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Hallo,
bucht man den günstigsten Eco-Tarif, ist man grundsätzlich traurig, dass im Falle einer Stornierung nur Steuern + Gebühren erstattet werden. Mehr geben die Airlines i.d.R. nicht raus.
Grundlage für ein "Mehr" wäre § 649 S. 2 BGB
Erst kürzlich hatte ich noch mit einem Fall zu tun, in dem AB darlegte, dass eine stornierte, non-refundable Buchung nicht weiter verwertet werden konnte. Beweis wurde angetreten durch Vorlage von Protokollen über die tatsächliche Zahl der Passagiere auf der Maschine. Jeweils war 1/3 des Vogels leer, also könnte man tatsächlich meinen, dass hier keine Veräußerung des Tickets erfolgt ist.
Ein bekannter hat ebenfalls ein solches Eco-Ticket, in diesem Fall bei LH, welches er nun aus beruflichen Gründen "verfallen" lassen müsste. Meine Idee: Man storniert das Ticket und beobachtet mal, ob bis zum Flugtermin noch Tickets zu GENAU diesem Preis (oder günstiger) angeboten werden. Wenn nicht, dann gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Das freigewordene Ticket wurde schon verkauft oder
2. LH bemüht sich nicht, das Ticket weiterzuvermarkten und so den Schaden gering zu halten
Ich habe mal kurz in einen Kommentar geschaut:
Im Fall meines Bekannten sieht es nicht so aus, als würde der Flug noch ausgebucht. Daher nun
Meine Idee: Ich frage 2 Tage vor Abflugdatum an, ob ich auf den Flug noch für $Reisepreismeinesbekannten gebucht werden kann, andernfalls würde ich nicht mitfliegen. Zu dem Zeitpunkt sind aber Eco-Tickets i.d.R. doch nochmal deutlich teurer. LH wird mir ein "nein" mitteilen. Zack aus.
Steckt da irgendwo ein Denkfehler? Es scheint mir irgendwie "zu einfach".
RSV ist vorhanden, es geht auch um mehr als 600 EUR, sodass man auch evtl. noch ein LG mit der Sache beschäftigen könnte. Sollte das klappen, wäre das ja ein genialer Kniff für sicher nicht zu wenige Reisende, die so die hohen Einbußen bei einer solchen Stornierung dann dämpfen könnten.
Grüße
Kexbox
bucht man den günstigsten Eco-Tarif, ist man grundsätzlich traurig, dass im Falle einer Stornierung nur Steuern + Gebühren erstattet werden. Mehr geben die Airlines i.d.R. nicht raus.
Grundlage für ein "Mehr" wäre § 649 S. 2 BGB
Erst kürzlich hatte ich noch mit einem Fall zu tun, in dem AB darlegte, dass eine stornierte, non-refundable Buchung nicht weiter verwertet werden konnte. Beweis wurde angetreten durch Vorlage von Protokollen über die tatsächliche Zahl der Passagiere auf der Maschine. Jeweils war 1/3 des Vogels leer, also könnte man tatsächlich meinen, dass hier keine Veräußerung des Tickets erfolgt ist.
Ein bekannter hat ebenfalls ein solches Eco-Ticket, in diesem Fall bei LH, welches er nun aus beruflichen Gründen "verfallen" lassen müsste. Meine Idee: Man storniert das Ticket und beobachtet mal, ob bis zum Flugtermin noch Tickets zu GENAU diesem Preis (oder günstiger) angeboten werden. Wenn nicht, dann gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Das freigewordene Ticket wurde schon verkauft oder
2. LH bemüht sich nicht, das Ticket weiterzuvermarkten und so den Schaden gering zu halten
Ich habe mal kurz in einen Kommentar geschaut:
Bamberger-Roth Voith: § 649 Rn. 19
"Können andere Aufträge kurzfristig nur gegen einen Preisnachlass eingeworben werden, so sind sie dennoch anzurechnen (BGHZ 131, 362, 367). Für die Annahme eines böswilligen Unterlassens reicht es aus, wenn der Besteller einen vom Unternehmer abgelehnten Ersatzauftrag nachweist, soweit die Übernahme dem Unternehmer zumutbar war (BGH BauR 1992, 379, 380). Unter dieser Voraussetzung kann ein solcher Auftrag auch vom Auftraggeber selbst stammen (OLG Saarbrücken NZBau 2005, 693, 695)."
Im Fall meines Bekannten sieht es nicht so aus, als würde der Flug noch ausgebucht. Daher nun
Meine Idee: Ich frage 2 Tage vor Abflugdatum an, ob ich auf den Flug noch für $Reisepreismeinesbekannten gebucht werden kann, andernfalls würde ich nicht mitfliegen. Zu dem Zeitpunkt sind aber Eco-Tickets i.d.R. doch nochmal deutlich teurer. LH wird mir ein "nein" mitteilen. Zack aus.
Steckt da irgendwo ein Denkfehler? Es scheint mir irgendwie "zu einfach".
RSV ist vorhanden, es geht auch um mehr als 600 EUR, sodass man auch evtl. noch ein LG mit der Sache beschäftigen könnte. Sollte das klappen, wäre das ja ein genialer Kniff für sicher nicht zu wenige Reisende, die so die hohen Einbußen bei einer solchen Stornierung dann dämpfen könnten.
Grüße
Kexbox