Spaß mit dem Zoll :D :D

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mic13

Erfahrenes Mitglied
31.05.2010
838
24
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Ich hatte gerade ein äußerst amüsantes Gespräch mit dem Zoll. Wenn ihr mal schlechte Laune habt empfehle ich euch einfach mal einen Anruf beim Zoll mit folgender Frage:

Ich möchte gerne meiner Freundin etwas aus USA mitbringen (Wert über 1000EUR sonst wirds einfacher). Sie wohnt in der Schweiz, ich in Deutschland. Was muss ich tun bzw. wie sehen hier die zollrechtlichen Bestimmungen aus?

Eins vorneweg, die Dame war äußerst freundlich (ernst gemeint!), hat sofort alles sehr genau gewusst und nett erklärt (mit einem unglaublich charmanten Hang zur Korrektheit des Ausdrucks.. herrlich). Sie hat mir auch empfohlen die Ware doch aus pragmatischen Gründen lieber direkt versichert in die Schweiz zu schicken. :D Insofern alles schön. Nur die Vorschriften...

Also... was gibt es zu beachten? (Ich hoffe ich hab das alles richtig verstanden und kann es möglichst genau wiedergeben)
Zunächst benötigen Sie den Vordruck mit der Nummer 0747. Diesen erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer oder im sehr gut sortierten Schreibwarenladen. Mit diesem vorab besorgten Vordruck 0747 und der erworbenen Waren gehen Sie nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland zum roten Ausgang um eine Zollanmeldung durchzuführen. Bei Vorführung der Ware und unter Vorlage des Vordrucks Nummer 0747 beantragen Sie dann die Ausstellung eines Scheines zur vorübergehenden Verwendung. Diesen Verwendungsschein erhalten Sie gegen Aushändigung einer Sicherheitsleistung. Diese kann entweder in bar oder per EC-Karte hinterlegt werden und beläuft sich auf xx% Zoll, welcher normalerweise auf die Ware erhoben wird, und auf die Summe aus Kaufbetrag und angerechnetem Zoll noch 19% Einfuhrumsatzsteuer. Bei der Hinterlegung ist bereits darauf zu achten die Details und Modalitäten zur Rückzahlung auszuhandeln. Mit der Ware, Vordruck Nummer 0747 und dem Verwendungsschein in der Hand dürfen Sie anschließend einreisen, sofern Sie keine weiteren zollrechtlichen Formalitäten zu erledigen haben.
Wenn Sie nun die Ware wieder aus Deutschland ausführen wollen, dann wenden Sie sich an einem deutsch-schweizerischen Zoll-Grenzübergang innerhalb der Öffnungszeiten (hier wär ich fast abgebrochen vor Lachen) an die deutsche Zollstelle. Unter Vorführung der Ware, sowie des Verwendungsscheins kann letzerer nun entwertet werden und die zuvor vereinbarte Rückzahlung der Sicherheitsleistung erfolgen. Damit sind die Formalitäten von deutscher bzw. EU-Seite dann für Sie erledigt und sie können zur Warenanmeldung in das schweizerische Zollbüro......

(y)(y)(y)

Wenn man drüber nachdenkt ist der Prozess eigentlich ganz logisch (bis auf Formular 0747 vielleicht) aber dachte ich teils euch mal mit.
 

linuxguru

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.241
2
ZRH
Das Thema Öffnungszeiten ist aber sehr ernst!
Es mittlerweile einige Grenzübergänge zuwischen D und CH (nein, nicht die mitten im Wald!), die nur noch sehr sporadisch mit Personal besetzt sind.

Ich hatte letztlich in MUC etwas Zeit und dachte, ich mache mich mal schlau und frage beim Zoll nach, wie ich vorgehen muss, wenn ich z.B. aus SIN oder HKG ein nagelneues Notebook zur geschäftlichen Nutzung mit Rechnung auf meine schweizer Firma lautend mitbringe. Alles unter der Prämisse, ich fliege z.B. HKG-MUC und fahre dann mit dem Auto in die Schweiz weiter.
Der "normale" Zöllner konnte es nicht beantworten und schickte mich zum diensthabenden Vorgesetzten.
Der beantwortete mir die Frage dann so, dass es den deutschen Zoll in diesem Fall nicht interessiert, da es ein Arbeitsmaterial ist und ich es ja dann sicherlich ordnungsgemäß bei der Einfuhr in die Schweiz (beim schweizer Zoll) anmelde.

Hört sich ziemlich stressfrei an. Ausprobieren werde ich es auf diese Art ganz sicher nicht. Da ist mir die mündliche Antwort im Problemfall einfach zu wenig wert...
 

mic13

Erfahrenes Mitglied
31.05.2010
838
24
Naja dein Fall hört sich ja im Prinzip genau so an wie meiner... du kaufst was außerhalb EU ein, führst es nach Deutschland ein und dann wieder aus... aaaber laut deiner Signatur hast du ja deinen Wohnsitz wohl eher in der Schweiz. Insofern dürfte es tatsächlich den deutschen Zoll herzlich wenig interessieren.. Hmm... naja wie auch immer.

Passierschein A38.. genau daran hab ich mich auch erinnert! Herrlich!
 

Holzklasse

Erfahrenes Mitglied
20.01.2011
470
4
MIL und BER
Genau dafuer gibt es freundliche Zollagenten, die machen den ganzen Papierkram fuer dich und sagen dir wohin du zu gehen hast, kostet zwischen 30 und 100EUR der Spass, schohnt aber Nerven und schuetzt vor unnuetzem Schlangestehen. Spaetestens wenn es um Sicherungszahlungen geht ist es eine lohnenswerte Investition, da das Ausloesen in 99% der Faelle unproblematisch ist, aber genau in dem 1% der Faelle der Agent dir den Allerwertesten rettet.
 
Zuletzt bearbeitet:

metollica80

Erfahrenes Mitglied
16.05.2010
443
0
MA/LU
Das Thema Öffnungszeiten ist aber sehr ernst!
Es mittlerweile einige Grenzübergänge zuwischen D und CH (nein, nicht die mitten im Wald!), die nur noch sehr sporadisch mit Personal besetzt sind.

Der wohl am meisten frequentierte Grenzübergang Deutschlands, nämlich der am Flughafen FRA, ist auch nicht ständig besetzt. Insofern ein guter Hinweis der Dame. In Kombination mit der 0747-Nummer geradezu eine Aufforderung, den Zolll völlig zu ignorieren.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
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06.03.2009
26.000
36
www.vielfliegertreff.de
Der wohl am meisten frequentierte Grenzübergang Deutschlands, nämlich der am Flughafen FRA, ist auch nicht ständig besetzt. Insofern ein guter Hinweis der Dame. In Kombination mit der 0747-Nummer geradezu eine Aufforderung, den Zolll völlig zu ignorieren.

Ist halt doof, wenn dieses Ignorieren nicht auf Gegenseitigkeit beruht.
 
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OSy

Erfahrenes Mitglied
17.01.2011
741
2
VIE
Naja dein Fall hört sich ja im Prinzip genau so an wie meiner... du kaufst was außerhalb EU ein, führst es nach Deutschland ein und dann wieder aus... aaaber laut deiner Signatur hast du ja deinen Wohnsitz wohl eher in der Schweiz. Insofern dürfte es tatsächlich den deutschen Zoll herzlich wenig interessieren.. Hmm... naja wie auch immer.

Naja das Problem ist das das wenn der Zoll sich dafür "nicht interessiert" sagt jeder beim Import "ja das ein Geschenk ist für meine Urstrumpftante" in CH. Deswegen ist das mit der sicherheitsleistung schon in Ordnung.

Wem das zu umständlich ist der hätte damals noch Grenzkontrollen zwischen den Warschauer Pakt Staaten miterleben sollen ... :-/
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.059
139
FRA
Der wohl am meisten frequentierte Grenzübergang Deutschlands, nämlich der am Flughafen FRA, ist auch nicht ständig besetzt. Insofern ein guter Hinweis der Dame. In Kombination mit der 0747-Nummer geradezu eine Aufforderung, den Zolll völlig zu ignorieren.

Der Zoll in FRA ist sogar rund um die Uhr besetzt; nur sieht man die Jungs und Mädels nicht immer; wenn sie z.B. in Zivil durch die Hallen laufen.... Und eine Zollstelle (nicht die roten bzw. grünen Durchgänge) ist auch immer besetzt.
Ich würde wie im 1. Beitrag beschrieben, verfahren und Du bist auf der sicheren Seite - ignorieren des Zolls (vor allem einseitiges) kann teuer werden.
 

metollica80

Erfahrenes Mitglied
16.05.2010
443
0
MA/LU
Der Zoll in FRA ist sogar rund um die Uhr besetzt; nur sieht man die Jungs und Mädels nicht immer; wenn sie z.B. in Zivil durch die Hallen laufen.... Und eine Zollstelle (nicht die roten bzw. grünen Durchgänge) ist auch immer besetzt.
Ich würde wie im 1. Beitrag beschrieben, verfahren und Du bist auf der sicheren Seite - ignorieren des Zolls (vor allem einseitiges) kann teuer werden.
Wenn Du unter besetzt verstehst, dass irgendjemand erreichbar ist, wenn man das rote Telefon verwendet, stimme ich dir zu. Ansonsten sind die glaube ich immer nur aktiv, wenn Kabel1 mit Kamera anwesend ist ;)
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.025
In MUC meinte ein Zöllner mal wieder uns rausfischen zu müssen, wegen einer kleine Tüte auf dem Wagen - er suchte Schmuck und fand: - Schokolade :)