Koffer kaputt, mehrere Airlines, wer ist zuständig?

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antwort

Erfahrenes Mitglied
05.12.2010
2.771
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Hallo zusammen,

mein Koffer wurde auf einer (Rück-)reise von Asien nach Europa beschädigt. Geflogen wurde mit zwei Tickets, unterschiedliche Carrier (erst EY dann LH). Das Gepäck wurde aber am Abreise-Flughafen gleich bis zum Zielflughafen durchgecheckt. Wo bzw. auf welcher Teilstrecke und bei welcher Airline der Schaden auftrat, weiß ich natürlich nicht.

Der Schaden wurde erst im Hotel festgestellt, es ist die komplette untere Ecke aufgerissen.

Wer ist denn eigentlich zuständig jetzt? Der "letzte" Carrier? Oder der "erste"?
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
8
CPT
Der letzte Carrier ist dafuer zustaendig - auf das "Problem" mit zwei verschiedenen Tickets wuerde ich gar nicht hinweisen.
 

antwort

Erfahrenes Mitglied
05.12.2010
2.771
149
Der "letzte" Carrier war die LH. Der lokale LH-Mensch sagte mir jetzt telefonisch ich muß wieder an den Flughafen zum Anschauen, man würde dann reparieren oder gegen "irgendeinen" Koffer der gleichen Größe tauschen. Ich will aber nicht "irgendeinen" Koffer. Der beschädigte ist ein sechs Monate alter Rimowa Salsa Multihweel 104L.

Ist EY spendabler als LH? Dann meld ich es dort...
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.122
17
Der "letzte" Carrier war die LH. Der lokale LH-Mensch sagte mir jetzt telefonisch ich muß wieder an den Flughafen zum Anschauen, man würde dann reparieren oder gegen "irgendeinen" Koffer der gleichen Größe tauschen. Ich will aber nicht "irgendeinen" Koffer. Der beschädigte ist ein sechs Monate alter Rimowa Salsa Multihweel 104L.

Ist EY spendabler als LH? Dann meld ich es dort...

Ich würde LH auf das Alter hinweisen und deutlich machen das Du als Ersatz nur einen gleichwertigen Koffer akzeptierst.
 

Prinz

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
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Ich hatte das gleiche vor 4 Monaten mit LH in FRA. Du kannst dir nen Koffer aussuchen aus einem riesigen Raum. Es gibt auch diverse Rimowa Koffer dort. LH Zieht pro Jahr 10% vom Kaufpreis deines Koffers ab. Angenommen er hat 500 Euro gekostet, so kannst du dir für 450 einen Koffer dort aussuchen. Die Preise dort sind eigentlich recht ok. Ich hatte keine Rechnung , man hat meine angaben aber akzeptiert.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Die (rechtliche) Antwort auf deine Frage kannst du dem Montrealer Übereinkommen entnehmen. Zuständig sind (abgesehen von der Airline, in deren Obhut der Schaden auftritt, was dir ja nicht bekannt ist) die erste und die letzte Fluggesellschaft.

Voraussetzung ist aber, dass es sich um eine "einheitliche Luftbeförderung" handelt. Das bedeutet nicht (zwingend), dass beide Teilstrecken auf ein Ticket erfolgten. Erforderlich ist vielmehr der "Wille" beider Fluggesellschaften, wobei der natürlich nur anhand von Indizien zu ermitteln ist. Nach meiner Auffassung besteht beim Durchchecken des Gepäcks ein solcher Wille der beteiligten Fluggesellschaften zumindest in Hinblick auf das Gepäck. Das schon aus pragmatischen Gründen, weil du als Fluggast ja keine Chance hast herauszufinden, wo der Schaden letztlich aufgetreten ist. Aber Richter bewerten diese Frage uneinheitlich und bisweilen sehr Airline-freundlich.
 

antwort

Erfahrenes Mitglied
05.12.2010
2.771
149
Ich habe wie hier vorgeschlagen, die Angelegenheit mit dem "letzten" Carrier geregelt. Ging problemlos. Danke.
Der "erste" Carrier hat sich auf mehrmalige an die entsprechende Vielvielgerprogramm-Kontaktadresse abgeschickte freundliche Anschreiben inkl. Fotos nicht gemeldet. Keine Reaktion. Gar nichts. Null. Das ist m.E. enttäuschend, aber ein anderes Thema.