Tolle Überraschung von Swiss...

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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
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Auf eine Beschwerde beim LX Kundenservice bekam ich letzte Woche einen Entschuldigungsbrief.

"Als Wiedergutmachung werden Sie in den nächsten Tagen von uns eine kleine Überraschung erhalten".

Heute kam dann ein Brief vom Zoll, daß ein Päckchen aus der Schweiz für mich bei denen vorliegt und ich doch bitte binnen 7 Tagen

- eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung in deutscher Sprache
- einen Nachweis über den gezahlten Kaufpreis
- eine Angabe der Warennummer nach dem Zolltarif

beibringen soll. Nach 7 Tagen würde das ganze dann "Verwahrunggebühren" kosten.

Dolle Wurst - wie soll ich denn belegen, was der Inhalt kostet, wenn ich doch gar nicht weiß, was da drin ist...

:rolleyes: :confused: :eek:
 

Glazer

Reguläres Mitglied
08.12.2009
95
0
FRA
Der Zoll kann und wird nichts Unmögliches von Dir verlangen. Du gehst da einfach hin, öffnest das Paket mit dem freundlich gereichten Cutter und schaust gemeinsam mit dem Zollbeamten hinein.

Begleitend erläuterst Du, dass es sich um eine Prämie handelt, die Du weder bestellt, noch bezahlt hast. Falls da nicht gerade ein Goldbarren drin liegt, wird der Zollbeamte Dir mit 95%iger Wahrscheinlichkeit das Paket herüberschieben und Dir einen schönen Tag wünschen.

Notfalls muss er den Wert schätzen; das geschieht nach meiner Erfahrung (versandfreudige Verwandschaft in den USA) jedoch sehr zurückhaltend.

Viel Erfolg!
 
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Reaktionen: kingair9

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
11.975
1.994
Wahrscheinlich ist der bekannte Swiss Präsentkorb (inklusive Wein, Pralinen und Kleingedöns) in dem Paket....
 

cpt.kork

Erfahrenes Mitglied
30.03.2009
516
45
ZRH
irgendwie doch selbst zu verantworten... wer zeit hat beschwerdebriefe zu schreiben, dem kann auch zugemutet werden, beim zoll zu stehen :) nix für ungut...