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Ich hatte gerade ein äußerst amüsantes Gespräch mit dem Zoll. Wenn ihr mal schlechte Laune habt empfehle ich euch einfach mal einen Anruf beim Zoll mit folgender Frage:
Ich möchte gerne meiner Freundin etwas aus USA mitbringen (Wert über 1000EUR sonst wirds einfacher). Sie wohnt in der Schweiz, ich in Deutschland. Was muss ich tun bzw. wie sehen hier die zollrechtlichen Bestimmungen aus?
Eins vorneweg, die Dame war äußerst freundlich (ernst gemeint!), hat sofort alles sehr genau gewusst und nett erklärt (mit einem unglaublich charmanten Hang zur Korrektheit des Ausdrucks.. herrlich). Sie hat mir auch empfohlen die Ware doch aus pragmatischen Gründen lieber direkt versichert in die Schweiz zu schicken. Insofern alles schön. Nur die Vorschriften...
Also... was gibt es zu beachten? (Ich hoffe ich hab das alles richtig verstanden und kann es möglichst genau wiedergeben)
Zunächst benötigen Sie den Vordruck mit der Nummer 0747. Diesen erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer oder im sehr gut sortierten Schreibwarenladen. Mit diesem vorab besorgten Vordruck 0747 und der erworbenen Waren gehen Sie nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland zum roten Ausgang um eine Zollanmeldung durchzuführen. Bei Vorführung der Ware und unter Vorlage des Vordrucks Nummer 0747 beantragen Sie dann die Ausstellung eines Scheines zur vorübergehenden Verwendung. Diesen Verwendungsschein erhalten Sie gegen Aushändigung einer Sicherheitsleistung. Diese kann entweder in bar oder per EC-Karte hinterlegt werden und beläuft sich auf xx% Zoll, welcher normalerweise auf die Ware erhoben wird, und auf die Summe aus Kaufbetrag und angerechnetem Zoll noch 19% Einfuhrumsatzsteuer. Bei der Hinterlegung ist bereits darauf zu achten die Details und Modalitäten zur Rückzahlung auszuhandeln. Mit der Ware, Vordruck Nummer 0747 und dem Verwendungsschein in der Hand dürfen Sie anschließend einreisen, sofern Sie keine weiteren zollrechtlichen Formalitäten zu erledigen haben.
Wenn Sie nun die Ware wieder aus Deutschland ausführen wollen, dann wenden Sie sich an einem deutsch-schweizerischen Zoll-Grenzübergang innerhalb der Öffnungszeiten (hier wär ich fast abgebrochen vor Lachen) an die deutsche Zollstelle. Unter Vorführung der Ware, sowie des Verwendungsscheins kann letzerer nun entwertet werden und die zuvor vereinbarte Rückzahlung der Sicherheitsleistung erfolgen. Damit sind die Formalitäten von deutscher bzw. EU-Seite dann für Sie erledigt und sie können zur Warenanmeldung in das schweizerische Zollbüro......
Wenn man drüber nachdenkt ist der Prozess eigentlich ganz logisch (bis auf Formular 0747 vielleicht) aber dachte ich teils euch mal mit.
Ich möchte gerne meiner Freundin etwas aus USA mitbringen (Wert über 1000EUR sonst wirds einfacher). Sie wohnt in der Schweiz, ich in Deutschland. Was muss ich tun bzw. wie sehen hier die zollrechtlichen Bestimmungen aus?
Eins vorneweg, die Dame war äußerst freundlich (ernst gemeint!), hat sofort alles sehr genau gewusst und nett erklärt (mit einem unglaublich charmanten Hang zur Korrektheit des Ausdrucks.. herrlich). Sie hat mir auch empfohlen die Ware doch aus pragmatischen Gründen lieber direkt versichert in die Schweiz zu schicken. Insofern alles schön. Nur die Vorschriften...
Also... was gibt es zu beachten? (Ich hoffe ich hab das alles richtig verstanden und kann es möglichst genau wiedergeben)
Zunächst benötigen Sie den Vordruck mit der Nummer 0747. Diesen erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer oder im sehr gut sortierten Schreibwarenladen. Mit diesem vorab besorgten Vordruck 0747 und der erworbenen Waren gehen Sie nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland zum roten Ausgang um eine Zollanmeldung durchzuführen. Bei Vorführung der Ware und unter Vorlage des Vordrucks Nummer 0747 beantragen Sie dann die Ausstellung eines Scheines zur vorübergehenden Verwendung. Diesen Verwendungsschein erhalten Sie gegen Aushändigung einer Sicherheitsleistung. Diese kann entweder in bar oder per EC-Karte hinterlegt werden und beläuft sich auf xx% Zoll, welcher normalerweise auf die Ware erhoben wird, und auf die Summe aus Kaufbetrag und angerechnetem Zoll noch 19% Einfuhrumsatzsteuer. Bei der Hinterlegung ist bereits darauf zu achten die Details und Modalitäten zur Rückzahlung auszuhandeln. Mit der Ware, Vordruck Nummer 0747 und dem Verwendungsschein in der Hand dürfen Sie anschließend einreisen, sofern Sie keine weiteren zollrechtlichen Formalitäten zu erledigen haben.
Wenn Sie nun die Ware wieder aus Deutschland ausführen wollen, dann wenden Sie sich an einem deutsch-schweizerischen Zoll-Grenzübergang innerhalb der Öffnungszeiten (hier wär ich fast abgebrochen vor Lachen) an die deutsche Zollstelle. Unter Vorführung der Ware, sowie des Verwendungsscheins kann letzerer nun entwertet werden und die zuvor vereinbarte Rückzahlung der Sicherheitsleistung erfolgen. Damit sind die Formalitäten von deutscher bzw. EU-Seite dann für Sie erledigt und sie können zur Warenanmeldung in das schweizerische Zollbüro......
Wenn man drüber nachdenkt ist der Prozess eigentlich ganz logisch (bis auf Formular 0747 vielleicht) aber dachte ich teils euch mal mit.