisewarnung?

Zu 1) ist entscheidend, ob die betreffende Versicherung einen sogenannten Pandemie-Ausschluss in den Versicherungsbedingungen stehen hat. Dies ist bei der ERGO der Fall - daher ist alles, was unmittelbar mit Corona in Zusammenhang steht nicht versichert. Mit Abschluss des Covid-19-Zusatzes kann Corona als versicherter Grund mit in die Police aufgenommen werden.

Zu 2) ist entscheidend, ob die betreffende Versicherung bei einer Reisewarnung leistet oder nicht. Bei der ERGO ist es so, dass bei Bestehen einer Reisewarnung für das gewählte Reiseziel am Tag der Buchung keine Deckung in der besteht. Nur die Reisekranken-Versicherung hat man Anfang November davon ausgenommen, sofern die Reisewarnung ausschließlich aufgrund von Corona besteht.

In der Summe sind die ERGO Reiseversicherungen daher derzeit mit großer Vorsicht zu genießen.

Überflüssig ist der COVID-19-Zusatz aber nicht zwingend, denn diesen Zusatz braucht man bei der ERGO, damit man bei einer Reise zu einem Ziel ohne Reisewarnung dann in Hinblick auf Corona abgedeckt ist.

Wer zu Zielen reisen möchte, für die eine Reisewarnung besteht - für den ist die gesamte Versicherung (bis auf die Reisekranken-Versicherung) bei der ERGO derzeit überflüssig.
 

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.477
648
Gibt es in dieser Hinsicht Deinerseits Empfehlungen fuer Anbieter, bei denen das Kleingedruckte mit weniger Vorsicht zu genießen ist?
 

rcs

Gründungsmitglied
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06.03.2009
27.517
4.475
München
Man muss hier überall genauer hinschauen.

Bei uns im Reisebüro bieten wir unseren Kunden jetzt bevorzugt die Hanse Merkur an - da es dort bei weitem nicht so viele Ausschlüsse gibt, wie (derzeit) bei der ERGO.
 

herward1

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
2.853
479
Man muss hier überall genauer hinschauen.

Bei uns im Reisebüro bieten wir unseren Kunden jetzt bevorzugt die Hanse Merkur an - da es dort bei weitem nicht so viele Ausschlüsse gibt, wie (derzeit) bei der ERGO.

Schließt die HM auch bei Reisewarnung die Verweigerung der Beförderung wegen COVID-19 mit ein ?
 

cornbread

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
570
339
Das kann (und muss) über eine Zusatzpolice abgesichert werden.

Kannst Du einen Direktversicherer empfehlen bei dem man als Individualreisender solche ReiserücktrittsV. erhält? Die HM schließt Risikogebiete bei COVID-19 Erkrankung in Ihrer ReiserücktrittsV. aus.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mojoe

Erfahrenes Mitglied
20.02.2013
463
260
Habe mich in den letzten Tagen auch intensiver mit den ganzen Corona Zusatzversicherungen beschäftigt und kam zu dem Ergebnis, dass es keine vollumfängliche Absicherung gibt. Lückenhaft sind die angebotenen Produkte leider allesamt. Hanse Merkur zählt jedoch noch zu den etwas umfassenderen und transparenteren Zusatzprodukten.
Im Falle eines spontanen Lockdowns mit Sperrung des Flughafens, hängt man jedoch unweigerlich fest (so wie kürzlich in Thessaloniki).
Geschieht dies z.B. auch noch auf einer Insel, na dann gute Nacht!
Leider habe ich bislang keine einzige Versicherung gesehen, die den Fall "lokaler Lockdown" während des Aufenthalts vor Ort abdeckt und einen per Heli zurückholt.
 

rcs

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06.03.2009
27.517
4.475
München
Die HM schließt Risikogebiete bei COVID-19 Erkrankung in Ihrer ReiserücktrittsV. aus.
Die Hanse Merkur eben gerade nicht. Einen Ausschluss gibt es in der COVID-19 Zusatzpolice nur im Bereich Reiseabbruch, wenn man in ein Land reist, für das eine Corona-bedingte Reisewarnung besteht. Beim Reiserücktritt gibt es diesen Ausschluss aber nicht.

Es ist, wie Mojoe richtig geschrieben hat: Einen 100% Rundumschutz gibt es nicht. Aber zumindest das größte und relevanteste Risiko, nämlich der Reiserücktritt, ist versicherbar.
 

cornbread

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
570
339
Die FAQs der Hanse Merkur zu Reise-Rücktritt aus Ländern mit Reisewarnung besagen aber was anderes.
Dort wird die Frage: "Greift die Reise-Rücktrittsversicherung bei einer Reisewarnung des A.A.?" mit "Kein versichertes Ereignis" also Ausschluss beantwortet :eyeb:
 

rcs

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06.03.2009
27.517
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Da hast Du die FAQs falsch gelesen.

Eine Reisewarnung ist kein versichertes Ereignis, d.h. aufgrund der Reisewarnung kannst Du nicht stornieren und dann die Stornokosten von der Versicherung einfordern.
 

cornbread

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
570
339
Genau, ist Dir aber für diesen Fall eine Versicherung bekannt dessen Reise-Rücktrittsversicherung auf Grund von COVID-19 und bestehender Reisewarnung greift?
 
Zuletzt bearbeitet:

herward1

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
2.853
479
Konkret meine ich dies: ich buche einen Flug/ eine Reise und muss fuer das Ziel einen PCR Test vorweisen. Dieser fällt unerwartet positiv aus, so dass ich nicht an Bord darf. Tritt hierfür eine Versicherung ein?
 

rcs

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06.03.2009
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München
Konkret meine ich dies: ich buche einen Flug/ eine Reise und muss fuer das Ziel einen PCR Test vorweisen. Dieser fällt unerwartet positiv aus, so dass ich nicht an Bord darf. Tritt hierfür eine Versicherung ein?

ERV: Reguläre Police + Covid-Zusatzpolice, aber nur, wenn für das Zielland keine Reisewarnung besteht.
Hanse Merkur: Reguläre Police + Covid-Zusatzpolice, und zwar auch, wenn für das Zielland eine Reisewarnung besteht.
 

cornbread

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
570
339
Hanse Merkur: Reguläre Police + Covid-Zusatzpolice, und zwar auch, wenn für das Zielland eine Reisewarnung besteht.

ACHTUNG Diese Auskunft von rcs ist nur für die Auslandskrankenversicherung. Nicht für die Reise-Rücktrittsversicherung!!!! Die Antwort auf die Frage aus Post #13 ist nein. Es tritt keine Versicherung für dieses Beispiel ein.
 
Zuletzt bearbeitet:

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.477
648
ACHTUNG Diese Auskunft von rcs ist nur für die Auslandskrankenversicherung. Nicht für die Reise-Rücktrittsversicherung!!!! Die Antwort auf die Frage aus Post #13 ist nein. Es tritt keine Versicherung für dieses Beispiel ein.
Warum sollte es für die Reise-Krankenversicherungen eine Zusatzpolice geben, wenn die HanseMerkur in deren FAQ (https://www.hmrv.de/ratgeber/coronavirus-reiseversicherung) zum Punkt "Leistet meine Reise-Krankenversicherung auch in Ländern für die eine Reisewarnung (aufgrund einer Pandemie) ausgesprochen wurde?" die Aussage trifft: "Unseren Versicherungsbedingungen sehen keine pandemiebedingten Leistungsausschlüsse vor."

Weiterhin wird dieser Zusatzschutz als Add-on zu "Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie" verkauft.

Bringe ich hier etwas durcheinander oder Du?
 

rcs

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06.03.2009
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4.475
München
ACHTUNG Diese Auskunft von rcs ist nur für die Auslandskrankenversicherung. Nicht für die Reise-Rücktrittsversicherung!!!! Die Antwort auf die Frage aus Post #13 ist nein. Es tritt keine Versicherung für dieses Beispiel ein.

Die Antwort auf die Frage aus Post #13 ist entgegen Deiner falschen Meinung "ja", auch wenn Du noch so viele Ausrufezeichen setzt.

Die Hanse Merkur leistet auch in der Reise-Rücktrittsversicherung.

Nachzulesen hier:
https://www.hmrv.de/ratgeber/coronavirus-reiseversicherung
und
https://www.hmrv.de/versicherungsvergleich/vergleich-corona-reiseversicherungen

Und natürlich auch in den Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung, da dort kein Ausschluss zu finden ist.
 

cornbread

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
570
339
Die Antwort auf die Frage aus Post #13 ist entgegen Deiner falschen Meinung "ja", auch wenn Du noch so viele Ausrufezeichen setzt.

Die Hanse Merkur leistet auch in der Reise-Rücktrittsversicherung.

Nachzulesen hier:
https://www.hmrv.de/ratgeber/coronavirus-reiseversicherung
und
https://www.hmrv.de/versicherungsvergleich/vergleich-corona-reiseversicherungen

Und natürlich auch in den Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung, da dort kein Ausschluss zu finden ist.

Die Reise-Rücktrittsversicherung der HM versichert eine COVID-19 nicht, wenn für das Reiseland vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung vor Reisebuchung ausgesprochen wurde.
Das steht hier https://www.hmrv.de/ratgeber/coronav...seversicherung bei dem Punkt
"Fragen zur Reiserücktrittsverischerung: Greift die Reise-Rücktrittsversicherung bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes? Kein versichertes Ereignis"

Und daher ist Deine Antwort von Post #6, mit der Empfehlung einer Zusatzpolice der HM, falsch.
 

rcs

Gründungsmitglied
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06.03.2009
27.517
4.475
München
Erneut die Leseschwäre - wie bereits oben erklärt:

Wer wegen einer Reisewarnung stornieren möchte, und will dass die RRV auf Basis der Reisewarnung dann die Stornokosten trägt - der ist natürlich nicht versichert, denn ein Storno aufgrund einer Reisewarnung ist kein versichertes Ereignis.

Wer jedoch wegen einem versicherten Ereignis (insbesondere: Krankheit / Reiseunfähigkeit) stornieren muss, ist abgedeckt.

Richtig lesen (insbesondere auch die Versicherungsbedingungen) und ein versichertes Ereignis richtig von Versicherungsausschlüssen (die es bei der HM eben nicht gibt) unterscheiden zu können, hilft ungemein.
 

cornbread

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
570
339
Wer jedoch wegen einem versicherten Ereignis (insbesondere: Krankheit / Reiseunfähigkeit) stornieren muss, ist abgedeckt.
und ich behaupte, dass Du mit dieser Aussage unrecht hast.
Ich würde das Risiko jeden Falls nicht eingehen und nur wegen der "Reisewarnung" bei der HM solch eine RRV+
Corona-Zusatzpolice abschließen, da die FAQ für mich bei Reisewarnung den Versicherungsfall (Storno wegen Krankheit/Reiseunfähigkeit) eindeutig ausschließt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Marcus1968

Aktives Mitglied
05.02.2015
122
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Also wir wagen auch eine Reise im Januar 21:

Bei der HM ist m. E. der Reiserücktritt versichert, wenn ich am Abflugtag wegen einem positiven Test nicht befördert werden sollte und ich zudem in ein Risikogebiet reisen würde. Nicht versichert wäre ein Lockdown des Ziellandes, welcher ein Abflug nicht zuläßt. Siehe Seite 4 von 6 unter Punkt 3.

Aber bei der Reiseabbruchversicherung der HM spielt das Risikogebiet eine Rolle ! Abbruch ist dann nicht versichert. Siehe Seite 5 von 6 unter 3.3.
 

cornbread

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
570
339
Dir ist schon klar was RCS beruflich macht, oder?

Auch wenn RCS aus der Reisebranche kommen sollte. Ich verlasse mich auf das was die Versicherung schreibt und nicht auf das was ein Reiseunternehmer mir nur empfiehlt.
 
Zuletzt bearbeitet:

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.517
4.475
München
Der User Marcus1968 hat es korrekt erfasst, der User cornbread ist leider weiterhin nicht in der Lage zu verstehen, was ein "versichertes Ereignis" ist.

Nochmals: Ist man nicht erkrankt und will aufgrund einer vorhandenen Reisewarnung stornieren, ist es kein versichertes Ereignis, und die Versicherung zahlt nicht, nur weil mal plötzlich Bedenken hat, auf Reisen zu gehen. Ist man erkrant (inkl. einer Erkrankung am Corona-Virus) ist es ein versichertes Ereignis und die Reiserücktrittsversicherung der HMRV greift.

Was der User cornbread weiterhin schuldig bleibt, ist der Passus in den Versicherungsbedingungen der HMRV, der angeblich die Leistung ausschließt. Den hat er bis dato nicht gefunden und zitiert, weil es diesen Ausschluss in den Versicherungsbedingungen schlichtweg nicht gibt.

Also nochmal: Lesen hilft. Insbesondere die Versicherungsbedingungen. FAQs falsch lesen und falsch verstehen hilft nicht und führt zu irrigen falschen Ansichten wie eben beim User cornbread.
 
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